Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald wird verlängert
In Rostock und Greifswald unterliegen die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen weiterhin einer Beschränkung. Das Landeskabinett hat beschlossen, die Geltung der Mietpreisbremse für beide Städte bis zum 30.9.2028 zu verlängern. Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen zu verlängern.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei Mietbeginn nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden sowie solche, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.
Ausweitung der Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern geplant
Zudem plant das Land, die Kommunen Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen und dort ebenfalls die Mietpreisbremse einzuführen. Eine entsprechende Verordnung geht nun in die Verbändeanhörung und soll im Frühjahr 2026 in Kraft treten.
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Eine nach Bundesländern sortierte Liste aller Städte und Gemeinden in Deutschland, in denen die Mietpreisbremse greift, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
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