Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in Rostock und Greifswald

Mecklenburg-Vorpommern verlängert die Geltung der Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald. Auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bleibt dort gesenkt.

In Rostock und Greifswald unterliegen die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen weiterhin einer Beschränkung. Das hat die Landesregierung beschlossen. Am 1.10.2023 soll eine neue Verordnung in Kraft treten, die die Geltung der Mietpreisbremse in beiden Städten anordnet. Bereits seit Oktober 2018 greift dort die Mietpreisbremse. Die aktuelle Verordnung läuft Ende September 2023 aus.

Die Miethöhe bei Mietbeginn darf weiterhin nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden sowie solche, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bleibt gesenkt

Durch die neue Verordnung ebenfalls verlängert wird die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. In Rostock ist die Kappungsgrenze seit Oktober 2018 gesenkt, in Greifswald seit Februar 2021. Die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben werden. Die reguläre Kappungsgrenze beträgt 20 Prozent.


Das könnte Sie auch interessieren

Eine nach Bundesländern sortierte Liste aller Städte und Gemeinden in Deutschland, in denen die Mietpreisbremse greift, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".