Kommentar: Koalitionsvertrag mit Rätseln

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen wird zahlreiche Auswirkungen auf die Immobilienwelt haben. Erwartbare, überraschende, rätselhafte: Konzentrieren wir uns auf Letztere.

Kein Rätsel, warum sich die Immobilienbranche über ein eigenes Bauministerium freut. Das könnte dem Vernehmen nach an die derzeitige Bundesumweltministerin Svenja Schulze gehen. Ob sie dem Ministerium die Bedeutung geben kann, die das seit Klaus Töpfer nie mehr hatte, bliebe abzuwarten. Aber ansonsten ...

Rätsel 1: Was bedeutet der neue Sachkundenachweis für Verwalter?

Der echte Sachkundenachweis für Verwalter ist auch etwas, was der Branche Freude bereiten dürfte, aber was heißt das genau? Wie wird der aussehen? Was passiert mit dem so viel und zurecht kritisierten "zertifizierten Verwalter"? Und was gilt für die alten Hasen? Der Verwalterberuf wird aufgewertet – immerhin.

Rätsel 2: Solaranlagen beim privaten Neubau?

Dass energetische Standards erhöht werden, dass der Wirkungsgrad von Heizungen verbessert werden soll, alles erwartbar. Tatsächlich kommt die Pflicht, Solarzellen bei gewerblichen Neubauten auf dem Dach zu installieren. Im privaten Sektor soll das die Regel werden, was auch immer das heißt. Das hatte sich angekündigt und ist sicherlich ein sinnvoller Schritt hin zu einer Energiewende. Wenn Parallellösungen geschaffen werden, die die eingespeiste Energie ausreichend speichern können.

Gut ist in diesem Zusammenhang die Betonung des Quartiersansatzes. Es ist eigentlich zwingend und deshalb absolut zu begrüßen, dass bei der Bepreisung der CO2-Emissionen Abstand genommen wird von der Betrachtung der Einzelimmobilie.

Rätsel 3: Die neue Rolle der BImA

Interessant ist die Umgestaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA. Ihre Aufgabe wird es künftig noch weniger sein, durch einen lukrativen Verkauf von Immobilien das Staatssäckel aufzubessern. Vielmehr wird sie sich ausrichten müssen auf die bau-, wohnungs-, und stadtentwicklungspolitischen und ökologischen Ziele der Koalition. Im Rahmen dieser Ziele wird sie aber mehr Freiheiten bekommen. Sie soll nicht nur den Bundesimmobilienbestand verwalten, sondern selbst auch als Investor tätig werden dürfen.

Es ist nicht klar, was das bedeutet. Aber wenn die BImA weiterhin kommunales Bauen unterstützen soll, lässt sich trefflich darüber spekulieren, ob sie nicht auch selbst im sozialen Wohnungsbau aktiv werden wird.

Rätsel 4: Wo steckt das Baukindergeld?

Dass die lineare Abschreibung für den Neubau auf drei Prozent erhöht wird, ist ein nettes Gimmick, wahrscheinlich ein Zugeständnis an die FDP, wird aber nicht zu einer Steigerung der Wohneigentumsquote führen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, was der Koalitionsvertrag nicht sagt. Vom Baukindergeld ist, soweit ersichtlich, nicht mehr die Rede. Dokument wurde von Adobe Acrobat Reader untersucht. Keine Treffer. Mysteriös.

Rätsel 5: Vom Aufbruch ist die Rede. Im Mietrecht nicht. Warum nicht?

Das Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden, dafür einen nationalen Aktionsplan aufzustellen, ist ehrenwert und dürfte über die Parteigrenzen hinweg Zustimmung auslösen. Fraglich ist, wie das geschehen soll.

Der Schutz für Mieter wird umfassender. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029, sowie die weitere Absenkung der Kappungsgrenze dürfte Vermieter nicht freuen, genauso wenig wie die Tatsache, dass in die Mietspiegel künftig die Mietverträge der vergangenen sieben Jahre einfließen sollen. Das ist aber auch nicht der Supergau. Hier, so muss man sagen, ist die Koalition weit von einem Aufbruch entfernt, wie es ein neues Modell vorgeschlagen hatte. Hier bleibt tatsächlich alles beim Alten, wenn auch mit ein paar anderen Zahlen.

Gut ist, dass der Subjektförderung mit einer Stärkung des Wohngeldes im Koalitionsvertrag Raum gegeben wird. Das war eine Forderung die parteiübergreifend erhoben wurde.

Fazit: Die Musik wird lauter

Mein Favorit unter den vielen immobilienwirtschaftlich relevanten Themen besteht in zwei lapidaren Sätzen: "Wir erkennen für Clubs und Livemusik-Spielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen." Es lebe die Musik! Gut in diesen Zeiten …


So, und das hier ist er, der:

Koalitionsvertrag 2021 aus Immobiliensicht