Schleswig-Holstein will Mindeststandards für Mietwohnungen

Die Regierung von Schleswig-Holstein hat einen Entwurf für ein Wohnraumschutzgesetz beschlossen. Das Ziel: Kommunen sollen künftig leichter gegen Vermieter durchgreifen können, deren Wohnungen bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllen.

Mit einem Wohnraumschutzgesetz will Schleswig-Holsteins Landesregierung gegen Vermieter vorgehen, die Mietwohnungen verwahrlosen lassen. Wie das Innenministerium am 5. April mitteilte, hat das Kabinett einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Der Landtag muss noch zustimmen.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) betonte, man wisse, dass die meisten Vermieter verantwortungsvoll mit dem Gebäudebestand umgehen, um gute Wohnverhältnisse zu schaffen, dennoch zeigten immer wieder Einzelfälle, dass die Kommunen mehr Durchgriffsmöglichkeiten bräuchten.

Gesetzentwurf: Mindeststandards für Mietwohnungen

Mit dem Gesetz sollen unzumutbare Wohnverhältnisse verhindert werden. Der Entwurf legt Mindeststandards fest: Unter anderem sollen Heizungen und Sanitäranlagen funktionieren müssen, die Gebäudehülle muss dicht sein und genügend Tageslicht die Räume erreichen. Aufzüge oder Türschließ- und Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren müssen nutzbar sein.

Treten Missstände auf, sollen die Städte und Gemeinden handeln können. Die Regierungspläne sehen vor, dass die Kommunen Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten und Anordnungen treffen können. Im schlimmsten Fall können Immobilien für unbewohnbar erklärt werden. Dann müsste der Vermieter für eine andere zumutbare Unterbringung der Mieter sorgen, wenn er den schlechten Zustand zu verantworten hat.

"Wir wollen den Kommunen mit dem Gesetz eine Art Werkzeugkoffer an die Hand geben, den sie nutzen können, wenn Bedarf besteht, aber dies nicht müssen", sagte Sütterlin-Waack. Bei der Anhörung wurde laut Ministerium deutlich, dass sich die Landesverbände auch eine Regelung zur Zweckentfremdung wünschen, wie es sie schon in einigen Bundesländern gibt. Damit sollen Kommunen künftig festlegen dürfen, dass Wohnraum im Gemeindegebiet nicht zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden darf, sofern die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Diesen Wunsch habe das Innenministerium aufgegriffen, hieß es.

Niedersachsen hat schon ein Wohnraumschutzgesetz

In Niedersachsen können Kommunen bereits strikter gegen Vermieter von maroden Wohnungen vorgehen. Das Niedersächsische Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz – NWoSchG) trat am 24.3.2021 in Kraft und regelt ebenfalls Mindeststandards für Mietwohnungen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Wohnungen müssen über einen Strom- und Wasseranschluss, eine Heizung und Sanitäreinrichtungen verfügen. Und die Ausstattung muss vor allem funktionsfähig sein. Das soll nach Vorstellung der niedersächsischen Regierung auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück eines Wohnblocks gelten. Auch ausreichend natürliches Licht und Belüftung müssen vorhanden sein.

Das Gesetz regelt auch die Belegungsdichte von Mietwohnungen. Häufig werde Wohnraum überbelegt und völlig überhöhte Mieten verlangt, die dann vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden müssten, heißt es in einer Mitteilung.

Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll die Kommune künftig ermächtigt sein, ihn per Anordnung zu verpflichten, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten oder wiederherzustellen. Bei Verstößen müssen Vermieter mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen, in schlimmen Fällen können die Kommunen die Wohnungen für unbewohnbar erklären und räumen lassen dann muss der Vermieter den Mieter auf eigene Kosten anderweitig unterbringen.


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Schlagworte zum Thema:  Schrottimmobilie, Wohnimmobilien, Gesetz