Wohnraumschutzgesetz gegen windige Geschäfte am Mietmarkt
In Schleswig-Holstein werden zahlreiche Mietwohnungen vernachlässigt. Um dem entgegenzuwirken, hat der Landtag am 24.5.2024 das Wohnraumschutzgesetz beschlossen, das vom Kabinett am 5.4.2023 auf den Weg gebracht wurde. Darin enthalten sind auch Regelungen zur Zweckentfremdung, wie es sie schon in einigen Bundesländern gibt.
Ein Antrag der SPD zur Wohngemeinnützigkeit wurde abgelehnt.
Wohnraumschutzgesetz: Mindeststandards für Mietwohnungen
Das Gesetz definiert Mindestanforderungen für Mietwohnungen: Heizungen und Sanitäranlagen müssen funktionsfähig sein, die Gebäudehülle muss dicht sein, und es muss ausreichend Tageslicht in die Räume gelangen. Aufzüge oder Türschließ- und Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren müssen nutzbar sein.
Treten Missstände auf, erhalten die Kommunen Auskunfts- und Betretungsrechte und können Anordnungen treffen. Im schlimmsten Fall dürfen die Immobilien für unbewohnbar erklärt werden. Dann müsste der Vermieter für eine andere zumutbare Unterbringung der Mieter sorgen, wenn er den schlechten Zustand zu verantworten hat.
Der Instrumentenkasten der Kommunen wird in dem Gesetz auch auf Zweckentfremdung erweitert. Gemeinden mit Wohnungsmangel erhalten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob die Gemeinde oder Stadt ein Zweckentfremdungsverbot braucht. Anders als eine Mietpreisbremse oder die Senkung der Kappungsgrenze sei dieses Gesetz wirklich sinnvoll, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). "Es schützt die Schwächsten, bringt windige Geschäftemacher in Bedrängnis und erleichtert sozialen Vermietern, die bezahlbaren Wohnraum anbieten, die Arbeit."
Wohnraumschutzgesetz in anderen Bundesländern
Auch in Niedersachsen können Kommunen strikter gegen Vermieter von maroden Wohnungen vorgehen. Das Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz – NWoSchG) trat am 24.3.2021 in Kraft und regelt ebenfalls Mindeststandards für Mietwohnungen. Vermieter können per Anordnung verpflichtet werden, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wohnungen müssen über einen Strom- und Wasseranschluss, eine Heizung und Sanitäreinrichtungen verfügen. Die Ausstattung muss funktionsfähig sein. Das soll nach Vorstellung der niedersächsischen Regierung auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück eines Wohnblocks gelten. Auch ausreichend natürliches Licht und Belüftung müssen vorhanden sein.
Das Gesetz regelt zudem die Belegungsdichte von Mietwohnungen. Häufig werde Wohnraum überbelegt und völlig überhöhte Mieten verlangt, die dann vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden müssten, hieß es in einer Mitteilung.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. In schlimmen Fällen können die Kommunen die Wohnungen für unbewohnbar erklären und räumen lassen – dann muss der Vermieter Mieter auf eigene Kosten anderweitig unterbringen.
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