Wohnungswirtschaft: Wohnraumschutzgesetz ist eine gute Sache

Die Wohnungswirtschaft findet es richtig, dass Bundesländer wie aktuell Schleswig-Holstein gesetzliche Grundlagen schaffen, damit Kommunen effektiv gegen Vermieter vorgehen können, die Mietwohnungen verwahrlosen lassen. Denn das Gros der Branche sei verantwortungsvoll.

"Auch wenn es Einzelfälle sind: Immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben", erklärte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) – mit dem Wohnraumschutzgesetz käme die Regierung von Schleswig-Holstein einer langjährigen Forderung der sozialen Vermieter entgegen.

Wie das Innenministerium am 5. April mitteilte, hat das Kabinett dem Entwurf zugestimmt. Ziel sei die Verhinderung unzumutbarer Wohnverhältnisse. Der Gesetzentwurf legt Mindeststandards fest: Heizungs- und Sanitäranlagen sollen funktionieren, die Gebäudehülle dicht sein und genügend Tageslicht die Räume erreichen. Aufzugs-, Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren müssen nutzbar sein. Im Fall von Missständen sollen die Kommunen handeln. 

"Es ist gut, dass die Landesregierung den Landkreisen und den Kommunen Möglichkeiten an die Hand geben will, gegen Missstände und die dafür verantwortlichen Eigentümer vorzugehen", so Breitner weiter. Zudem müssten die staatlichen Stellen die Einhaltung der Gesetze regelmäßig kontrollieren.

Schrottimmobilien: Gros der Vermieter handelt verantwortungsvoll

Das Hochhaus in der Neuwieder Straße 3 in Bremen zum Beispiel hat vor ein paar Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Immer wieder gab es Beschwerden der Mieter, mehrfach hat der Eigentümer gewechselt. Die Mängelliste reichte von einer defekten Warmwasserversorgung über eine kaputte Heizungsanlage bis hin zu einer beschädigten und asbesthaltigen Fassade. Hier griff der Innensenator durch: Das Ordnungsamt forderte die Eigentümerin auf, die Mängel innerhalb Monatsfrist zu beseitigen.

Der Verband vdw Niedersachsen Bremen betonte damals, dass die eigenen Mitgliedsunternehmen, sowohl die kommunalen Gesellschaften als auch die Wohnungsgenossenschaften, verantwortungsbewusst im Sinne der Mieter handelten.

Von solchen Fällen lasse sich keinesfalls auf die gesamte Wohnungswirtschaft schließen, distanzierte sich auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Im Gegensatz zu einzelnen schwarzen Schafen der Immobilienbranche kümmerten sich die sozialen Vermieter seit jeher in besonderem Maße um einen vorbildlichen Zustand der Gebäude.  Es sei richtig, dass bei Verstößen die Wohnungsaufsicht eingreife oder das im jeweiligen Land zuständige Bauministerium aktiv werde.


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dpa
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