Machtkampf nach der Wahl

Berlins Landeseigene erhöhen Mieten und kontern die Linke

Die landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen erhöhen die Mieten für 90.000 Haushalte. Regelkonform und wirtschaftlich zwingend. Die Linke schäumt. Die hat vor der Wahl für diese Wohnungen einen Mietendeckel versprochen. Die Vermieter liefern starke Argumente dagegen.

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Auf rund 90.000 Mieter bei den sieben landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen kommen Mieterhöhungen zu. Im Schnitt werden das zwischen 15 und 30 Euro pro Haushalt sein, sagte Sprecher Ingo Malter. Die Spanne reiche von einigen Cent bis zu zirka 100 Euro mehr bei Wohnungen mit mehr als 100 Quadratmetern. Alle Verabredungen zu Obergrenzen würden eingehalten. Erste Bescheide wurden bereits verschickt.

Der Zeitpunkt der Ankündigungen habe nichts mit der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus zu tun, betonte er. Dort ist die Linke stärkste Kraft geworden. Die Partei strebt einen Mietendeckel auch für die landeseigenen Wohnungsunternehmen an.

Linke wirft Landeseigenen politisches Kalkül vor

Die Partei reagierte empört auf die Ankündigung der Landeseigenen. "Mir drängt sich der Eindruck auf, die Unternehmen würden noch einmal die Mieten anheben wollen, bevor eine neue Regierung einen Mietenstopp verhängt", so der mietenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schenker. Der Senat müsse sofort eingreifen und die Mieterhöhungen stoppen und zurücknehmen.

Auch der Berliner Mieterverein kritisierte die Maßnahme. "Kaum sind die Wahllokale geschlossen, landet die Mieterhöhung im Briefkasten", teilte der Verein mit. Es sei die vierte große Erhöhungswelle innerhalb von drei Jahren. Die Landeseigenen stellten damit den Wählerwillen in Frage, unterstellte Geschäftsführer Sebastian Bartels. Die Mieterhöhungen müssten zurückgenommen werden.

Landesunternehmen: "Halten alle Obergrenzen ein"

"Wir halten uns an alle Verabredungen", erklärte Malter mit Blick auf geltende Obergrenzen bei Mieterhöhungen. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Senat sieht vor, dass die Bestandsmieten bei den Landeseigenen maximal um 2,9 Prozent jährlich steigen dürfen. Das soll so zunächst bis Ende 2027 gelten.

Demnach bewegen sich die Mieten im Schnitt zwischen 7,25 Euro und 7,55 Euro nettokalt. Das ist deutlich günstiger als die Angebotsmieten, die auf den Immobilienportalen für Wohnungen auf dem freien Markt aufgerufen werden.

Der Sprecher verwies auf die stark gestiegenen Bau- und Instandhaltungskosten. Zwischen 2016 und 2025 hätten sich die Kosten für Instandsetzung um mehr als 93 Prozent erhöht. Die Mieten seien im selben Zeitraum nur um etwa 22 Prozent gestiegen.

Mietendeckel würde Berliner Neubau gefährden

Die Linke plant im Fall einer Regierungsverantwortung, die Mieten bei den Landeseigenen über einen neuen Mietendeckel einzufrieren. So einen Deckel gab es in der Hauptstadt schon einmal: Er wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

Ähnliche Vorgaben früherer Senate hätten dazu geführt, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen den Neubau hätten zurückfahren müssen, sagte Malter. Demnach waren die Unternehmen allein im Jahr 2025 für knapp die Hälfte aller fertiggestellten Neubauwohnungen in Berlin verantwortlich und damit zentraler Treiber beim Wohnungsbau.

Landeseigene wehren sich gegen Vergesellschaftung

Kritisch äußerte sich Malter auch zur geplanten Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne, dem zentralen Wahlversprechen der Linken. "Obwohl manche glauben, die von den Landeseigenen sind ja schon vergesellschaftet, die müssen das ja gut finden, muss ich dem vehement widersprechen."

Alle Wohnungsunternehmen seien auf den Gesamtmarkt angewiesen. Ein Risiko sei zudem eine geplante Refinanzierung der notwendigen Entschädigungszahlungen über 100 Jahre. Höhere Zinsen würden das Refinanzierungsmodell sofort zum Platzen bringen.

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Mietenstopp 2023 bei den Landeseigenen: Hintergrund 

Für die sieben landeseigenen Berliner Wohnungsbauunternehmen Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, WBM und Berlinovo gab es bis Ende 2023 schon einmal einen Mietenstopp. Ab Januar 2024 durften die Mieten wieder erhöht werden: Um die erwähnten 2,9 Prozent pro Jahr, wie mit dem Senat vereinbart. Eine Härtefallregelung sieht vor, dass die Mieten 27 Prozent des Nettoeinkommens nicht erreichen dürfen. 

Der Wert von 2,9 Prozent jährlicher Mieterhöhung liegt dem Senat zufolge 40 Prozent unter der gesetzlichen Obergrenze und 20 Prozent unter den im Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbare Mieten vereinbarten Grenzen. Die Vereinbarung biete den Unternehmen die nötige Planungssicherheit. Die alte Kooperationsvereinbarung stammte aus dem Jahr 2017. Die neue Vereinbarung löste alle bisherigen Regelungen ab.

Der Senat hatte den Mietenstopp am 6.12.2022 beschlossen. Bis zum 31.12.2023 durfte es keine Mieterhöhungen geben. Bereits vereinbarte Mieterhöhungen wurden mit Wirkung zum 1.11.2022 zurückgenommen. Der Beschluss zum Mietenstopp ergänzte das Berliner Kündigungsmoratorium vom 27.9.2022.

 

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dpa

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