Die Regierung von Schleswig-Holstein hat einen Entwurf für ein Wohnraumschutzgesetz beschlossen. Das Ziel: Kommunen sollen künftig leichter gegen Vermieter durchgreifen können, deren Wohnungen bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllen.mehr
Die Wohnungswirtschaft findet es richtig, dass Bundesländer wie aktuell Schleswig-Holstein gesetzliche Grundlagen schaffen, damit Kommunen effektiv gegen Vermieter vorgehen können, die Mietwohnungen verwahrlosen lassen. Denn das Gros der Branche sei verantwortungsvoll.mehr
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Sie sind baulich verwahrlost, stehen leer oder sind stark überbelegt: In Deutschland gibt es zig solcher "Problemimmobilien", viele davon in Nordrhein-Westfalen. Eine Arbeitshilfe des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zeigt, wie Kommunen und Wohnungsunternehmen damit umgehen können.mehr
Zahlungen bei der Rückabwicklung von Immobilienfonds mit sog. "Schrottimmobilien" sind in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen, wenn die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung auch für den Verzicht auf Schadensersatz und die Rücknahme der Klage erbracht worden ist.mehr
Gelsenkirchen hat seit Inkrafttreten des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes vor rund einem Jahr 14 Mal von dem Recht Gebrauch gemacht, Schrottimmobilien für unbewohnbar zu erklären. Die Wohnungsämter könnten alternativ Bußgelder von bis zu 50.000 Euro gegen Eigentümer verhängen. Auch in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen wurden Maßnahmen ergriffen.mehr
Zwei Ausnahmeurteile: Der BGH hat zwei Lehman-Geschädigten Schadenersatz zugesprochen. Nach einer Reihe von Prozessen, die zu Gunsten der Banken entschieden worden waren, sind die Urteile für Lehman-Anleger ein kleiner Lichtblick.mehr
Verbraucher genießen künftig besseren Schutz vor dem Erwerb von Schrottimmobilien. Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung gebilligt, wonach der Notar den Kaufvertrag mindestens zwei Wochen vor Beurkundung übersenden muss.mehr
Vertriebsprovisionen müssen in einem Immobilien-Verkaufsprospekt nicht konkret beziffert werden. Der Anbieter darf sie in geschickten Formulierungen verstecken, wie der BGH jetzt in einem großen Immobilien-Prozess feststellte. mehr