Genossenschaften stärken: Buschmann auf dem Holzweg?
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 5.7.2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt. Geändert werden soll das Genossenschaftsgesetz (GenG).
Die neuen Regelungen wurden zur Verbändeanhörung vorgelegt. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hat am 26.8.2024 eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin werden die Ziele und viele Vorschläge in dem Entwurf begrüßt, es gibt aber auch Kritik.
GdW: Kritik am GenG-Entwurf und Stellungnahme
Sehr kritisch sieht Verbandspräsident Axel Gedaschko die im Entwurf enthaltenen Vorschläge zur Anhebung der Schwellenwerte in Bezug auf die Jahresabschlussprüfung. Eine damit verbundene weitere Aufweichung des genossenschaftlichen Prüfungssystems würde die wichtigen und richtigen Bestrebungen zum Schutz der Rechtsform konterkarieren. Das könne zu einem erheblichen Reputationsschaden für die Rechtsform der Genossenschaft führen. Aus diesem Grund seien diese Vorschläge strikt abzulehnen.
Ein weiterer Vorschlag aus dem Entwurf würde dem GdW zufolge einen massiven und nicht erklärbaren Eingriff in die Struktur der genossenschaftlichen Rechtsform bedeuten: Danach soll die Satzung künftig regeln können, dass der Vorstand an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden ist.
"Das Genossenschaftsgesetz enthält seit langem sehr ausgewogene Regelungen zum Schutz der Rechte der Mitglieder. Das ist auch gut so und macht die allseits bekannte Stabilität und Attraktivität der Rechtsform aus", so Gedaschko. Wenn es aber um die Leitung des operativen Geschäfts gehe, sei das die zentrale Aufgabe des Vorstandes – unter einer Aufweichung würden die Rechtsform der Genossenschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit massiv leiden. Alle berechtigten und begrüßenswerten Bemühungen im Referentenentwurf, die Rechtsform attraktiver zu machen, würden so konterkariert und gefährdet.
Schutz von Wohnungsgenossenschaften: Gesetz überfällig
Im Fokus der Gesetzesnovelle stehen unter anderem die Förderung der Digitalisierung und Maßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Genossenschaften. Immer wieder treten Kapitalsammelstellen als Wohnungsgenossenschaften am Markt auf, die unrealistische Renditen versprechen, ohne dem Förderzweck – bezahlbaren Wohnraum zu bieten – nachzukommen.
Unter Verweis auf die Skandalfälle Eventus, Grundwerte und Genogen mit Millionenbetrügereien, veröffentlichte der Bundesrat bereits im Mai 2022 einen Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften (Stand 27.4.2022).
Die Länderkammer wollte im Genossenschaftsgesetz außerdem eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlage-Genossenschaft aufnehmen, die auch Verbrauchern klar signalisieren sollte, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die Prüfungsverbände sollten verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu informieren.
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften (Beschlussdrucksache Bundesrat)
Ampel-Regierung: Genossenschaftsrecht nur punktuell ändern
In einer Stellungnahme der Ampel-Koalition zu der Vorlage des Bundesrates im Jahr 2022 hieß es, dass bereits im Jahr 2017 "durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften" (Genossenschaftsnovelle) eine Regelung in Kraft getreten sei, "um die Geschäftsmodelle unseriöser Kapitalanlage-Genossenschaften zu verhindern beziehungsweise zu erschweren".
Zusätzlich gelte seit 2020 die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und es sei das Körperschaftsteuergesetz im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen geändert worden – beides reguliere den grauen Kapitalmarkt bereits.
Der Gesetzgebungsbedarf sei daher "weitgehend ausgeschöpft", so die Bundesregierung vor zwei Jahren. Die Ampel kündigte jedoch damals punktuelle Änderungen des Genossenschaftsgesetzes und Klarstellungen in Bezug auf unzulässige Kapitalanlage-Genossenschaften an – dabei werde man die Vorschläge des Bundesrats berücksichtigen.
GenG-Referentenentwurf: Kurzüberblick und Synopse
Dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessert werden sollen, sieht bereits der Koalitionsvertrag von der Bundesregierung vor. Wörtlich heißt es da:
"Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen, oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. Wir erarbeiten eine nationale Strategie für Sozialunternehmen, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen. Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen."
Maßnahmen aus dem BMJ-Referentenentwurf im Kurzüberblick:
- Zur Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften sollen Schriftformerfordernisse so weit wie möglich zugunsten der Textform abgeschafft werden. Die Schriftform soll nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder erleichtert werden.
- Zur Beschleunigung der Gründung einer Genossenschaft soll eine Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände geschaffen, die Förderungszweckprüfung durch das Registergericht beschleunigt und eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister vorgesehen werden.
- Bei den Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften sollen die Vorschläge des Bundesrats (zum Beispiel die Klarstellung, dass die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist, berücksichtigt und um weitere Vorschläge ergänzt werden,
insbesondere eine Ausweitung der Rechte und Pflichten des Prüfungsverbandes.
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Bis zum 23.8.2024 konnten die interessierten Kreise Stellung nehmen.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Referentenentwurf)
Synopse: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform – Bestandsrecht
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