Kabinettsbeschluss

Genossenschaftsgesetz: Was die Reform bringt

Digitale Abstimmungen, schnellere Gründung, mehr Attraktivität: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Genossenschaftsrecht grundlegend erneuert – und die Rechtsform fit für die Zukunft machen soll. 

Videokonferenz Meeting

Um die Rechtsform der Genossenschaft attraktiver zu machen, hat das Kabinett am 15.7.2026 eine Reihe von Vereinfachungen beschlossen.

Der zugrundeliegende Entwurf aus dem Bundesjustizministerium zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts sieht unter anderem eine umfassende Digitalisierung – etwa von Abstimmungen – bis hin zur schnelleren Gründung vor.

Genossenschaftsrecht wird modernisiert: ein Überblick

Textform statt Schriftform

Genossenschaften sollen Vereinbarungen künftig in "Textform" statt wie bisher in "Schriftform" schließen, Versammlungen online abhalten und Mitglieder digital informieren können. Schriftform heißt, dass eine Erklärung eigenhändig unterschrieben sein muss – zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrags per unterschriebenem Brief –, während bei der Textform eine lesbare Erklärung ohne Unterschrift genügt.

Schnellere Gründung

Die Gründung von Genossenschaften soll beschleunigt werden, indem das zuständige Registergericht diese nach Eingang vollständiger Unterlagen innerhalb von 20 Tagen einzutragen hat. Aktuell gilt hier keine Frist.

Durch die Verbesserung einer Datenbank sollen Gründer einer neuen Genossenschaft leichter herausfinden können, welchem Prüfungsverband sie angehören müssen. Der jeweilige Verband überwacht, ob die Genossenschaft wirtschaftlich solide geführt wird und die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften einhält.

Engmaschigere Aufsicht

Zum Schutz vor unseriösen Genossenschaften sollen die Rechte und Pflichten der Prüfungsverbände ausgeweitet und die staatliche Aufsicht über diese Verbände gestärkt werden. Die bloße Kapitalanlage soll kein zulässiger Förderzweck mehr sein. Neu eingeführt wird eine Obergrenze von 50 Prozent für investierende Mitglieder.

Bisher können nur kleine Genossenschaften bis 20 Mitglieder in den Satzungen Regelungen vorsehen, die den Vorstand an Weisungen der Generalversammlung bindet. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll diese Schwelle auf 150 Mitglieder erhöht werden.

Wohnungsbau und Energiewende

Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind Genossenschaften ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft – unter anderem, weil sie bezahlbaren Wohnraum schaffen und die Energiewende vorantreiben.

Damit Genossenschaften auch zukünftig attraktiv bleiben, wolle sie die Bundesregierung von unnötigen bürokratischen Lasten befreien. Genossenschaften könnten künftig frei entscheiden, ob sie sich digital, hybrid oder vor Ort organisieren, so Hubig.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Regierungsentwurf)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Referentenentwurf)

Novelle des Genossenschaftsgesetzes (GenG): eine Chronologie

Pläne der Ampel-Regierung enthielten Vorschläge aus der Wohnungswirtschaft

Die Ampel-Regierung hatte am 6.11.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen, in den auch Anregungen des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW eingearbeitet worden waren.

GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Rechtsform gegen unseriöse Genossenschaften und Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der Rechtsform. Im Fokus der Gesetzesnovelle, die in der alten Legislatur nicht mehr verabschiedet worden ist, stand ebenfalls die Förderung der Digitalisierung.

Der Bundesrat wollte außerdem eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlage-Genossenschaft aufnehmen, die auch Verbrauchern signalisieren sollte, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die Prüfungsverbände sollten verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu informieren.

In einer Stellungnahme der Ampel-Koalition zur Vorlage aus der Länderkammer hieß es, dass bereits 2017 "durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften" eine Regelung in Kraft getreten sei, um unseriöse Geschäftsmodelle zu verhindern oder zu erschweren. Zusätzlich gelte seit 2020 die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und es sei das Körperschaftsteuergesetz im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen geändert worden – beides reguliere den grauen Kapitalmarkt bereits. Der Gesetzgebungsbedarf sei daher "weitgehend ausgeschöpft".

Die Bundesregierung kündigte jedoch damals punktuelle Änderungen des Genossenschaftsgesetzes und Klarstellungen in Bezug auf unzulässige Kapitalanlage-Genossenschaften an – dabei werde man die Vorschläge des Bundesrats berücksichtigen.

Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden. 

Schwarz-rote Bundesregierung: Übersicht zum Gesetzgebungsverfahren

Nun arbeitet die neue Bundesregierung aus Union und SPD daran, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften zu ver­bessern.

Gesetzesänderungen, die in den Jahren 2017 und 2020 vorgenommen worden seien, hätten bereits Wirkung gezeigt, heißt es aus dem federführenden Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Der Gesetzentwurf mit gleicher Bezeichnung der Vorgängerregierung sei noch punktuell modifiziert worden.

BMJV-bersicht zum Gesetzgebungsverfahren mit Stellungnahmen der Verbände

FAQ aus dem BMJV: Modernisierung des Genossenschaftsrechts – Häufige Fragen

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Selbstverständnis von Genossenschaften auf die Probe gestellt

Wenn kommunale Genossenschaften günstige Wohnungen bauen


0 Kommentare
Sie haben noch keinen Text eingegeben.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion