Grauer Kapitalmarkt: Bundesrat will Schutz von Genossenschaften

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Wohnungsgenossenschaften vor Geschäften schützen soll, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden. Es ist bereits der zweite Versuch der Länderkammer. Die Ampel-Koalition wiederum hält den Gesetzgebungsbedarf für "weitgehend ausgeschöpft".

Immer wieder treten Kapitalsammelstellen als Wohnungsgenossenschaften am Markt auf, die unrealistische Renditen versprechen, ohne dem Förderzweck – bezahlbaren Wohnraum zu bieten – nachzukommen. Der Bundesrat will Geschäftsmodelle, die dem sogenannten grauen Kapitalmarkt zugeordnet werden, schärfer regulieren. Unter Verweis auf die Skandalfälle Eventus, Grundwerte und Genogen mit Millionenbetrügereien, hat die Länderkammer den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften (Stand 27.4.2022) vorgelegt, dessen wortgleiche Vorlage zum Ende der 19. Wahlperiode (2017 bis 2021) bereits einmal für erledigt erklärt worden war.

Im Genossenschaftsgesetz soll außerdem eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlage-Genossenschaft aufgenommen werden, die auch Verbrauchern klar signalisiert, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände werden nach dem Wunsch des Bundesrats verpflichtet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu informieren.

Genossenschaftsgesetz: Bundesregierung plant punktuell Änderungen

In einer Stellungnahme der Bundesregierung zu der neuen Vorlage heißt es, dass bereits im Jahr 2017 "durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften" (Genossenschaftsnovelle) eine Regelung in Kraft getreten ist, "um die Geschäftsmodelle unseriöser Kapitalanlage-Genossenschaften zu verhindern beziehungsweise zu erschweren".

Zusätzlich gelte seit dem Jahr 2020 die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und es sei das Körperschaftsteuergesetz im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen geändert worden – beides reguliere den grauen Kapitalmarkt. Der Gesetzgebungsbedarf sei daher "weitgehend ausgeschöpft".

Die Ampel-Koalition plane jedoch unter anderem punktuelle Änderungen des Genossenschaftsgesetzes und Klarstellungen in Bezug auf unzulässige Kapitalanlage-Genossenschaften. Dabei werde man die Vorschläge des Bundesrats berücksichtigen.


Das könnte Sie auch interessieren:

Wohnimmobilienkredite: Neuer Kapitalpuffer ab April

EU-Risikorat: Deutschland verzögert Kampf gegen Preisblase

Schlagworte zum Thema:  Wohnungsgenossenschaft, Gesetz, Gesetzgebung