Differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung hat laut einer Pressemitteilung des Finanzministerums Schleswig-Holsteins v. 4.6.2024 gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden über die erwarteten Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten diskutiert. Diese Veränderungen resultieren aus dem Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer, das auch in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
Differenzierte Hebesätze als flexible Lösung
Finanzministerin Monika Heinold betont in der Mitteilung, dass auf Wunsch der Kommunen ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, der den Kommunen die Möglichkeit gibt, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Die kommunalen Landesverbände begrüßen diese Initiative. Sie sehen darin eine Chance, die kommunalen Handlungsoptionen zu erweitern und das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu stärken.
Die kommunalen Landesverbände weisen jedoch darauf hin, dass die differenzierten Hebesätze verfassungsfest begründet werden müssen. Es sei derzeit unklar, in welchem Umfang die Kommunen diese Möglichkeit in der Praxis nutzen werden. Dennoch soll die zusätzliche Flexibilität den Kommunen in Schleswig-Holstein bereits zum 1.1.2025 zur Verfügung stehen.
Verantwortung der Kommunen
Kommunen, die sich für differenzierte Hebesätze entscheiden, müssen die Gründe für ihre Entscheidungen transparent darlegen. Dies diene dazu, sicherzustellen, dass die Grenzen des Gleichbehandlungsgebots gem Ar. 3 GG Grundgesetzes eingehalten werden.
Übernahme des NRW-Gesetzentwurfs
Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände haben vereinbart, den Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen inhaltlich unverändert zu übernehmen.
Finanzministerin Heinold erklärt: "Wir sind schon dabei, eine entsprechende Formulierungshilfe für den Landtag zu erarbeiten, damit das parlamentarische Verfahren zügig beginnen kann. Uns war wichtig, dass es eine Entscheidung der Kommunen ist, ob die Option kommunal zu bestimmender differenzierter Hebesätze ermöglicht wird. Denn auch die Verantwortung der Ausgestaltung liegt ja vor Ort."
Veröffentlichung des Transparenzregisters
Das bereits vereinbarte Transparenzregister bleibe unverändert und umfasse keine differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer B. Wie mit den Kommunen abgestimmt, werde das Register im September veröffentlicht. Die Landesregierung werde dem Parlament kurzfristig eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Ermöglichung differenzierter Hebesätze vorlegen.
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
504
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
500
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
471
-
E-Rechnung
4059
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3734
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
335
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
315
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2963
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
235459
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
182
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.2026
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
02.09.2026
-
EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
28.08.2026
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
26.08.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
18.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
18.08.2026
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
17.08.2026
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
14.08.2026