Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
Die folgenden Staaten sind daran beteiligt:
- Österreich,
- Bulgarien,
- Dänemark,
- Frankreich,
- Deutschland,
- Irland,
- die Niederlande,
- Polen,
- Spanien und
- Schweden.
Durchführung der Schiedsphase von steuerliche Streitbeilegungsverfahren
Der ständige Streitbeilegungsausschuss zur Beilegung von internationalen Steuerstreitigkeiten soll ständig verfügbare Panels bereitstellen, die die Schiedsphase von steuerliche Streitbeilegungsverfahren schnell und effizient durchführen und von einem Sekretariat unterstützt werden.
Das Projekt basiert auf den Arbeiten der FISCALIS-Arbeitsgruppen zu den Optionen für die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung gemäß Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten in der Europäischen Union. Die Gruppe strebt einen Abschluss der Verhandlungen über das Übereinkommen im Jahr 2025 an.
BMF, Gemeinsame Presseerklärung der beteiligten Staaten v. 25.2.2025
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E-Rechnung
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
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