Grundsteuerreform in Bremen
Der Senator für Finanzen hat in einer Pressemitteilung über die nächsten Schritte informiert.
Die Abgabe der Erklärung für den neuen Grundsteuerwert wird ab dem 1.7.2022 bundesweit möglich sein, so auch in Bremen. Steuerpflichtige seien dann aufgefordert, diese bis zum 31.10.2022 abzugeben. Diese Frist gelte auch für steuerlich Beratene. Belege sollen bei der Abgabe der Erklärung nicht einzureichen. Diesen würden nur bei Bedarf vom Finanzamt angefordert.
Zu erklärenden Daten bereits jetzt ermitteln
In der Pressemitteilung wird u. a. darauf hingewiesen, dass die zu erklärenden Daten für die Grundsteuerwerterklärung jetzt bereits ermittelt werden sollten, da sie aus technischen Gründe nicht vorausgefüllt in die Steuererklärung übernommen werden können. Dazu gehören in Bremen:
- Steuernummer des Grundstücks (befindet sich auch auf dem Anschreiben, das Anfang Juli 2022 verschickt wird)
- Grundstücksfläche und Flurstücksnummer(n) (Liegenschaftskataster: www.geo.bremen.de/produkte/katasterprodukte/auszuege-aus-dem-liegenschaftskataster-12272)
- Bodenrichtwert (sind erst im Laufe des 1. Quartals abrufbar: immobilienmarkt.niedersachsen.de/bodenrichtwerte)
Weitere erforderliche Daten, die sich aufgrund der Nutzungsart des jeweiligen Grundstücks ergeben, sind auf www.grundsteuer.bremen.de zu finden. Beispielweise benötigen Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern und Wohnungseigentum (trifft auf ca. 70 Prozent der Fälle zu) bei der Abgabe der Erklärung zusätzlich zu den oben genannten Informationen noch die folgenden Daten:
- Baujahr (zu finden im Kauf-/Bauvertrag)
- Miteigentumsanteil (zu finden im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug)
- Wohnfläche (zu finden im Kaufvertrag oder zum Beispiel in der Bauzeichnung)
So geht es im November weiter
Nach Eingang der Erklärungen sollen in Bremen und Bremerhaven zunächst die Grundsteuerwertbescheide (bisher: Einheitswertbescheide) auf den 1.1.2022 ergehen. Auf Grundlage der von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern übermittelten Daten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundstücks. Als Ergebnis erhalten die Steuerpflichtigen postalisch einen Grundsteuerwertbescheid in Papierform.
Da die Grundsteuerreform im Ergebnis aufkommensneutral umgesetzt werden soll, können die Hebesätze der Gemeinden erst ermittelt werden, wenn die Bewertung der Grundstücke weitestgehend abgeschlossen ist. Deshalb werden in Bremen voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 neue Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide als Folgebescheide mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung versendet. Die "neue" Grundsteuer wird dann zum 15.2.2025 erstmalig fällig. Bis dahin seien die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer weiterhin verpflichtet, die Grundsteuer entsprechend des derzeit geltenden Rechts zu entrichten.
Senator für Finanzen Bremen, Pressemitteilung v. 21.2.2022
Tipp der Redaktion: Software für den ganzheitlichen Grundsteuerprozess Mit unserer Partnersoftware "GrundsteuerDigital" können Sie die Deklaration der Grundsteuerwerte Ihrer Mandanten einfach digital vornehmen. Die Software unterstützt den kompletten Prozess von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis hin zur Bescheidprüfung. |
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.2195
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.876
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0456
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.030
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
695
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
662
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
647
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
-
Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
540
-
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
459
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
-
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
-
Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
-
Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
-
Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026