Grundsteuerreform in Bremen
Der Senator für Finanzen hat in einer Pressemitteilung über die nächsten Schritte informiert.
Die Abgabe der Erklärung für den neuen Grundsteuerwert wird ab dem 1.7.2022 bundesweit möglich sein, so auch in Bremen. Steuerpflichtige seien dann aufgefordert, diese bis zum 31.10.2022 abzugeben. Diese Frist gelte auch für steuerlich Beratene. Belege sollen bei der Abgabe der Erklärung nicht einzureichen. Diesen würden nur bei Bedarf vom Finanzamt angefordert.
Zu erklärenden Daten bereits jetzt ermitteln
In der Pressemitteilung wird u. a. darauf hingewiesen, dass die zu erklärenden Daten für die Grundsteuerwerterklärung jetzt bereits ermittelt werden sollten, da sie aus technischen Gründe nicht vorausgefüllt in die Steuererklärung übernommen werden können. Dazu gehören in Bremen:
- Steuernummer des Grundstücks (befindet sich auch auf dem Anschreiben, das Anfang Juli 2022 verschickt wird)
- Grundstücksfläche und Flurstücksnummer(n) (Liegenschaftskataster: www.geo.bremen.de/produkte/katasterprodukte/auszuege-aus-dem-liegenschaftskataster-12272)
- Bodenrichtwert (sind erst im Laufe des 1. Quartals abrufbar: immobilienmarkt.niedersachsen.de/bodenrichtwerte)
Weitere erforderliche Daten, die sich aufgrund der Nutzungsart des jeweiligen Grundstücks ergeben, sind auf www.grundsteuer.bremen.de zu finden. Beispielweise benötigen Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern und Wohnungseigentum (trifft auf ca. 70 Prozent der Fälle zu) bei der Abgabe der Erklärung zusätzlich zu den oben genannten Informationen noch die folgenden Daten:
- Baujahr (zu finden im Kauf-/Bauvertrag)
- Miteigentumsanteil (zu finden im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug)
- Wohnfläche (zu finden im Kaufvertrag oder zum Beispiel in der Bauzeichnung)
So geht es im November weiter
Nach Eingang der Erklärungen sollen in Bremen und Bremerhaven zunächst die Grundsteuerwertbescheide (bisher: Einheitswertbescheide) auf den 1.1.2022 ergehen. Auf Grundlage der von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern übermittelten Daten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundstücks. Als Ergebnis erhalten die Steuerpflichtigen postalisch einen Grundsteuerwertbescheid in Papierform.
Da die Grundsteuerreform im Ergebnis aufkommensneutral umgesetzt werden soll, können die Hebesätze der Gemeinden erst ermittelt werden, wenn die Bewertung der Grundstücke weitestgehend abgeschlossen ist. Deshalb werden in Bremen voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 neue Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide als Folgebescheide mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung versendet. Die "neue" Grundsteuer wird dann zum 15.2.2025 erstmalig fällig. Bis dahin seien die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer weiterhin verpflichtet, die Grundsteuer entsprechend des derzeit geltenden Rechts zu entrichten.
Senator für Finanzen Bremen, Pressemitteilung v. 21.2.2022
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6635
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0216
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.736
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.33737
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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