Transparenzregister für Grundsteuerhebesätze
Finanzminister Dr. Heiko Geue: "Allein durch die Reform soll keine Kommune mehr Grundsteuer einnehmen. Dazu hat sich auch der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Die hierfür notwendige Transparenz stellen wir jetzt durch die Pflicht sicher, dass jede Kommune den aufkommensneutralen Steuer-Hebesatz veröffentlichen muss. Sobald die Hebesätze vorliegen, wird sie die Landesregierung in einem Transparenzregister veröffentlichen."
Ergänzung des Grundsteuerzuständigkeitsgesetzes
Die in den Landtag eingebrachte Regelung soll als Ergänzung in das Grundsteuerzuständigkeitsgesetz aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolge durch die Gemeinden im Rahmen der vorzunehmenden Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025. Die Gemeinden hätten hier ohnehin Berechnungen anzustellen, wie sie durch Bestimmung der Hebesätze zu ihren im Haushaltsplan prognostizierten Einnahmen kommen. Für die Gemeinden entstehe dadurch also grundsätzlich kein Mehraufwand. Sie würden nun lediglich verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Sollte es zu einer Abweichung beim Hebesatz kommen, müsse die Gemeinde öffentlich darüber informieren.
Umsetzung der Grundsteuerreform
Das Finanzminister betont, dass die Gemeinden bei ihrer Aufgabe von der Finanzverwaltung des Landes unterstützt werden. Diese arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung der Grundsteuerreform. Bislang seien in Mecklenburg-Vorpommern ca. 692.700 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern eingereicht worden. Dies entspreche einer Eingangsquote von rund 98 %. In ca. 483.500 Fällen seien bereits Hauptfeststellungen durchgeführt und Bescheide erstellt worden. Nach Angaben des Ministeriums liege die Erledigungsquote somit derzeit bei etwa FM 69 %. Die Bescheide würden den Städten und Gemeinden fortlaufend in digitaler Form bereitgestellt.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Quelle: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. 10.11.2023
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
12.4799
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
7.358447
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
4.6223
-
Wachstumschancengesetz verkündet
4.4754
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.7781
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.433
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
931
-
Einführung und Anspruchsberechtigung
752
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7063
-
Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
703
-
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
01.10.2024
-
Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
30.09.2024
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
26.09.2024
-
Bürgerbewegung Finanzwende kritisiert Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
23.09.2024
-
Kirchhof sieht Chancen für radikale Steuervereinfachung
20.09.2024
-
Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
20.09.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
18.09.2024
-
Klarstellung zur Steuerbefreiung von Musikunterricht gefordert
16.09.2024
-
Anpassung des Gewerbesteuergesetzes wegen Grundsteuerreform
12.09.2024
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
05.09.20244