Transparenzregister für Grundsteuerhebesätze
Finanzminister Dr. Heiko Geue: "Allein durch die Reform soll keine Kommune mehr Grundsteuer einnehmen. Dazu hat sich auch der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Die hierfür notwendige Transparenz stellen wir jetzt durch die Pflicht sicher, dass jede Kommune den aufkommensneutralen Steuer-Hebesatz veröffentlichen muss. Sobald die Hebesätze vorliegen, wird sie die Landesregierung in einem Transparenzregister veröffentlichen."
Ergänzung des Grundsteuerzuständigkeitsgesetzes
Die in den Landtag eingebrachte Regelung soll als Ergänzung in das Grundsteuerzuständigkeitsgesetz aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolge durch die Gemeinden im Rahmen der vorzunehmenden Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025. Die Gemeinden hätten hier ohnehin Berechnungen anzustellen, wie sie durch Bestimmung der Hebesätze zu ihren im Haushaltsplan prognostizierten Einnahmen kommen. Für die Gemeinden entstehe dadurch also grundsätzlich kein Mehraufwand. Sie würden nun lediglich verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Sollte es zu einer Abweichung beim Hebesatz kommen, müsse die Gemeinde öffentlich darüber informieren.
Umsetzung der Grundsteuerreform
Das Finanzminister betont, dass die Gemeinden bei ihrer Aufgabe von der Finanzverwaltung des Landes unterstützt werden. Diese arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung der Grundsteuerreform. Bislang seien in Mecklenburg-Vorpommern ca. 692.700 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern eingereicht worden. Dies entspreche einer Eingangsquote von rund 98 %. In ca. 483.500 Fällen seien bereits Hauptfeststellungen durchgeführt und Bescheide erstellt worden. Nach Angaben des Ministeriums liege die Erledigungsquote somit derzeit bei etwa FM 69 %. Die Bescheide würden den Städten und Gemeinden fortlaufend in digitaler Form bereitgestellt.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Quelle: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. 10.11.2023
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
16.0979
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
7.164449
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
6.0597
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.8014
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
2.664
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.6181
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
1.938
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.453
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7703
-
Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
763
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
18.10.2024
-
Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
16.10.2024
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
15.10.20249
-
Noch höhere Grundfreibeträge in den nächsten Jahren
15.10.2024
-
SPD will Steuersenkungen und Kaufprämie für E-Autos
14.10.2024
-
Änderung mehrerer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe
14.10.2024