BStBK: Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen läuft nur noch bis zum 31.1.2023. Dem Vernehmen nach liegt aber erst knapp die Hälfte der Erklärungen bei den Finanzverwaltungen vor.

Darauf weist die Bundesteuerberaterkammer (BStBK) in ihrer Pressemitteilung v. 23.1.2022 hin. Von Anfang seien Steuerberater in das Mammutvorhaben involviert gewesen. Sie hätten Unternehmen und Privatpersonen bei der Organisation der notwendigen Daten und der Abgabe der Feststellungserklärung unterstützt.

BStBK-Präsident möchte Fristverlängerung bis 31.5.2023

"Mittlerweile erreichen mich täglich dringende Appelle aus dem Berufsstand, die darauf hinweisen, dass eine fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärungen in einer Vielzahl von Fällen nicht möglich ist", stellt BStBK-Präsident Hartmut Schwab fest. "Von dem Bundesfinanzministerium haben wir daher jetzt eine weitere Fristverlängerung für beratene Fälle bis zum 31.5.2023 gefordert. Davon würde im Übrigen auch die Verwaltung direkt profitieren. Denn dann hätte sie es nicht mehr mit so vielen falsch ausgefüllten Feststellungserklärungen zu tun, die viel Arbeit und Nachfragen für die Finanzämter bedeuten", so Schwab.

Bisher unberatene Steuerpflichtige suchen erst jetzt Unterstützung

In Anbetracht des nahenden Fristablaufs suchen viele bisher unberatene Steuerpflichtige erst jetzt professionelle Unterstützung für die Erstellung der Feststellungserklärung. Oftmals nachdem sie es selbst nicht geschafft haben oder die Thematik bislang gänzlich aufgeschoben haben.

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