Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin möchte Eigentümer mit Grundbesitz in Berlin über die themenbezogene Webseite zur Grundsteuerreform weitergehend informieren.

Auf der Webseite wird auf BORIS Berlin verlinkt, wo Steuerpflichtige den für die Feststellungserklärung für Grundstücke des Grundvermögens benötigten Bodenrichtwert ihres Grundstücks abrufen können. Steuerpflichtige, die die Flurstücksnummer und die Fläche ihrer Flurstücke nicht kennen, können diese Daten über den FIS-Broker des Geoportals ermitteln. PDF-Anleitungen, welche ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht wurden, erläutern die Bedienung der beiden Datenportale.

Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen finden sich zu den unterschiedlichen Grundstücksarten die in der Steuererklärung anzugebenden Daten. Über zusätzliche Informations-Flyer für Eigentümer von Wohngrundstücken (Wohnungseigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke) können sich Erklärungspflichtige und Interessierte gezielt über die Grundsteuerreform und die damit verbundene Erklärungspflicht informieren.

Zur Unterstützung bei der elektronischen Erklärungsabgabe über Mein ELSTER, stellt die Finanzverwaltung neben einer allgemeinen Anleitung, die von der Registrierung bis zur Übermittlung der Feststellungserklärung den Ablauf auf dem Steuerportal Mein ELSTER erklärt, auch Musteranleitungen zur Verfügung, die anhand zweier Beispiele für die Grundstücksarten Einfamilienhaus und Wohnungseigentum veranschaulichen, wo die benötigten Daten im Erklärungsformular in ELSTER einzutragen sind.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat auf ihrer Webseite auch FAQs zur neuen Grundsteuer zur Verfügung gestellt.

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