Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Geschenke an Nichtarbeitnehmer
  • Steuerpflicht beim Empfänger
  • Pauschale Besteuerung mit 30 %

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Streuartikel 4605 6605   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG 4630 6610  
Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG 4631 6611  
Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig 4632 6612  
Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG 4635 6620  
Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG 4636 6621  
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig 4637 6622  
Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt 4638 6625  
Zugaben mit § 37b EStG 4639 6629  

So kontieren Sie richtig!

Der Empfänger muss betrieblich veranlasste Sachzuwendungen (Geschenke) nicht versteuern, wenn der Schenker die Steuer gem. § 37b EStG für ihn pauschal mit 30 % übernimmt. Der Schenker bucht die pauschale Steuer, wenn sie abziehbar ist, auf das Konto "Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zugaben abzugsfähig" 4632 (SKR 03) bzw. 6612 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zugaben abzugsfähig

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Nicht abziehbares Geschenk mit pauschaler Besteuerung

Ein Unternehmer ist zum Geschäftsjubiläum seines Kunden eingeladen. Er schenkt seinem Kunden einen Bildband, für den er mit seiner EC-Karte 53,50 EUR (brutto) gezahlt hat. Seine Zuwendung ist betrieblich veranlasst. Der Wert des Bildbands ist beim Geschäftsfreund als Betriebseinnahme zu erfassen. Damit dieser Vorgang bei seinem Geschäftsfreund keine steuerlichen Auswirkungen hat, versteuert er den Betrag pauschal mit 30 %. Dabei geht er wie folgt vor:

Einkauf des Bildbands: Diesen Einkauf erfasst der Unternehmer mit dem Bruttobetrag als nicht abziehbare Betriebsausgabe, weil er bei Geschenken über 35 EUR keinen Vorsteuerabzug geltend machen darf.

 
Schenkungsvorgang:  
Bemessungsgrundlage ist der Bruttowert von 53,50 EUR
Pauschalsteuer 30 % von 53,50 EUR = 16,05 EUR
Solidaritätszuschlag 16,05 EUR × 5,5 % = 0,88 EUR
pauschale Kirchensteuer 16,05 EUR × 7 % = 1,12 EUR
Pauschalsteuern insgesamt 18,05 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

4636/

6621
Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG 53,50

1200/

1800
Bank 53,50
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

4637/

6622
Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig 18,05

1200/

1800
Bank 18,05

Da die Aufwendungen, die mit 30 % pauschal versteuert werden, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, darf auch die pauschale Steuer nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.

 
Achtung

Vorsteuerabzug bei nicht abzugsfähigen Geschenken ausgeschlossen

Bei Geschenken über 35 EUR darf keine Vorsteuer abgezogen werden, und zwar auch dann nicht, wenn der Unternehmer ansonsten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Wenn beim Einkauf kein Vorsteuerabzug beansprucht werden kann, fällt bei der unentgeltlichen Zuwendung auch keine Umsatzsteuer an. Damit ist der Vorgang dann abgeschlossen.

3 Unterscheidung nach dem Zweck der Zuwendung von Geschenken

Unternehmen haben bei Zuwendungen an Nichtarbeitnehmer zunächst die folgende Ausgangssituation:

  • Erfolgt die Zuwendung aus eigenem betrieblichen Interesse, z. B. für Werbezwecke, sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar (Bewirtungskosten zu 70 %), ohne dass sie beim Empfänger versteuert werden.
  • Geschenke an Geschäftsfreunde (Nichtarbeitnehmer) darf der Unternehmer nur dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn ihr Wert pro Person und Jahr nicht mehr als 35 EUR beträgt. Ausnahme: Geschenke, die ausschließlich betrieblich genutzt werden können.
  • Privatgeschenke haben keine steuerlichen Auswirkungen.

Der Beschenkte braucht den Wert des Geschenks nicht als Betriebseinnahme zu erfassen, wenn ihm der Schenker mitgeteilt hat, dass er die Steuer gem. § 37b EStG übernommen hat. Die Besteuerung unterbleibt auch bei Streuwerbeartikeln bis 10 EUR je Artikel und geringwertigen Warenproben, die nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG einzustufen sind.[1]

4 Besonderheiten bei Geschenken an Geschäftsfreunde

4.1 Wann der Beschenkte das Geschenk als Betriebseinnahme erfassen muss

Ist der Beschenkte ein Unternehmer, muss er den Wert des Geschenks (Marktwert) i. d. R. als Betriebseinnahme erfassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob und in welchem Umfang der Schenker die Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen kann. Der Beschenkte muss

  • bei privater Verwendung des Geschenks den Wert als Betriebseinnahme und anschließend als Privatentnahme erfassen,
  • bei betrieblicher Verwendung des Geschenks den Wert als Betriebseinnahme erfassen,
  • keine Einnahmen versteuern, wenn der Schenker ihm mitteilt, dass er die Zuwendung pauschal versteuert.
 
Praxis-Tipp

Kleine Werbegeschenke werden nicht besteuert

Der Beschenkte braucht den Wert des Geschenks nicht als Einnahme zu erfassen, wenn es sich hierbei um Werbeartikel/Zugaben von geringem Wert bis 10 EUR (Streuwerbeartikel bzw. Kleinstwarenproben) h...

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