Zweite Musterklage gegen Landesgrundsteuer Baden-Württemberg
Mit dieser weiteren Klage (Az 8 K 2491/22) wollen die vier Verbände Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg Fragen rund um das System der Bodenrichtwerte als Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg klären lassen. So ist aus Sicht der beteiligten Verbände das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte intransparent und ungenau. Gerade bei Grundstücken mit großen Grünflächen müssten laut den Gutachterausschüssen Abschläge vorgenommen werden, die aber vom Landesgrundsteuergesetz ausgeschlossen sind.
Empfehlung der Verbände: Einspruch einlegen
Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, empfehlen die vier Verbände Eigentümern, die sich durch das neue Grundsteuerrecht in ihren Rechten verletzt sehen, mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Aktenzeichen für erste Musterklage steht fest
Die erste Musterklage wird unter dem Aktenzeichen 8 K 2368/22 geführt. Dieses kann von den Steuerzahlern verwendet werden, um mit Verweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in Baden-Württemberg Einspruch gegen den eigenen Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat hierzu ein eine Musterschreiben für einen Einspruch veröffentlicht.
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