Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuerreform

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Schmitt, Das Familienheim in der erbschaftsteuerlichen Beratungspraxis (Teil I), DStR 2023, 14; Schmitt, Das Familienheim in der erbschaftsteuerlichen Beratungspraxis (Teil II), DStR 2023, 76; Nagel/Schlund, Auswirkungen der Änderungen im Bewertungsgesetz durch das JStG 2022 – eine Praxisanalyse – Anpassung der Vorschriften an die ImmoWertV, NWB 2023, 310. Dorn/Saecker, BFH: Un...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2019 Dividenden von ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaften / § 9 Nr. 7 GewStG Für Dividenden von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften gilt § 9 Nr. 7 S. 1 Hs. 2 GewStG. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Mutter-Tochter-Richtlinie. Für entsprechende Dividenden von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gelten § 9 Nr. 7 Satz 1 Hs. 1, Satz 4 bis 7 GewStG. Die Regelung...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Höreth/Stelzer, Steuerliche MoPeG-Anpassungen und Zinsschranke – Wachstumschancengesetz in Teilen umgesetzt, DStZ 2024, 1034; Casper/Heinz, Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs – Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers – BFH-Urteil v. 12.7.2023 – XI R 5/21, NWB 2024, 526; Stahl , Die zahlungsstromorientierte Mittelverwendungsrechnung als ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 495 Nach § 157 Abs. 3 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 und 176–198 BewG zu ermitteln. Der Umfang des Grundvermögens wird durch § 176 BewG bestimmt. Die Abgrenzung gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ergibt sich aus d...mehr

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Die Grundsteuerreform auf dem Prüfstand (ErbStB 2024, Heft 3, S. 72)

Aktuelle Verfahren und Entscheidungen Dipl.-Finw. (FH) Mathias Grootens[*] Die flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke im Bundesgebiet ist ohne Zweifel eine der größten steuerlichen Reformen der letzten Jahrzehnte. Unmittelbar oder zumindest mittelbar über die umlagefähigen Nebenkosten ist jeder deutsche Haushalt von den Auswirkungen der Grundsteuerreform betroffen. Es...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 2. Ermittlung der Bodenrichtwerte und Besetzung der Gutachterausschüsse

a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / II. Hauptsacheverfahren beim Sächsischen FG Az.: 2 K 574/23

1. Tenor der Entscheidung Als erstes FG hat sich das Sächsische FG in der Hauptsache mit der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerwertermittlung befasst (Sächs. FG v. 24.10.2023 – 2 K 574/23, ErbStB 2024, 7 [Halaczinsky]). Die Bewertung eines im Freistaat Sachsen belegenen und mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks i.S.v. §§ 248, 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG im Ertragsw...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / VI. Fazit

Wie erwartet wird die Reform der Grundsteuer einer umfassenden gerichtlichen Prüfung unterzogen. Erste vorliegende Entscheidungen fallen sehr unterschiedlich aus, wie die Entscheidungen des Sächsischen FG und des FG Rheinland-Pfalz eindrücklich verdeutlichen. Gleichzeitig bleibt die Lage höchst dynamisch. Neue Verfahren werden regelmäßig durch begleitende Verbände und die Ge...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / I. Die Suche nach einem Musterverfahren

Mit der Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wurde ein längst überfälliges steuerliches Mammutprojekt angegangen. Die flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke im Bundesgebiet ist ohne Zweifel eine der größten steuerlichen Reformen der letzten Jahrzehnte. Unmittelbar oder zumindest mittelbar über die umlagefähigen Nebenkosten ist jeder deutsche Haushalt vo...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Mathias Grootens[*] Die flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke im Bundesgebiet ist ohne Zweifel eine der größten steuerlichen Reformen der letzten Jahrzehnte. Unmittelbar oder zumindest mittelbar über die umlagefähigen Nebenkosten ist jeder deutsche Haushalt von den Auswirkungen der Grundsteuerreform betroffen. Es bestand daher seit Beginn der Reform ...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / IV. Musterverfahren mit Unterstützung von Verbänden

Zwischenzeitlich sind in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit anhängig geworden. So sind bereits im März 2023 insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim FG Rheinland-Pfalz eingegangen. Die Klagen haben die Az.: 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei der zuletzt genannten Klage (4 K ...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / III. AdV-Verfahren FG Rheinland- Pfalz Az.: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23

1. Tenor der Entscheidungen Das FG Rheinland-Pfalz ist in zwei AdV-Verfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sächsische FG gelangt (FG Rh.-Pf. v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und – 4 V 1429/23, ErbStB 2024, 5 [Günther]). Es bestünden ernstliche Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten realitäts- und rela...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 3. Umrechnungskoeffizient für die Grundstücksgröße

Die Regelung zu dem Umrechnungskoeffizienten für die Grundstücksgröße in § 257 Abs. 1 Satz 1 BewG i.V.m. Anlage 36 beruhe auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die Anpassungsmodalitäten dem Umstand Rechnung tragen, dass der Bodenwert bei kleiner werdenden Grundstücken ab einer Grundstücksgröße von ca. 500 qm regelmäßig überproportional ansteige. Mit der pauschalierenden Vo...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg

Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer Klage zu den VG bedürfe (a.A. Steinhauer, ErbStB 2023, 185 so...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / c) Besetzung der Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz

Das FG Rheinland-Pfalz hat bereits erhebliche Zweifel daran, dass die rheinland-pfälzischen Vorschriften betreffend die Organisation und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse den einfachrechtlichen Vorgaben des BauGB an die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse in der konkreten Entscheidungsfindung zu den Bodenrichtwerten genügen, weil nicht ausgeschlo...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 1. Tenor der Entscheidung

Als erstes FG hat sich das Sächsische FG in der Hauptsache mit der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerwertermittlung befasst (Sächs. FG v. 24.10.2023 – 2 K 574/23, ErbStB 2024, 7 [Halaczinsky]). Die Bewertung eines im Freistaat Sachsen belegenen und mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks i.S.v. §§ 248, 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG im Ertragswertverfahren gem. §§ 252 ...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 4. Belastungsgrund

Die Problematik eines möglicherweise fehlenden Belastungsgrundes wird in der Literatur schon seit der Verabschiedung der Bewertungsreform umfassend diskutiert (vgl. anstelle vieler Drüen in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, Stand: 167. EL 11/2023, unter 1. Bewertungsgleichmaß, Rz. 20 ff. m.w.N.). Auch das FG Rheinland-Pfalz kann der gegenwärtigen Ausgestaltung des verfahrensge...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 7. Kritische Würdigung der Entscheidung des Sächsischen FG

Bei der Lektüre des Urteils fällt auf, dass sich das Sächsische FG bei der Meinungsbildung in Bezug auf die Zulässigkeit des Maßes der Typisierung der Bewertungsvorschriften allein auf die Gesetzesbegründung beschränkt hat. Eine Analyse der vielstimmig vorliegenden Literaturmeinung zur Rechtsfrage fehlt ebenso wie eine eigene Analyse der Qualität und Folgerichtigkeit der Bew...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 1. Tenor der Entscheidungen

Das FG Rheinland-Pfalz ist in zwei AdV-Verfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sächsische FG gelangt (FG Rh.-Pf. v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und – 4 V 1429/23, ErbStB 2024, 5 [Günther]). Es bestünden ernstliche Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten realitäts- und relationsgerechten Grundstücksb...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / V. Verfahren gegen die abweichenden Ländermodelle

Fünf Bundesländer haben von der sog. Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 GG Gebrauch gemacht und eigene Bewertungsverfahren für die Grundsteuer geschaffen. Auch die Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen Länderregelungen wird in der Literatur teilweise kritisch betrachtet. Die Länder müssen die Verfassungsmäßigkeit der gewählten Modelle selbst verantworten. Zwischenze...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 6. Kritische Würdigung der Entscheidung

Im Vergleich zum Urteil des Sächsischen FG hat sich das FG Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die relations- und realitätsgerechte Bewertung deutlich eingehender mit der Systematik der Bewertungsverfahren und der Wirkungsweise der Typisierungen beschäftigt. Die Diskussion in der Literatur wurde aber dennoch verkürzt dargestellt, was sicherlich auch dem Umstand einer Entscheidun...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 2. Ermittlung des Bodenwerts

Der Gesetzgeber habe sich hinsichtlich des Bodenwerts von der Rspr. des BFH zu Gutachterausschüssen (zuletzt: Urteil des BFH v. 24.8.2022 – II R 14/20, ErbStB 2023, 29 [Marquardt] m.w.N.) leiten lassen. Der BFH sehe in der Heranziehung von Bodenrichtwerten eine unbedenkliche typisierende Bewertungsmethode, die der Vereinfachung der Grundsteuerwertermittlung dient (BT-Drucks....mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 4. Zusammensetzung des Gutachterausschusses

Bewertungen des Gutachterausschusses sind nach Auffassung des Sächsische FG nicht deswegen angreifbar, weil sich aus der Institution des Ausschusses und den gesetzlichen Vorgaben für seine Zusammensetzung ergibt, dass Mitarbeiter der FA mitwirken (vgl. BFH v. 13.8.1996 – IX B 71/96). Beraterhinweis Das FG Rheinland-Pfalz vertritt in dieser Frage eine gegenteilige Auffassung u...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 6. Fehlende Abschätzbarkeit der endgültigen Steuerbelastung

Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nach Auffassung des Sächsischen FG auch nicht im Hinblick auf die Festsetzung der Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren und den Umstand, dass der Hebesatz für die Zeit ab 1.1.2025 von den Gemeinden zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt ist. Dies entspreche der bisherigen Lage. Der Beschluss über die Festsetzung oder Ä...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / b) Ermittlung der Bodenrichtwerte und mangelnde Datengrundlage

Das FG Rheinland-Pfalz hat ernstliche Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen des verfahrensgegenständlichen Bodenrichtwerts, die sich insb. darauf stützen, dass in erheblichem Umfang Datenlücken bei der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung zu befürchten seien, aus der die Bodenrichtwerte abgeleitet werden. Das beklagte FA habe die Grundsteuerwertfeststellung auf den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / 5. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Die Bewertungsregeln der §§ 218 ff. BewG sind nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Steuerpflichtige einen unter dem typisierten Grundsteuerwert liegenden niedrigeren Grundstückswert nachweisen können. Denn selbst wenn die gesetzlichen Typisierungen und Pauschalierungen als solche noch gleichheitsgerecht und verfassungsrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / 5. Besonderheit SächsGrStMG

Es ist nach Auffassung des Sächsischen FG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Freistaat Sachsen in Ziff. 2 des Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetzes (SächsGrStMG) abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GrStG für die Steuermesszahl geregelt hat, dass bei Einfamilienhäusern (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG) statt 0,31 Promille ein Wert von 0,36 Promille anzuwenden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundsteuerreform auf d... / 3. Folgerichtige Ausgestaltung der Bewertungsvorschriften

Ausgehend von den für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht geltenden, aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsrechtsmaßstäben, hat das FG bereits ernstliche Zweifel daran, dass die materiell-rechtlichen Bewertungsregelungen der §§ 218 ff. BewG und insb. der §§ 243 ff. BewG zu einer realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung führen. Hinzu treten ernstliche Zw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Abgabefristen

Rz. 5 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitraum beziehen, sind grundsätzlich spätestens sieben Monate danach abzugeben (§ 149 Abs 2 Satz 1 AO). Das ist bei der ESt der 31.07. des Folgejahres. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend (Samstag), Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 22 Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Personenvereinigungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG

Mit dem Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften[1] wurde ein neuer § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG in die Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG eingefügt. Allgemeines Steuerbefreit sind gem. § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / Zusammenfassung

Überblick In § 13 ErbStG ist eine Vielzahl von sachlichen Steuerbefreiungen aufgeführt. Diese kommen i. d. R. unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Erwerbs zur Anwendung. Bei bestimmten Steuerbefreiungen kann der Erwerber auch auf die Befreiung verzichten. . Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetze: Die gesetzliche Regelung zu den Steuerbefreiungen findet si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saarland

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228;Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 1. Informationsschreiben der saarländischen Finanzverwaltung

Rz. 151 [Autor/Stand] Für die Erklärungsabgabe werden auch im Saarland aufgrund der Anlehnung an das Bundesmodell zahlreiche Daten benötigt. Einen Teil der erforderlichen Daten hat die saarländische Finanzverwaltung Ihren Steuerbürgern im Juni/Juli 2022 anhand eines Informationsschreibens zukommen lassen. Dieses enthält ein Datenblatt mit den wichtigsten für die Erklärungsab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / VI. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 95 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 96 [Autor/Stand] Offen war ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Besonderheiten beim maschinellen Grundbuch

Rz. 3 Beim maschinellen Grundbuch sind anders als beim Papiergrundbuch weder die Einsichtnahme in das Grundbuch noch die Erstellung von Ausdrucken an das örtlich zuständige Grundbuchamt gebunden. Vielmehr kann sich der Einsichtnehmende unter den allgemeinen Voraussetzungen (insb. Darlegung eines berechtigten Interesses) an jedes Grundbuchamt wenden, dessen besonders benannte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Das GrStG-Saar weicht nicht von den Bestimmungen des Bundesmodells zum Bewertungsrecht ab. Folglich ermitteln die saarländischen Finanzämter im ersten Schritt den Grundsteuerwert nach den allgemeinen Grundsätzen des Bundesmodells. Dies geschieht für unbebaute Grundstücke durch Multiplikation der Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert. Bei den bebauten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / V. Bundesrecht bis 31.12.2024

Rz. 82 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 wird sich im Saarland ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG richten. Das gilt sowohl für die Ermittlung, die Festsetzung als auch die Erhebung der Grundsteuer. Rz. 83 [Autor/Stand] Übergangsvorschriften zum bisherigen Recht ergeben sich daher lediglich nach de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Anzeigepflicht

Rz. 154 [Autor/Stand] Da das Saarländische Grundsteuergesetz eng an das Bundesmodell angelehnt ist, gelten neben den dortigen Erklärungspflichten auch die allgemeinen Anzeigepflichten des § 228 Abs. 2 – 6 BewG, denen die Steuerpflichtigen ohne Aufforderung des zuständigen Finanzamtes nachkommen müssen. Rz. 154.1 [Autor/Stand] Danach ist bspw. eine Änderung der tatsächlichen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / E. Rechtsprechung zu abweichenden Steuermesszahlen

Rz. 200 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der abweichenden sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 54 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 32 angeführt, ist Ziel des GrStG-Saar, durch eine zwischen den Grundstücksarten differenzierende Festlegung von Steuermesszahlen, den regionalen Besonderheiten im Saarland Rechnung zu tragen. Eine durch das Bundesmodell erwartende starke Belastung von wohnlich genutzten Grundstücken (sog. Wohngrundstücke) soll so im Saarland abgemil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Dabei gehen die einspruchsführenden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / c) Zweifache Verlängerung der Übergangsfrist

Für die jPöR, die von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht und die Option nicht widerrufen hatten, wurde die Übergangsfrist zweimal verlängert. Die eigentlich am 31.12.2020 endende Übergangsfrist wurde erstmals durch Art. 1 des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes [21] um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Zur Begründung wurden vom Gesetzgeber vordringlichere Arbeiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Immobilienbewertung / A. Einleitung

Rz. 1 Grundbesitz macht oft einen erheblichen Anteil am Nachlass aus, so dass in der erbrechtlichen Beratungspraxis regelmäßig Fragen auch zu dessen betragsmäßigem Wert aufkommen. Wenngleich dringend anzuraten ist, mit der eigentlichen Wertermittlung einen Sachverständigen mit einschlägiger Expertise im räumlichen und sachlichen Immobilienteilmarkt zu betrauen, so ist bei ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 32 Erlass für Kulturgut und Grünanlagen

Schrifttum: Bick, Grundsteuererlass für einen denkmalgeschützten Wasserturm, juris-PR-BVerwG 16//2015, Anm. 5; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Feldner, Die Befreiung von der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, DS...mehr