Rz. 39

Durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz vom 16.7.2021[1] sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG bestimmte Leistungen steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.

[1] BGBl I 2021, 2931.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge