Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuerreform

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / Zusammenfassung

Überblick Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten [1] am 30.3.2022 den offiziellen Startschuss für die Umsetzung der Grundsteuerreform gesetzt. Diese öffentliche Bekanntmachung verpflichtet sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz in den Ländern Berlin, Brand...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstützungsleistungen der Landesfinanzverwaltungen

Zusammenfassung Überblick Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten [1] am 30.3.2022 den offiziellen Startschuss für die Umsetzung der Grundsteuerreform gesetzt. Diese öffentliche Bekanntmachung verpflichtet sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz in den Länd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 2.2 Bayern

In Bayern wird im Bereich der Grundsteuer B ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt, das allein mit der Angabe der Grundstücks- und Gebäudeflächen auskommt. Für sehr große Grundstücke und für Grundstücke, die zu bestimmten Zwecken genutzt werden, sieht das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) Ermäßigungen vor. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer A wird dagegen na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 2.4 Hessen

Für in Hessen belegene Grundstücke kommt das Flächen-Faktor-Verfahren zur Anwendung. Dieses Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das HGrStG ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt. Dieser Faktor berechnet sich im Grunde genommen durch das Verhältnis von dem Zonen-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 2.3 Hamburg

In Hamburg wird ebenfalls ein Flächenmodell – das sogenannte Wohnlagemodell – umgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Flächenmodell, das – basierend auf dem bayerischen Ländermodell – ebenfalls mit unterschiedlichen Äquivalenzzahlen für Flächen des Grund und Bodens und Gebäudeflächen arbeitet. Allerdings wird die Berechnung auf Ebene der Grundsteuermesszahl um einen Wohnla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 2.5 Niedersachsen

Die Berechnung der Grundsteuer nach dem niedersächsischen Landesmodell wird künftig auf den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen basieren. Auch das niedersächsische Flächen-Lage-Modell baut also auf das Flächenmodell aus Bayern auf und ergänzt es um einen lagebezogenen Faktor.[1] Die Finanzverwaltung in Niedersachsen hat im Mai/Juni 2022 ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.12 Thüringen

Alle Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Thüringen haben im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben mit Beiblatt erhalten, aus dem sich wichtige Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Erklärungspflicht ergeben. Entwürfe des Informationsschreibens und des Datenblattes stellt die Finanzverwaltung auf Ihrer Webseite b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.11 Schleswig-Holstein

Die Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein hat im Juni 2022 ein Informationsschreiben an alle Eigentümer eines Grundstücks oder Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebs in Schleswig-Holstein versandt. Das Informationsschreiben enthält allgemeine Daten zur Erklärungspflicht sowie das Aktenzeichen des konkret zu erklärenden Grundstücks bzw. Betriebs der Land- und Forstwirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 2 Länder mit eigenem Grundsteuermodell

2.1 Baden-Württemberg In Baden-Württemberg belegener Grundbesitz wird künftig nach dem modifizierten Bodenwertmodell bewertet. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ergibt sich im Wesentlichen aus dem Bodenwert des Grundstücks, d. h. sie wird durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert nach § 196 BauGB auf den Stichtag 1.1.2022 ermittelt. Im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 2.1 Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg belegener Grundbesitz wird künftig nach dem modifizierten Bodenwertmodell bewertet. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ergibt sich im Wesentlichen aus dem Bodenwert des Grundstücks, d. h. sie wird durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert nach § 196 BauGB auf den Stichtag 1.1.2022 ermittelt. Im Vergleich zum Bundes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.8 Saarland

Das Saarland setzt dem Grunde nach das Bundesgrundsteuermodell um, wendet aber auf Grundlage des Saarländischen Grundsteuergesetzes eigene Steuermesszahlen im Bereich der Grundsteuer B (Grundvermögen) an. Die Eigentümer mit Grundbesitz im Saarland müssen letztlich die gleichen Angaben in ihren Feststellungserklärungen machen, wie sie auch für Grundbesitz in anderen Bundesmod...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.4 Bremen

Die Eigentümer von Grundbesitz in Bremen und Bremerhaven haben im Juli 2022 ein allgemeines Informationsschreiben erhalten, mit dem die Steuernummer des konkreten Grundstücks sowie allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe von der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Die Bremer Finanzverwaltung bietet Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.5 Mecklenburg-Vorpommern

Auf ihrer Webseite teilt die Finanzverwaltung aus Mecklenburg-Vorpommern allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und zu dem weiteren Vorgehen im Land mit. Unter anderem wird dort auch eine Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe sowie weitere themenspezifische Merkblätter beispielsweise mit Hinweisen zur Ermittlung der Wohnfläche von Wohngrundstücken oder Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.3 Brandenburg

Die Finanzverwaltung in Brandenburg hat zur Unterstützung der Erklärungspflichtigen bei der Erstellung der Feststellungserklärung ein Informationsportal für Grundstücksdaten eingerichtet. Dort können Erklärungspflichtige nach Angabe der Flurstücknummer oder der Adresse des Grundstücks den Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022, die Grundstücksfläche ihres Grundstücks bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.7 Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung informiert auf ihrer Webseite über den Versand eines Informationsschreibens inklusive Ausfüllhilfe an alle Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks an. Die Informationsschreiben wurden im Zeitraum von Ende Mai bis Mitte Juli 2022 versandt. Die beigefügte Ausfüllhilfe enthält Geobasisdaten sowie weitere Informationen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.1 Allgemeine Hinweise

Neben der elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über das Steuerportal der Finanzverwaltung "Mein ELSTER" wird unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de im Auftrag des BMF von der DigitalServiceGmbH des Bundes ein kostenloses Serviceangebot für private Grundbesitzer eröffnet. Es handelt sich dabei um eine vereinfachte ele...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.6 Nordrhein-Westfalen

Auf der Webseite der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung wird über den Versand eines Informationsschreibens an alle Eigentümer mit Grundbesitz in Nordrhein-Westfalen im Mai 2022 informiert. Dieses individuelle Informationsschreiben enthält als Serviceangebot der Finanzverwaltung die für die Erklärungsabgabe wichtigsten Informationen. Inhalt des Informationsschreibens sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Unterstü... / 3.9 Sachsen

Auch für in Sachsen belegenen Grundbesitz werden die neuen Grundsteuerwerte dem Grunde grundsätzlich nach den Regelungen des Bundesmodells ermittelt. Durch das Sächsische Grundsteuermesszahlengesetz wurden allerdings von den Messzahlen gem. § 15 Abs. 1 GrStG abgewichen und landesspezifische Grundsteuermesszahlen für in Sachsen belegenen Grundbesitz (nur im Bereich Grundsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Norm des § 249 BewG zu den Grundstücksarten gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Bundestag hat am 18.10.2019[2] und der Bundesrat am 8.11.2019[3] das Gesetzespaket zur Grundsteuer-Reform – bestehend aus dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, des eigentlichen Grundsteuer-Reformgesetzes und des Gesetzes zur Mobilisierung baureifer Grundstücke ("GrSt C") – verabschiedet[4]. Die drei Gesetze sind am 20.11., 2.12. und 5.12.2019 im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 239 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bebaute Grundstücke

a) Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft Rz. 55 [Autor/Stand] Mit der Grundsteuerreform ist die Neuerung eingeführt worden, dass Gebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Hofstellen den Wohnzwecken des Betriebsinhabers oder der Altenteiler dienen, also den sog. Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft darstel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Keine Buchführungspflicht

Rz. 25 Der Unternehmer darf nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Führung von Büchern verpflichtet sein. Die Verpflichtung zur Führung von Büchern kann sich sowohl aus handelsrechtlichen Grundsätzen als auch aus Vorschriften der Abgabenordnung ergeben. Rz. 26 Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist der Kaufmann nach § 238 i. V. m. § 1 Abs. 2 HGB nach der Reform des HGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuer

Siehe hierzu: Grundsteuer-Reform: Die "neuen" Grundsteuer-Regeln Grundsteuer für Grundvermögen (Bundesmodell) Grundsteuer für Grundvermögen (Ländermodelle) Grundsteuerreform: Glossar wichtiger Begriffemehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuerreform 2022

Begriff Die Änderungen des Grundsteuergesetzes [1] sind erstmals für die Grundsteuer (nach neuem Recht) des Kalenderjahrs 2025 anzuwenden (§ 37 Abs. 1 GrStG). Dafür müssen auf den neuen Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden. Die Erklärungen dazu sind bis 31.10.2022 elektronisch über die ELST...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemein

Rz. 1 § 265 BewG entspricht dem früheren § 205 BewG, verschoben durch das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] und ergänzt um Nr. 12 durch Art. 1 des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz – GrStRefUG) v. 16.7.2021.[2] Rz. 2 § 266 BewG neu: Auf die Kommentier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gelten grundsätzlich die auf Grund des § 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften. (2) Als Nachweis des nie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Bewirtschaftungskosten sind die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis; durch Umlagen gedeckte Betriebskosten bleiben unberücksichtigt. (2) Die Bewirtschaftungskosten sind nach Erfahrungssätzen anzusetzen. Anzuwenden sind die Erfahrungssätze, die von den Gutachterausschüs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten (§ 196 des Baugesetzbuchs). Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch zu ermitteln und den Finanzämtern mitzuteilen. Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. (2) Anzuwenden sind die Liegenschaftszinssätze, die von den Gutachterausschüssen für den letzten Auswertungszeitraum abgeleitet werden, der vor dem Kalenderjahr endet, in dem der Bewertungsstichtag liegt. Soweit von den Gutachterausschüssen kei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Als Wertzahlen im Sinne des § 189 Abs. 3 sind die Sachwertfaktoren anzuwenden, die von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs für das Sachwertverfahren bei der Verkehrswertermittlung abgeleitet wurden. Anzuwenden sind die Sachwertfaktoren, die von den Gutachterausschüssen für den letzten Auswertungszeitraum abgeleitet werden, der vor dem Kal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke). Grundlage sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs mitgeteilten Vergleichspreise. (2) Ans...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Den Bewertungen nach den §§ 179 und 182 bis 196 ist der gemeine Wert (§ 9) zu Grunde zu legen. (2) Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten des Gutachterausschusses im Sinne des § 193 Absatz 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs sind bei den Bewertungen nach den §§ 182 bis 196 für längstens zwei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres maßgeblich, in dem der vom Gutachteraussch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIX. Anwendung des Grundsteuerreformgesetzes (Abs. 19)

Rz. 24 Im Zuge der Reform des Grundsteuergesetzes aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG[74] war das Grundsteuergesetz spätestens mit Wirkung zum 31.12.2024 zu reformieren. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[75] wurden neben den erforderlichen Reformschritten mit Wirkung für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am 17.7.2021 noch nicht bestandskräftigen Steuerfestset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Abs. 1 Nr. 7, 8 und 19: Ansprüche und Entschädigungsleistungen aus näher bestimmten Gesetzen oder geordneten Verfahren

Rz. 69 Die Nr. 7 und 8 stellen bestimmte Entschädigungsansprüche für Unrechtszufügungen durch die öffentliche Hand aus näher bezeichneten Gesetzen von einer Besteuerung frei. Beide Nummern wurden zum 1.1.2009 erneut an aktuellere Fassungen der in Bezug genommenen Gesetze angepasst und durch die Aufnahme weiterer Buchstaben übersichtlicher gestaltet. Größte praktische Relevan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Sachverständigengutachten

Rz. 4 Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG durch die in § 182 Abs. 1 BewG fixierten Verfahren ergäbe. Nach § 198 Abs. 2 BewG in der ab 23.7.2021 gültigen Fassung, ergangen aufgrund des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Der Wert des Erbbaurechts ist im Vergleichswertverfahren nach § 183 zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. (2) In allen anderen Fällen setzt sich der Wert des Erbbaurechts zusammen aus einem Bodenwertanteil nach Absatz 3 und einem Gebäudewertanteil nach Absatz 5. (3) Der Bode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Vergleichsfaktor

Rz. 5 In den Fällen, in denen Vergleichsobjekte und somit auch direkte Vergleichspreise fehlen, besteht die Möglichkeit der Heranziehung von sog. Vergleichsfaktoren (§ 183 Abs. 2 S. 1 BewG). Diese werden von den Gutachterausschüssen für geeignete Bezugseinheiten, insbesondere Flächeneinheiten des Gebäudes, ermittelt und mitgeteilt. Diese Vergleichsfaktoren sind mitunter noch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes (Abs. 2)

Rz. 3 Der Liegenschaftszinssatz wird nicht individuell ermittelt. Liegen von dem Gutachterausschuss ermittelte und dem Finanzamt mitgeteilte örtliche Liegenschaftszinsen vor, sind diese zu nehmen (vgl. § 193 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und S. 3 BauGB). Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stehen, gelten subsidiär die in § 188 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Ermittlung und Anwendung der Wertzahl

Rz. 2 Grundsätzlich und vorrangig sind die von den Gutachterausschüssen für das Sachwertverfahren bei der Verkehrswertermittlung abgeleiteten Wertzahlen heranzuziehen. Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Sachwertfaktoren/Wertzahlen zur Verfügung stehen, sind die in Anlage 25 zum BewG bestimmten Wertzahlen zu verwenden. Die Wertzahl bestimmt sich nach der Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2022

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform: Flächenbewertung bei Windenergieanlagen (ErbStB 2022, Heft 11, S. 347)

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Die Bundesregierung plant eine Offensive für erneuerbare Energien, um drohende Engpässe bei der Energieversorgung abzuwenden und zusätzlich die ehrgeizigen Klimaziele der Ampel-Koalition umzusetzen. Ein wesentliches Standbein ist dabei die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen, die naheliegenderweise häufig auf bzw. innerhalb ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform: Flächenb... / 3. Bewertung

a) Land- und Forstwirtschaft Die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Fläche erfolgt mit dem Ertragswert. Dieser ergibt sich aus der Ertragsfähigkeit des Grund und Bodens. Ertragsfähigkeit in diesem Sinne ist der bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reinertrag eines pacht- und schuldenfreien Betriebes mit entlohnten fremden Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform: Flächenb... / 4. Fazit

Windenergieanlagen, die innerhalb oder zumindest i.V. zu land- und forstwirtschaftliche genutzten Flächen stehen, werden bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer mit einem Zuschlag zu dem nach § 237 BewG ermittelten Ertragswert der Fläche berücksichtigt. Damit wird der gesteigerten Ertragsfähigkeit durch die Anlage Rechnung g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform: Flächenb... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Die Bundesregierung plant eine Offensive für erneuerbare Energien, um drohende Engpässe bei der Energieversorgung abzuwenden und zusätzlich die ehrgeizigen Klimaziele der Ampel-Koalition umzusetzen. Ein wesentliches Standbein ist dabei die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen, die naheliegenderweise häufig auf bzw. innerhalb l...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform: Flächenb... / 1. Vorbemerkungen

Die Bundesregierung plant eine Offensive für erneuerbare Energien, um drohende Engpässe bei der Energieversorgung abzuwenden und zusätzlich die ehrgeizigen Klimaziele der Ampel-Koalition umzusetzen. Ein wesentliches Standbein ist dabei die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen. Da derartige Anlagen einen gebührenden Abstand von Wohngebieten und ggf. auch Einzelhä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform: Flächenb... / b) Grundvermögen

Ist die von der Windenergieanlage belegte Fläche dem Grundvermögen zuzuordnen, richtet sich die Bewertung nach §§ 243 ff. BewG. Da die Anlage selbst als Betriebsvorrichtung einzustufen ist, befinden sich auf der Fläche keine benutzbaren Gebäude, so dass die Bewertung der Fläche nach den Regeln für unbebaute Grundstücke zu erfolgen hat. Die Windenergieanlage als solche ist bei...mehr