Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben – gerade Haus- und Wohnungseigentümer fürchten, dann mehr zahlen zu müssen. Die Bundesländer wollen den Effekt mit verschiedenen Maßnahmen dämpfen. Nun wurden die ersten Hebesatz-Transparenzregister veröffentlicht. Ein Überblick.
Ab dem 1.1.2025 kommen mit der neuen Grundsteuer neue Berechnungsmodelle und Hebesätze zur Anwendung. Die Umsetzung in den Ländern ist unterschiedlich. Die Höhe der Hebesätze wird durch die Kommunen festgelegt.
Die Grundsteuer B, die Haus- und Wohnungseigentümer betrifft, wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümern bezahlt oder auf die Mieter umgelegt. Neben dem Grundstückswert ist u. a. der Hebesatz einer der Faktoren für die Berechnung. Die Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Nach dem Wunsch der Bundesregierung sollen die Sätze so anpasst werden, dass möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen generiert werden.
Grundsteuerreform: Hebesätze und Transparenzregister
Das Finanzministerium in Baden-Württemberg sieht eigenen Berechnungen zufolge Spielraum, den Hebesatz der Grundsteuer zu senken, ohne dass die Einnahmen der Kommunen zurückgehen, hieß es. Ein Transparenzregister zur Steuer für Wohn- und Gewerbegrundstücke wurde am 9.9.2024 im Internet veröffentlicht.
In Baden-Württemberg hatten nach Angaben des Steuerzahlerbundes 10 von 107 Kommunen die Grundsteuer B noch im Jahr 2024 angehoben. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die landesseitige Einführung des Transparenzregisters ab, das greife in die kommunale Selbstverwaltungshoheit ein.
Das Landesgrundsteuergesetz verpflichte die Städte und Gemeinden nicht zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform, wie Gemeindetag und Städtetag weiter mitteilten. Man stehe nach wie vor zu der Zusage, d...