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Grundsteuer 2025: Erste Transparenzregister veröffentlicht

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Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben – gerade Haus- und Wohnungseigentümer fürchten, dann mehr zahlen zu müssen. Die Bundesländer wollen den Effekt mit verschiedenen Maßnahmen dämpfen. Nun wurden die ersten Hebesatz-Transparenzregister veröffentlicht. Ein Überblick.

Ab dem 1.1.2025 kommen mit der neuen Grundsteuer neue Berechnungsmodelle und Hebesätze zur Anwendung. Die Umsetzung in den Ländern ist unterschiedlich. Die Höhe der Hebesätze wird durch die Kommunen festgelegt.

Die Grundsteuer B, die Haus- und Wohnungseigentümer betrifft, wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von den Eigentümern bezahlt oder auf die Mieter umgelegt. Neben dem Grundstückswert ist u. a. der Hebesatz einer der Faktoren für die Berechnung. Die Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Nach dem Wunsch der Bundesregierung sollen die Sätze so anpasst werden, dass möglichst weder mehr noch weniger Einnahmen generiert werden.

Grundsteuerreform: Hebesätze und Transparenzregister

Das Finanzministerium in Baden-Württemberg sieht eigenen Berechnungen zufolge Spielraum, den Hebesatz der Grundsteuer zu senken, ohne dass die Einnahmen der Kommunen zurückgehen, hieß es. Ein Transparenzregister zur Steuer für Wohn- und Gewerbegrundstücke wurde am 9.9.2024 im Internet veröffentlicht.

In Baden-Württemberg hatten nach Angaben des Steuerzahlerbundes 10 von 107 Kommunen die Grundsteuer B noch im Jahr 2024 angehoben. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die landesseitige Einführung des Transparenzregisters ab, das greife in die kommunale Selbstverwaltungshoheit ein.

Das Landesgrundsteuergesetz verpflichte die Städte und Gemeinden nicht zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform, wie Gemeindetag und Städtetag weiter mitteilten. Man stehe nach wie vor zu der Zusage, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer unsachgerechten Mehrbelastung der Grundstückseigentümer insgesamt führen soll, es könne aber notwendig sein, die Steuer zu erhöhen.

In Schleswig-Holstein weist die Landesregierung in einem Transparenzregister aus, wie einzelne Städte und Gemeinden die Hebesätze für 2025 festlegen müssten, um Grundsteuereinnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. Für das Register wurden für die mehr als 1.000 Kommunen im Land mehr als 2.000 Hebesätze berechnet. Nach Angaben des Statistikamtes Nord haben die Kommunen nach vorläufigen Ergebnissen 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke um 3,7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2023 erhöht.

Auch Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Brandenburg und Hessen wollen offenbar Transparenzregister einführen, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) bereits im Juli 2023 berichtete.

Hamburg: Grundsteueränderungsgesetz auf dem Weg

Der Hamburger Senat hat am 10.9.2024 das geplante Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer mit neuen Hebesätzen auf den Weg gebracht. Der Satz bei der Grundsteuer B erhöht sich erstmals seit dem Jahr 2005 von 540 auf 975 %.

Mit den neuen Werten will der Senat sicherstellen, dass die Grundsteuer B insgesamt sowie in den Bereichen "Wohnen" und "Nicht-Wohnen" aufkommensneutral bleibt. Die einzelnen Ermäßigungen für Wohnen, für die normale Wohnlage, geförderte oder denkmalgeschützte Wohnungen blieben erhalten.

Die Steuermesszahl für Wohnflächen soll auf 0,70 ermäßigt werden. Für den gewerblichen Bereich (Nicht-Wohnen) wurde eine ermäßigte Messzahl von 0,87 festgelegt. Die neuen Werte sind feste Faktoren, die zur Berechnung des Steuerbetrags dienen. Ein neuer, besonders hoher Hebesatz von 8.000 % ist für unbebautes, aber baureifes Land (Grundsteuer C) vorgesehen, um die Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen.

Das sog. Grundsteueränderungsgesetz soll im Oktober von der Bürgerschaft beschlossen werden, wie die Finanzbehörde mitteilte. Bislang nimmt Hamburg mit der Grundsteuer pro Jahr 510 Mio. EUR ein.

Grundsteuer in Bremen: Aufkommensneutral per Gesetz

Eine Analyse der Zahlen durch das Finanzressort in Bremen hat ergeben, dass es bei Anwendung der Bundesmesszahlen zu einer erheblichen Belastungsverschiebung käme: Eigentümer von Häusern und Wohnungen sowie Mieter müssten rund 20 % höhere Lasten schultern, während Eigentümer nicht bewohnter Grundstücke entlastet würden. Um den Effekt zu dämpfen, steuert der Senat mit Landessteuermesszahlen gegen. Bremen wendet das sog. Bundesmodell an.

Den Gesetzentwurf hat der Senat am 6.8.2024 beschlossen. Außerdem wurde das Ortsgesetz für den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B in der Stadt Bremen auf den Weg gebracht. Die Messzahl für Wohngrundstücke bleibt bei 0,31 Promille; die Messzahl für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke wird auf 0,75 Promille angehoben. Der Hebesatz in der Stadt Bremen muss auf 755 % (bisher 695 %) reduziert werden. Die Stadt Bremerhaven legt den Hebesatz selbst fest.

Hessen hat am 9.8.2024 für 61 der 421 Kommunen die Empfehlungen zur Berechnung der Hebesätze aktualisiert, diese sind aber nicht bindend. Bei 12 Städten und Gemeinden...

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