Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuerreform

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Gutachten (§ 198 Abs. 2 BewG)

Rz. 10 Nach Auffassung der FinVerw (R B 198 Abs. 3 ErbStR) ist als Nachweis regelmäßig ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erforderlich. Das Gutachten ist für die Feststellung des Grundstückswerts nicht bindend, sondern unterliegt der Beweiswürdigung durch das FA. Diese setzt voraus, dass d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Vergleichsfaktoren (§ 183 Abs. 2 BewG)

Rz. 10 Anstelle von Vergleichspreisen können zur Ermittlung des Vergleichswerts auch Vergleichsfaktoren herangezogen werden, die vom örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für geeignete Bezugseinheiten, z. B. die Wohnfläche (Gebäudefaktor) oder den erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor), ermittelt und mitgeteilt werden (§ 183 Abs. 2 BewG). Der Vergleichswer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einheitsbewertung, Grundste... / Zusammenfassung

Begriff Die Einheitsbewertung ist ein förmliches Verfahren zur Ermittlung und Feststellung von Besteuerungswerten für Grundbesitz. Der Einheitswert ist ein Wert, der im Wortsinne einheitlich (i. S. v. gleichmäßig) als Besteuerungsgrundlage für mehrere Steuern herangezogen werden kann. Nach dem Wegfall der Vermögensteuer zum 31.12.1996 und der Einführung der Bedarfsbewertun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 258 Bewertung im Sachwertverfahren

Literatur: Beck, Hans-Joachim, Die Reform der Grundsteuer, Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, DS 2019, 48; Bräutigam, Rainer, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität, DStR 2021, 1330; Eichholz, Meik, Novellierung der Grundsteuer, DStR 2020, 1158, 2017; Feldner, Michael/Stoklassa, Sven-Oliver, Verfassungsrechtliche Fragen zur sog. Länderöffnungsklausel im Rahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 225 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 227 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Grundsteuerreform die Einführung zur Grundste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 226 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Roscher , GrStG § 33 Erlass... / Literaturtipps

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Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich ab 2025 (Abs. 1)

Rz. 9 Das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973[1], das zuletzt durch Artikel 3 des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes v. 16.7.2021[2] geändert worden ist, gilt gemäß § 37 Abs. 1 GrStG erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025. Rz. 10 einstweilen freimehr

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Roscher , GrStG § 33 Erlass... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurde die Regelungsmatierie des bisherigen § 33 GrStG zum Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung aufgespalten in die Normen: § 33 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie § 34 GrStG: Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Normadressaten di...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 6 Hebesatz für baureife Grundstücke – sog. Grundsteuer C (Abs. 5)

Rz. 22 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30. November 2019[1] wird den Gemeinden für KJ. ab 2025 in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG i. V. m. § 25 Abs. 5 GrStG zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke einen gesonderten – erhöhten – Hebesatz festzusetze...mehr

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Kommentierung Grundsteuergesetz

Vorwort Das Erwartbare trat ein! Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018[1] in fünf Verfahren, drei Normenkontrollvorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) unvereinbar sind. De...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 3 Festsetzung des Hebesatzes für ein oder mehrere Kj. (Abs. 2)

Rz. 14 Nach § 25 Abs. 2 GrStG kann die Gemeinde den Hebesatz für ein oder aber auch für mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge (§ 16 GrStG Rz. 12) festsetzen. Die Möglichkeit, den Hebesatz auch für mehrere Jahre festzusetzen zu können, wurde erstmals mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] eingeräumt. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 266 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 4 [Autor/Stand] Die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[5] eingeführte Vorschrift ist sowohl durch das Fondsst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 263 BewG enthält verschiedene Ermächtigungen, die es dem Bundesministerium der Finanzen erlauben, maßgebliche Datengrundlagen für die Grundsteuerbewertung – teils im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien – und mit Zustimmung des Bundesrats anzupassen. Die Ermächtigungen sollen der Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dienen. Die Vorsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufhebung für die Zukunft (Abs. 4)

Rz. 60 [Autor/Stand] § 266 Abs. 4 BewG regelt eine klarstellende Aufhebung von Bescheiden, bei der für Zwecke der Grundsteuer die Einheitsbewertung maßgebend war. Die Regelung ist klarstellend, weil das Bundesverfassungsgericht in Nummer 4 des Tenors seines Urteils vom 18.4.2018[2] bestimmt, dass für Kalenderjahre nach Ablauf der Fortgeltungsfristen auch auf bereits bestands...mehr

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Grundsteuer für land- und f... / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsteuer ist mit einem bundesweiten Aufkommen von rd. 14 Mrd. Euro pro Jahr eine bedeutende Größe für die Finanzausstattung der Kommunen. Sie ist anders als die Gewerbesteuer keinen konjunkturellen Schwankungen unterworfen und sorgt damit für eine hohe Planungssicherheit bei den Kommunen. Die Grundsteuer wird in drei verschiedene Kategorien unterteilt: Die so...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 1 Hintergrund: Die Grundsteuerreform

Das BVerfG[1] hat am 10.4.2018 entschieden, dass die Einheitsbewertung – das bisherige Bewertungsverfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer – gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt und somit verfassungswidrig ist. Dieses bedeutende Urteil hat den Grundstein für eines der größten Steuerreformvorhaben der Nachkriegszeit gelegt. In ei...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / Zusammenfassung

Begriff Im Frühjahr 2022 werden alle Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für ihren Grundbesitz aufgefordert. Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 18.4.2018 auf den Stichtag 1.1.2022 sämtlicher Grundbesitz im Inland im Rahmen einer sogenannten "Hauptfeststellung" auf den bewertungsrechtlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Begünstigung bebauter Wohngrundstücke im Vergleich zu bebauten Nichtwohngrundstücken

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert wird für bebaute Wohngrundstücke anhand eines vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 250 Abs. 2, § 251, §§ 252–257 BewG, Rz. 64) und für bebaute Nichtwohngrundstücke anhand eines vereinfachten Sachwertverfahrens (§ 250 Abs. 3, § 251, §§ 258–260 BewG) ermittelt (Rz. 67). Es werden also jeweils unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe herang...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Vorbemerkung

Rz. 4 [Autor/Stand] In § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a und b GrStG wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuerreformgesetz) [2] die Steuermesszahlen bei der sog. Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, bebaute sog. Wohngrundstücke und bebaute sog. Nichtwohngrundstücke ursprünglich einheitlich mit 0,34 Promille festgelegt. Diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Im Gesetzesentwurf der Sächsischen Staatsregierung vom 2.10.2020 (LT-Drucks. 7/4095) war ursprünglich vorgesehen, die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke unangetastet zu lassen und allein bei der Steuermesszahl für sog. Wohngrundstücke bei 0,36 Promille und für sog. Nichtwohngrundstücke bei 0,72 Promille abweichende Zahlen festzulegen. Rz. 3 [Autor/St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die freien Berufe waren früher in § 26 Abs. 1 BewG 1925 bzw. in § 44 Abs. 1 BewG 1931 enthalten. Danach galt als Gewerbe i.S.d. BewG auch die freie und ähnliche selbständige Berufstätigkeit. Als Gewerbe galt jedoch nicht die Ausübung eines der reinen Kunst oder der reinen Wissenschaft gewidmeten Berufs oder Nebenberufs (§ 26 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 242 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 241 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Erklärungen für die Grundsteuerreform abrechnen

Frage: Wir bereiten uns intern bereits auf die Grundsteuerreform und den Hauptveranlagungsstichtag 1.1.2022 vor. In Verbindung mit der Auftragsanlage stellt sich die Frage, welche Gebührenposition aus der StBVV anzuwenden ist. Wird es hierzu noch eine Ergänzung bzw. Änderung der StBVV geben? Ich denke es könnte ansonsten so sein wie bei der Erbschaftsteuer, bei der es 2 abrec...mehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 238 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 240 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 232...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 21 Änderung von Steuermeßbescheiden

Schrifttum: Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Mannek, Die große Grundsteuer-Reform, Köln 2020. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 21 GrStG enthält zwei verfahrensrechtliche Grundaussagen zum Messbetragsverfahren, die vergleichbar mit dem Regelungsgehalt des bis zum 31.12.2024 geltenden § 24a BewG und dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 20 Aufhebung des Steuermeßbetrags

Schrifttum: Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Mannek, Die große Grundsteuer-Reform, Köln 2020. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist Teil des zweiten Abschnitts des Grundsteuergesetzes (§§ 13–24 GrStG), der die Bemessung der Steuer regelt. Als laufende Steuer wird die Grundsteuer grds. über ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 237 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973.[2] Die Neufassung des § 20 GrStG, die nur den Bezug auf den Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt und den Verweis auf die bewertungsrechtliche Regelung aktualisiert, gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG vgl. Mannek, § 37 GrStG Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 231 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Rz. 2 [Autor/Stand] § 231 BewG entspricht inhaltlich § 31 BewG; vgl. zur Histor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 230 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] § 230 BewG entspricht § 30 BewG.[4] Diese Vorschrift enthielt eine Regelung zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Änderung vorzeitig erteilter Neu- oder Nachveranlagungsbescheide (Satz 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Bescheide über Veranlagung von Steuermessbeträgen, die vorzeitig erteilt wurden, sind nach § 21 Satz 2 GrStG zu ändern oder aufzuheben, wenn sich bis zum maßgebenden Veranlagungszeitpunkt Änderungen ergeben haben, die zu einer abweichenden Festsetzung führen. Die Regelung steht autonom neben den Vorschriften der Abgabenordnung und betrifft Veranlagungen,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Bis dahin waren der Wegfall der Steuerpflicht teilweise in § 16 GrStG 1951[3] und im Übrigen in § 226 Abs. 1 und 2 RAO geregelt.[4] Im damaligen Bewertungsrecht gab es keine Vorschrift, die beim Wegfall einer wirtschaftlichen Einheit oder beim Eintritt von Befreiungsgründ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 236 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Zeitliche Wirkung der Aufhebung (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Den Aufhebungstatbeständen des § 20 Abs. 1 GrStG werden in Absatz 2 jeweils konkrete Zeitpunkte zugeordnet. Entsprechend der Struktur des Absatzes 1 sind hierbei drei Zeitpunkte zu unterscheiden. Rz. 26 [Autor/Stand] Bei Aufhebung des Einheitswerts wird der Grundsteuermessbetrag nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 GrStG zu Beginn des Kalenderjahres aufgehoben, zu dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vorzeitige Erteilung von Neu- und Nachveranlagungsbescheiden (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 21 Satz 1 GrStG können Bescheide über die Neuveranlagung oder die Nachveranlagung von Steuermessbeträgen schon vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt erteilt werden.[2] Die Regelung steht im Einklang mit § 24a BewG (bis 31.12.2024) und § 225 BewG (ab 1.1.2025), die auf dem gemeinsamen Grundgedanken basieren, dass den Feststellungen die Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter 1. zum Teil dem einen, zum Teil dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Stand] § 20 GrStG korrespondiert mit § 24 BewG [1.1.2025: § 224 BewG].[2] Nach dieser Vorschrift wird der Einheitswert aufgehoben, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die wirtschaftliche Einheit wegfällt bzw. der Einheitswert (Grundsteuerwert) der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. Zeitgleich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 26 GrStG ist unverändert in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] gültig. Eine Anpassung erfolgte auch im Rahmen der Grundsteuerreform nicht. Die Änderung im Jahr 1997 – die Streichung des Hinweises auf die Lohnsummensteuer – war lediglich eine bereinigende Folgeänderung, da die Lohnsummensteuer bereits durch das Steueränderungsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 11 GrStG wurde durch das Grundsteuergesetz 1973[2] neu gefasst und geht zurück auf § 8 GrStG 1951[3]. § 8 Ziff. 2 GrStG 1951 enthielt noch eine schon damals überholte Haftung des Pächters eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Auf diese Haftung wurde bei der Neuformulierung des Haftungstatbestands verzichtet, weil sie beim Inkrafttreten des GrStG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Differenzierung nach Vermögensarten (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des Absatzes 5 je einheitlich sein für die in einer Gemeinde belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde belegene Grundstücke. § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG lässt eine Ausnahme für den Fall zu, dass Gemeindegebiete geändert werden. In diesem Fall kann die Landesre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen zur Erhebung einer Grundsteuer C

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Begriff der baureifen Grundstücke wird in § 25 Abs. 5 Satz 2 GrStG definiert als unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung ist ebenso unbeachtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 10 GrStG blieb bis zur Grundsteuerreform [2] seit 1973 unverändert. Die Vorschrift geht auf § 7 GrStG 1951 zurück und fasst die dortigen Regelungen zusammen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 GrStG 1951 war der Eigentümer oder der Berechtigte Steuerschuldner. Das galt nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 GrStG 1951 bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch dann, wenn die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.202...mehr