"Zwölftelregelung" des Kirchensteuergesetzes NRW
Einkünfte durch virtuelle Anteile
Im konkreten Fall war ein Mann bis September 2020 Mitglied der katholischen Kirche. Im Dezember desselben Jahres erhielt er eine größere Zahlung von seinem Arbeitgeber, weil das Unternehmen verkauft worden war und er virtuelle Unternehmensanteile besaß.
Kirchensteuer nach Zwölftelregelung festgesetzt
Das Finanzamt berechnete daraufhin seine Kirchensteuer nach der Zwölftelregelung. Da der Mann neun Monate lang Kirchenmitglied gewesen war, wurde Kirchensteuer auf neun Zwölftel seines Jahreseinkommens berechnet.
Der Mann klagte dagegen. Er argumentierte, die Regel sei verfassungswidrig. Heute sei es technisch möglich, Einkommen genau den Monaten zuzuordnen, in denen es erzielt wurde. Deshalb sei eine pauschale Aufteilung nach Monaten nicht mehr nötig.
Vereinfachung ist zulässig
Das FG Münster folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage ab. Nach Ansicht der Richter stellt die Zwölftelregelung eine zulässige Vereinfachung dar. Sie verstoße weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch wenn moderne Technik genauere Berechnungen ermögliche, dürfe der Gesetzgeber aus praktischen Gründen weiterhin mit vereinfachten Regeln arbeiten. Die Regel bilde den typischen Fall, also eine gleichmäßige Verteilung des Einkommens über das Jahr, ausreichend ab. Dass sie in einzelnen Fällen zu Abweichungen führen kann, sei hinnehmbar.
Der Fall wird noch weiterverhandelt: Vor dem BFH ist die Revision unter dem Az. X R 5/26 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 24.10.2025, 4 K 924/23 Ki, veröffentlicht am 17.2.2026 mit Newsletter des FG Münster
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
363
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
214
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
158
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
119
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
95
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
94
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
90
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
86
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
85
-
Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig
17.07.2026
-
Kein Vorsteuervergütungsverfahren bei steuerpflichtigen Umsätzen in Deutschland
17.07.2026
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
16.07.2026
-
Alle am 16.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.07.2026
-
Geschäftsbesorgungsvertrag als verdeckte Gewinnausschüttung
16.07.2026
-
Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben bei DBA-Freistellung
16.07.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
16.07.2026
-
Landwirtschaftliche Immobilien einer Kapitalgesellschaft kein Verwaltungsvermögen
15.07.2026
-
Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
14.07.2026
-
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026