Entfernungspauschale bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen
In dem Urteilsfall ging es um die Fahrten eines Flugbegleiters zum Beschäftigungsort. Das FG Münster hat entschieden, dass die Entfernungspauschale hier auch dann nur einmal zu gewähren ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt.
Beim BFH ist die Revision unter dem Aktenzeichen VI R 42/17 anhängig.
FG Münster Urteil vom 14.07.2017 - 6 K 3009/15 E (veröffentlicht am 15.09.2017)
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