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Auch wenn die Rückfahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nicht am selben Tag erfolgt, ist die Entfernungspauschale nur einmal anzuwenden.
Ein Arbeitnehmer fährt zum Beschäftigungsort und nimmt die Rückfahrt erst am nächsten Tag vor. Gelten Reisekostengrundsätze oder die Entfernungspauschale? Das FG Münster hat entschieden.
In dem Urteilsfall ging es um die Fahrten eines Flugbegleiters zum Beschäftigungsort. Das FG Münster hat entschieden, dass die Entfernungspauschale hier auch dann nur einmal zu gewähren ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt.
Beim BFH ist die Revision unter dem Aktenzeichen VI R 42/17 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 14.7.2017, 6 K 3009/15 E, veröffentlicht am 15.9.2017