BMF: Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen

Das BMF bezieht Stellung zur Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen als betriebliche Kraftfahrzeuge, für private Fahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten.

Die Grundsätze im BMF-Schreiben vom 5.6.2014 (Haufe Index 6987492) sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge anzuwenden. Das BMF stellt klar, dass die im Fahrzeug gespeicherte Energie von Brennstoffzellenfahrzeugen mit der Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen vergleichbar ist. Dieser Wert ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziffer 22 zu finden. Er ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen.

BMF, Schreiben v. 24.1.2018, IV C 6 - S 2177/13/10002, veröffentlicht am 29.1.2018.

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