Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen
Die Grundsätze im BMF-Schreiben vom 5.6.2014 (Haufe Index 6987492) sind auch für Brennstoffzellenfahrzeuge anzuwenden. Das BMF stellt klar, dass die im Fahrzeug gespeicherte Energie von Brennstoffzellenfahrzeugen mit der Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen vergleichbar ist. Dieser Wert ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziffer 22 zu finden. Er ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen.
BMF, Schreiben v. 24.1.2018, IV C 6 - S 2177/13/10002, veröffentlicht am 29.1.2018.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
-
Vordruckmuster zur Umsatzsteuer neu bekanntgegeben
05.12.2024
-
Fragen und Antworten zum Kassengesetz
05.12.2024
-
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2024
05.12.2024
-
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2025
05.12.2024
-
Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
05.12.2024
-
Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
-
Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
-
Zuwendungsempfängerregister richtig verwenden
29.11.2024
-
Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
-
Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024