- Ausbildungsvergütung: Wie Auszubildende zu bezahlen sind
- Welche Arbeitszeiten in der Ausbildung gelten
- Ausbildungsvertrag: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
- Versicherungspflicht und Sozialabgaben für Auszubildende
- Steuerfreie Gehaltsextras für Auszubildende
- Kündigung: Ausbildungsverhältnis vorzeitig beenden

Im Versicherungs- und Beitragsrecht müssen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Auszubildenden einiges beachten. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zur Sozialversicherung zusammengefasst.
Im Versicherungs- und Beitragsrecht müssen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Auszubildenden einiges beachten. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zur Sozialversicherung zusammengefasst.
Auszubildende sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie eine Beschäftigung gegen Entgelt ausüben.
Beschäftigung von Auszubildenden: Definition
Beschäftigt sind alle Azubis, die in der Betriebstätigkeit ausgebildet und in den Produktions- oder Dienstleistungsprozess zum Erwerb von praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten eingegliedert sind.
Bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung stehen
- die Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen sowie
- Erziehung und Bildung
im Vordergrund. Die Versicherungspflicht zu allen Versicherungszweigen bleibt auch bei schulischen Ausbildungsphasen erhalten. Das gilt auch beim Besuch der Berufsschule im Blockunterricht.
Ausbildung: Keine geringfügig entlohnte Beschäftigung
Die Regelungen für Minijobs gelten ausdrücklich nicht für Auszubildende. Auszubildende sind unabhängig von der Höhe des Entgelts nie versicherungsfrei wegen Geringfügigkeit. Das gilt einheitlich für alle Versicherungszweige.
SV-Pflichtig: Auszubildende ohne Entgelt
Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind Auszubildende dennoch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Für die Kranken- und Pflegeversicherung können Azubis ohne Entgelt als eigenständige Gruppe versicherungspflichtig werden. In diesen Fällen haben Arbeitgeber lediglich eine Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vorzunehmen. Besteht Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung, ist diese vorrangig.
Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende berechnen
Die Beiträge für Auszubildende berechnen sich von der Ausbildungsvergütung. Wird kein Arbeitsentgelt gezahlt gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung eine fiktive monatliche Mindestbemessungsgrundlage. Im Jahr 2020 beträgt diese 31,85 Euro/West bzw. 30,10 Euro/Ost.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei der Ausbildung
Abweichend vom Grundsatz der gemeinsamen Beitragstragung sind die Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber allein zu tragen, wenn das Arbeitsentgelt im Rahmen der betrieblichen Berufsausbildung die Geringverdienergrenze von 325 Euro monatlich nicht übersteigt. Das gilt auch für den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozent.
Geringverdienergrenze Azubis und Einmalzahlung
Überschreitet das Arbeitsentgelt eines Auszubildenden in einem Abrechnungszeitraum durch eine Einmalzahlung die Grenze von 325 Euro, ist die Beitragstragung unterschiedlich. Der Arbeitgeber hat die Beiträge bis zur Geringverdienergrenze allein zu übernehmen. Das gilt ohne Ausnahme - die Höhe des laufenden Entgelts spielt dabei keine Rolle.
Für den die Geringverdienergrenze übersteigenden Betrag sind die Beiträge, wie für alle anderen Arbeitnehmer, von Azubi und Arbeitgeber je zur Hälfte aufzubringen. Falls für den Auszubildenden der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahrs zu zahlen ist, muss der Azubi diesen Beitragsteil allein tragen.
Achtung: Da die Geringverdienergrenze jeden Monat erneut in Abhängigkeit von der Höhe des beitragspflichtigen Entgelts zu prüfen ist, kann es von Monat zu Monat unterschiedliche Ergebnisse bei der Tragung der Beiträge geben.
Beispiel: Petra ist 24 Jahre alt, kinderlos und macht eine Ausbildung zur Dekorateurin. Sie erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 280 Euro. Im Dezember erhält sie zusätzlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Euro.
Ergebnis: Der Arbeitgeber trägt im Dezember die Beiträge aus 325 Euro allein - auch den Beitragszuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung (0,25 Prozent). Aus dem Betrag von 55 Euro tragen Arbeitgeber und Auszubildender die Beiträge je zur Hälfte. Aus dem Betrag von 55 Euro hat die Auszubildende auch den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose allein zu tragen.
Entgelterhöhungen während der Ausbildung
Übersteigt die monatliche Ausbildungsvergütung z. B. durch Anhebung der Vergütung in den folgenden Ausbildungsabschnitten oder aus anderen Gründen dauerhaft die Geringverdienergrenze, gilt die besondere Beitragslastverteilung nach der Geringverdiener-Regelung nicht mehr.
Kein Übergangsbereich bei Auszubildenden
Die Regelungen des Übergangsbereichs dürfen bei Azubis während der gesamten Dauer der Ausbildung nicht angewendet werden. Folglich werden die Beiträge immer aus dem tatsächlich erzielten Entgelt berechnet. Die Beiträge werden grundsätzlich zu den einzelnen Versicherungszweigen vom Auszubildenden und vom Arbeitgeber tragen.
Unfallversicherung Auszubildende
Auch in der Unfallversicherung sind Auszubildende versicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch in der Zeit eines Berufsschulunterrichts.
Besonderheiten bei den Meldungen zur Sozialversicherung
In der Entgeltabrechnung müssen neben versicherungs- und beitragsrechtlichen Besonderheiten auch Ausnahmen im Melderecht beachtet werden. Welche, erfahren Sie hier.