Haushaltsnahe  Dienstleistungen der öffentlichen Hand

Das BMF erläutert die Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleisterungen

Nach § 35a EStG kommt unter bestimmten Voraussetzungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung in Betracht.

Das aktuelle BMF-Schreiben bezieht Stellung zur BFH-Rechtsprechung zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (BFH Urteil vom 21.02.2018 - VI R 18/16, vgl. Kommentierung). Das BMF-Schreiben v. 9.11.2016 wird geändert.

BMF, Schreiben v. 1.9.2021, IV C 8 - S 2296-b/21/10002 :001