Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.49 § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen)

• 2019 Handwerkerleistungen / Asphaltierungskosten für eine Gemeindestraße / § 35a EStG Fraglich ist, ob es sich bei den Asphaltierungskosten für eine vor dem Grundstück befindliche unbefestigte Gemeindestraße um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil v. 25.10.2017, 3 K 3130/17 – VI R 50/17 mit der Begründung abgelehnt, dass d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält: §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.26 Sonstige Betriebskosten

Rz. 213 § 2 Nr. 17 BetrKV Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Sonstige Betriebskosten sind nur umlegbar, wenn sich der Mieter – ausdrücklich oder konkludent – verpflichtet hatte, die Betriebskosten i. S. d. §§ 1, 2 BetrKV neben der Miete zu tragen und darüber hinaus die sonstige Betriebskoste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grabpflegekosten

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Bestattung. Für Grabpflegekosten gibt es keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen (EFG 2009, 761 = DStRE 2009, 1060). Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH/NV 2020, 190 = HFR 2020, 235).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 4 Steuerermäßigung für private Umzugskosten

Werden Umzugskosten vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt und scheidet ein Werbungskostenabzug wegen fehlender beruflicher Veranlassung aus, kann für bestimmte Umzugsleistungen eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht kommen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.2 Rechtsfolgen der Steuerfreiheit

Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen bzw. Entnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit z. B. auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden. Zwar betrifft die Änderung nur die Einnahmen, doch mittelbar sind auch die Ausgaben einer Photovoltaikanlage betroffen. Denn bereits bisher gibt es die Regelung des ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verputzarbeiten / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abgrenzung private/betriebliche Aufwendungen Handwerkerleistungen Anschaffungsnahe Aufwendungen Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungenmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wärmedämmung / 4 Vorgehen bei gemischt genutzten Gebäuden

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das 1. und das Dachgeschoss für Privatzwecke. Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können auf Antrag als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Steuer abgesetzt werden.[1] Sofern sich das Gebäude im Eigentum des Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.11.5 Direktes Regionales Einkommen

Wie dargestellt, beinhaltet die direkte regionale Wertschöpfung bereits den regionalen Personalaufwand der von dem Kundenunternehmen Beschäftigten. Für die Ermittlung des regionalen Einkommens der Beschäftigten im Sinne des verfügbaren Netto-Einkommens für (Konsum-) Ausgaben ist das regionale Brutto-Einkommen um die nichtdispositiven Abzüge zu korrigieren. Vereinfacht kann au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 1 Beschäftigung im Privathaushalt

Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeiten sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Bei den ausgeübten Tätigkeiten muss es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handeln. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 8 Sonstige Steuerermäßigungsgründe

Die folgenden Beträge können in gleichem Umfang als Freibeträge übernommen werden, wie sie bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind: Abzugsbeträge bei eigengenutztem Grundbesitz[1] Verlustvortragsbeträge[2] negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) und negative Einkünfte aus Kapitalverm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers und eines Waschservices

Leitsatz Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn zugleich ein betriebliches Büro zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige an Altersfreizeittagen und arbeitsfreien Tagen das Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt. Die Inanspruchnahme eines Waschservices (Waschen, Bügeln, Stärken, Mangeln), welc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Dienstleistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit in Zusammenhang stehen.[1] Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen, u. a. Reinigung der Wohnung, z. B. Tätigkeit eines selbstständigen F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.2 Nachrangigkeit der Steuerermäßigung

Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sind im Rahmen einer Steuerermäßigung von der Einkommensteuerschuld abzugsfähig.[1] Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden, nicht als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten zu behandeln und nicht als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.1 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Bestimmte Tätigkeiten einer Haushaltshilfe werden auf der Seite des Leistungsempfängers (= Arbeitgeber) steuerlich gefördert. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse nach § 35a EStG in Betracht. In besonderen Fällen kann darüber hinaus auf Antrag auch eine Steuerermäßigung für Handwerker...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.12 Privathaushalte

Private Haushalte sind von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage ausgenommen. Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt in der Regel vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (haushaltsnahe Dienstleistung).[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.5 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den begünstigten Aufwendungen für die haushaltsnahe Beschäftigung gehören: der Bruttoarbeitslohn oder das Arbeitsentgelt (bei Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens und geringfügiger Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV), vom Steuerpflichtigen getragene Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die Umlagen nach dem Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.4 Höhe der Steuerermäßigung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem im EU/EWR-Bereich liegenden Privathaushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag bei einer geringfügigen Beschäftigung i. S. v. § 8a SGB IV, für die der pauschale Rentenversicherungsbeitrag von 5 % zu entrichten ist, um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchsten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 2 Allgemein

Rz. 208 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 915 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 54–55] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflege, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Rz. 484 In der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" können Steuerpflichtige Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, beantragen. 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 496 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 48 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.4 Handwerkerleistungen

Rz. 499 [Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9] Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, sind nach § 35a Abs. 3 EStG durch eine Steuerermäßigung begünstigt, wenn die Arbeiten in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dazu zählen z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade und an Garagen. Die Repa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Begünstigte Kostenarten

Rz. 500 Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) gilt nur für den angefallenen Arbeitslohn sowie Maschinen-, Fahrtkosten und Aufwendungen für Verbrauchsmittel sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer. Aufwendungen für Architekten oder Statiker sind keine handwerklichen Leistungen. Materialkoste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Rz. 47 Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick] Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 493 Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist eine Tätigkeit, die in einem engen Bezug zum Haushalt ausgeübt wird. Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Haushaltsnahe Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 343 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 3 Sonstiges

Rz. 501 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die begünstigten Betreuungskosten werden mit zwei Dritteln der nachweisbaren Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und VZ abgezogen (§ 10 Abs 1 Nr 5 Satz 1 EStG). Die höchstmögliche Steuerentlastung wird also bei Aufwendungen je Kind von 6 000 EUR im Kalenderjahr erreicht. Beispiel 1: Das Kind der miteinander verheirateten Eltern geht arb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Miete und Wohnungseigentum: Nachweispflicht

Privatpersonen können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt in der Einkommensteuererklärung steuermindernd gelten machen. Für Handwerkerleistungen erhalten sie 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 EUR im Jahr, als Steuerermäßigung. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs-, Hausmeister- oder Gartenarbeiten ist ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reparaturaufwendungen / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abgrenzung private/betriebliche Aufwendungen Handwerkerleistungen Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungenmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reparaturaufwendungen / 4 Wie bei gemischt genutzten Gebäuden die Reparaturkosten steuerlich abgezogen werden können

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das erste und das Dachgeschoss für Privatzwecke. Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können als Handwerkerleistungen[1] in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Für energetische Gebäudesanierungen können unte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick: Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden. Die Daten werden in die zutreffen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6 Umzugskosten bei Auszug aus der Ehewohnung

Die Kosten für die Umzugsspedition sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, und können in Höhe von 20 % der Aufwendungen (höchstens 4.000 EUR)[1] geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung setzt den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstitu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.3 Eigene Kosten des Steuerpflichtigen für sich bzw. Ehepartner im Pflegeheim

Eine eheliche (krankheitsbedingt eingeschränkte) Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft i. S. v. § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch dann bejaht werden, wenn einer der beiden Eheleute mit einer dritten Person in einer nichtehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt und der andere Ehepartner wegen Demenz im Heim gepflegt wird.[1] Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 5.1 Haushaltsnahe Leistungen – Pflege und Betreuung

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Die Regelung ermäßigt auf Antrag die festzusetzende Einkommensteuer. Sie umfasst folgende Fälle: geringfügiges haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1), anderes haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. ...mehr