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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltshilfe / B. Steuerermäßigung für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG)

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I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

 

Rz. 5

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine > Werbungskosten, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines Ehegatten eine Haushaltshilfe eingestellt wird (zB BFH 181, 25 = BStBl 1997 II, 33 mwN; BVerfG vom 23.11.1999 – 2 BvR 1455/98, HFR 2000, 219). Als Ausnahme werden Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes ggf als SA berücksichtigt (zu Einzelheiten > Kinderbetreuung und vgl § 10 Abs 1 Nr 5 EStG).

 

Rz. 5/1

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Bis zum VZ 2008 wurden für einen begrenzten Kreis unterstützungsbedürftiger Personen Aufwendungen für eine Hilfe im Haushalt als außergewöhnliche Belastungen jeweils mit unterschiedlichen Höchstbeträgen abgezogen (vgl § 33a Abs 3 EStG aF).

 

Rz. 6

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Diese Regelung ist durch die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ersetzt worden; zur Rechtsentwicklung > Rz 12. Für eine Minderung der tariflichen ESt kommen folgende Tatbestände in Betracht:

▸

haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse,

• als > Geringfügige Beschäftigung iSv § 8a SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zu Einzelheiten > Rz 12 ff, 21 ff;
• als Beschäftigung, die keine geringfügige Beschäftigung ist. Zu Einzelheiten > Rz 12 ff, 30 ff;
▸ haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine > Handwerkerleistungen sind. Zu Einzelheiten > Rz 12 ff, 40 ff;
▸ Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Stpfl oder der gepflegten Person;
▸ bei Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, Leistungen, die denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Zu Einzelheiten > Rz 41/2.
▸ Eine weitere Steuerermäß...

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