Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.3 Ort der Handwerkerleistung

Rz. 71 Die genannten Maßnahmen müssen im Bereich eines inländischen (bzw. EU/EWR-) Haushalts des Stpfl. erbracht werden. Zum Bereich des Haushalts gehören das Wohnhaus bzw. die Wohnung, die Garage und der Garten (räumlich-funktionaler Zusammenhang). Begünstigt sind nicht nur Bau- und sonstige Dienstleistungen, sondern auch die Reparatur technischer Geräte, die einen Bezug zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.6 Abzug nur für Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG)

Rz. 93 § 35a Abs. 5 S. 2 EStG schließt für den Abzug nach den Abs. 2 und 3 explizit den Ansatz von Materialaufwendungen vom Abzug aus. Die Begünstigung ist auf die Arbeitskosten beschränkt.[1] Soweit im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung oder Handwerkerleistung auch Waren in Rechnung gestellt werden (Material, Pflanzen bei Gärtnerarbeiten), ist nur der Dienstleistungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.2 Unbare Zahlung/eigene Belastung

Rz. 97 Die Aufwendungen müssen über ein Bankkonto bezahlt werden[1]; die Finanzverwaltung lässt neben Überweisungen oder Zahlungen per Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschriftverfahren, auch die Übergabe eines Verrechnungschecks, die Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren oder am elektronischen Lastschriftverfahren zu.[2]. Der Rechnungsbetrag muss auf einem Konto des Leistenden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.4 Ausschluss einer Doppelbegünstigung

Rz. 73 Um eine Doppelbegünstigung für Handwerkerleistungen zu vermeiden, sind Aufwendungen für Maßnahmen, für die ebenso zinsverbilligte Darlehen bzw. steuerfreie Zuschüsse aufgrund öffentlicher Förderprogramme in Anspruch genommen worden sind, von der Steuerermäßigung ausgenommen (§35a Abs. 3 S. 2 EStG). Dabei ist die Steuerermäßigung auch für den Teil der mit dieser Maßnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Rz. 34 Mit der Inanspruchnahme der Behinderten-Pauschbeträge des § 33b EStG ist der Stpfl. insoweit vom Nachweis der einzelnen Aufwendungen befreit. Eine Inanspruchnahme des § 33 EStG ist deshalb insoweit nicht möglich, als die entstandenen Aufwendungen mit dem Pauschbetrag des § 33b EStG abgegolten werden. Entstehen jedoch darüber hinaus Aufwendungen, die unter den Anwendun...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / Zusammenfassung

Überblick Auch im privaten Bereich sind steuerliche Aufzeichnungspflichten zu beachten. Dieser Beitrag informiert Sie über die aktuellen einzelnen Vorschriften. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 147a Abgabenordnung (AO) § 4 Abs. 5 Nr. 6b und Nr. 6c, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, § 10b, § 34g, § 35a Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) § 50 Einkommensteuerdu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Schrifttum: Niermann/Plenker, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 01.04.2003, DB 2003, 304; Plenker, Zweifelsfragen und Praxisbeispiele bei haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG), DB 2004, 564; Schmitt, Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG) ab dem 01.01.2003, DB 2005, 256; Nolte, Haushaltsnahe Dienstleistungen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann/Plenker, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 01.04.2003, DB 2003, 304; Plenker, Zweifelsfragen und Praxisbeispiele bei haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG), DB 2004, 564; Schmitt, Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG) ab dem 01.01.2003, DB 2005, 256; Nolte, Haushaltsnahe Dienstleistungen und haushalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Haushaltsnahe Beschäftigungsleistungen

Rn. 4 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Haushaltsnah ist ein Beschäftigungsverhältnis, wenn es die Haushaltsführung (§ 1356 Abs 1 BGB) betrifft. Hierzu zählen Beschäftigungsverhältnisse für im Haushalt eingestelltes Hilfspersonal, Hausmeister und Gesellschaftsdamen. Die Erteilung von Unterricht (zB Sprachunterricht) und die Vermittlung besonderer Fähigkeiten durch Hauslehrer fallen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen nach Abs 1–3 (§ 35a Abs 5 S 1–3 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine weitere Begrenzung aller in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen ergibt sich aus der durch das JStG 2010 erfolgten Neuformulierung des § 35a Abs 5 S 1 EStG. Danach sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ausgeschlossen, wenn sie BA, WK oder Sonderausgaben darstellen. Des Weiteren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Förderungshöhe

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses, unterschieden nach geringfügiger Beschäftigung iSd § 8a SGB IV und nach solchen Arbeitsverhältnissen, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden. Die Ermäßigung nach § 35a Abs 1 EStG (geringfügige Beschäftigung) beträgt 20 % der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs 3 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, können ab 01.01.2006 (§ 52 Abs 50b EStG aF) ebenfalls auf Antrag 20 %, höchstens aber EUR 1 200 (bis 2008: EUR 600) pro Jahr abgezogen werden. Begünstigt sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelung ist erstmals für nach dem 31.12.2002 geleistete Aufwendungen anzuwenden. Die diesen zugrunde liegenden Leistungen dürfen also erst im VZ 2003 erbracht worden sein. Die Abzugsmöglichkeit für Handwerkerleistungen und Pflege- und Betreuungskosten ist erstmalig für Leistungen im VZ 2006 gegeben, § 52 Abs 50b EStG aF. Aufgrund der Ände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Sonderver... / 3 Das Problem

Verwalter B überweist sich unter dem Verwendungszweck "Verwaltungsgebühren DSGVO" einen Betrag in Höhe von 2.713,20 EUR und unter dem Verwendungszweck "HHDL" (= haushaltsnahe Dienstleistungen) einen Betrag in Höhe von 5.087,25 EUR vom Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K auf sein Geschäftskonto. Ferner überweist B der Hausbank München e. G. 724,28 EUR (B nutzt ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. §§ 35a, 35b EStG

Rn. 55 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Steuerermäßigungen wie § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) oder § 35b EStG (bei Belastung mit Erbschaftsteuer) knüpfen an die tarifliche ESt an (§ 2 Abs 6 S 1 EStG; R 2 Abs 2 EStR 2012). Die ESt nach § 32d Abs 1 EStG kann durch sie daher nicht gemindert werden (AbgSt-E BMF BStBl I 2022, 742 Tz 132; zu § 35a EStG BFH vom 28.04.2020, V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Nebenkosten

Rz. 44 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ersetzt der ArbG dem ArbN Aufwendungen für Elektrizität, Gas oder sonstige Energieträger und Heizung, so gehören diese Leistungen in tatsächlicher Höhe zum stpfl > Arbeitslohn. Rz. 45 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Behandlung von Nebenkosten vgl zunächst > Rz 14. Stellt der ArbG neben freier oder verbilligter Wohnung auch kostenlos oder verbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Günstigerprüfung (§ 10a Abs. 2 EStG)

Rz. 72 Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und die Zulage nach Abschn. XI sind in der Weise verknüpft, dass zunächst jedem Berechtigten die (progressionsunabhängige) Zulage gewährt wird und in einem zweiten Schritt bei der Veranlagung des Stpfl. auf Antrag geprüft wird, ob für ihn der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Vergünstigung führt als die Zulage (Rz. 15). Rz. 7...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich gemäß Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (FamLeistG) v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2955) zum 1.1.2009 mit einem völlig anderen Inhalt in Kraft. Damals ging es um zusätzliche Leistungen für die Schule. Rz. 2 Durch Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grünanlagen / 4 Grünanlage als einkommensteuersparende Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung in Privathaushalten

Für Handwerkerleistungen in Privathaushalten können bis zu 20 %, maximal 1.200 EUR pro Jahr, bei einem Aufwand von mindestens 6.000 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Diese Steuervergünstigung hat der BFH mit Urteil vom 13.7.2011 auf Grünanlagen ausgedehnt.[1] Nach diesem Urteil kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG auch für Erd- und Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Sonderver... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Ex-Verwalter B, ihr Geld zurückzuzahlen, auf das er ihrer Ansicht nach keinen Anspruch gehabt habe. Hintergrund: Solange B Verwalter war, hatte er sich vom Konto der K unter dem Verwendungszweck "Verwaltungsgebühren DSGVO" einen Betrag in Höhe von 2.484,72 EUR auf sein Geschäftskonto überwiesen. Ferner hatte sich B unter...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verputzarbeiten / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abgrenzung private/betriebliche Aufwendungen Handwerkerleistungen Anschaffungsnahe Aufwendungen Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungenmehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers und eines Waschservices

Leitsatz Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn zugleich ein betriebliches Büro zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige an Altersfreizeittagen und arbeitsfreien Tagen das Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt. Die Inanspruchnahme eines Waschservices (Waschen, Bügeln, Stärken, Mangeln), welc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 2 Allgemein

Rz. 208 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 915 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 54–55] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflege, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Rz. 484 In der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" können Steuerpflichtige Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, beantragen. 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigung...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 496 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 48 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.4 Handwerkerleistungen

Rz. 499 [Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9] Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, sind nach § 35a Abs. 3 EStG durch eine Steuerermäßigung begünstigt, wenn die Arbeiten in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dazu zählen z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade und an Garagen. Die Repa...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Begünstigte Kostenarten

Rz. 500 Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) gilt nur für den angefallenen Arbeitslohn sowie Maschinen-, Fahrtkosten und Aufwendungen für Verbrauchsmittel sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer. Aufwendungen für Architekten oder Statiker sind keine handwerklichen Leistungen. Materialkoste...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Rz. 47 Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick] Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 493 Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist eine Tätigkeit, die in einem engen Bezug zum Haushalt ausgeübt wird. Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Haushaltsnahe Beschäft...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 343 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 3 Sonstiges

Rz. 501 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die begünstigten Betreuungskosten werden mit zwei Dritteln der nachweisbaren Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und VZ abgezogen (§ 10 Abs 1 Nr 5 Satz 1 EStG). Die höchstmögliche Steuerentlastung wird also bei Aufwendungen je Kind von 6 000 EUR im Kalenderjahr erreicht. Beispiel 1: Das Kind der miteinander verheirateten Eltern geht arb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuerermäßigungen im Rahmen des Haushalts

Rz. 970 ▪ Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, § 35a EStG [796] Auf Antrag ermäßigt sich auch für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, die tarifliche Einkommensteuer, vermindert jedoch um die sonstigen Steuerermäßigungen. Rz. 971 ▪ Definition haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis Ein haushaltsna...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / Zusammenfassung

Begriff Eine Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere, wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich ist. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung/Sozialversicherungsrecht

Rz. 1725 Sind die Hausangestellten Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn, unterliegt der Arbeitslohn auch grds. dem üblichen Lohnsteuerabzug nach §§ 39b und c EStG. Unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG kommt bei teilzeitbeschäftigten Hausangestellten eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Rz. 1726 Liegt eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gem. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / IV. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 77 Der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer, der im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt beibehalten hat, ist im Inland regelmäßig beschränkt steuerpflichtig, wenn er inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielt (vgl. § 1 Abs. 4 EStG). Rz. 78 Ein inländisches Besteuerungsrecht auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit eines ins Ausland e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistungen

1 Leitsatz Mieter und Wohnungseigentümer können die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie nicht selbst die Verträge mit den Leistungserbringern abgeschlossen haben. Aus der Rechnung müssen sich allerdings der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. der Handwerkerleistung als Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistungen / 1 Leitsatz

Mieter und Wohnungseigentümer können die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie nicht selbst die Verträge mit den Leistungserbringern abgeschlossen haben. Aus der Rechnung müssen sich allerdings der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. der Handwerkerleistung als Rechnungsauss...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistungen / 4 Die Entscheidung

Der BFH meint, K könne eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG zustehen! Nach der Rechtsprechung müssten die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehörten hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes oder entsprechend Beschäftigte erledigt würden und in regelmäßige...mehr