Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

Beitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.9 Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen etc.

Geleistete Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann der Arbeitnehmer auf Antrag bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen.[1] Der Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer berechnet sich mit 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 EUR, bei g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 8 Sonstige Steuerermäßigungsgründe

Die folgenden Beträge können in gleichem Umfang als Freibeträge übernommen werden, wie sie bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind: Abzugsbeträge bei eigengenutztem Grundbesitz[1] Verlustvortragsbeträge[2] negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) und negative Einkünfte aus Kapitalverm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Steuerwirksames im Rentenbezug

Rz. 66 Nachfolgend wird aufgeführt, auf welche Ausgaben und auf welche steuerlichen Auswirkungen in der betroffenen Personengruppe ein Augenmerk zu legen ist. Stehen z.B. entsprechende Ausgaben für energetische Maßnahmen demnächst an, könnten diese im Zeitraum des Münchener Modells getätigt werden. ▪ § 9 EStG Werbungskosten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rente, wie z.B. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Bescheinigungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen sind verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster Mitteilungen über den Betrag der jährlich zufließenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auszustellen. Mit Einverständnis des Steuerbürgers kann die Mitteilung auch elektronisch bereitgestellt werden. Die Erteilung einer Bescheinigung ist erforderl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Überblick Die ersten heftigen Schneefälle haben das Land im Griff und wenn es kälter wird, kommt auch das Glatteis. Eigentümer und Mieter sollten jetzt an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wer muss räumen und streuen? Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, denn diesem obliegt die Verkehrss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 3.7 Vergütungsfragen

Im Zuge größerer Sanierungen am und im Gemeinschaftseigentum entsteht für den Verwalter oftmals erheblicher Arbeitsmehraufwand. Ist hier ein Verwalter fachtechnisch, büroorganisatorisch und rechtlich in der Lage, eigenständig aktiv zu sein, wird er oftmals zu Recht Sondervergütungen beanspruchen wollen. Ausdrückliche Vereinbarung, wenn "Pflicht"-Aufgabe Allerdings entspricht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Muster, Checklisten, F... / I. Checkliste: Voraussetzungen der geringfügigen Beschäftigung ausschließlich in Privathaushalten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / F. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im anwaltlichen Mandat

Rz. 42 Durch die Förderung der geringfügigen Beschäftigungen in haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahre 2003 ergibt sich häufiger die Situation, dass Mandanten um Beratung ansuchen, was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Der beratende Rechtsanwalt wird typischerweise das Arbeitgeber-Mandat führen. Rz. 43 In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / B. Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 4 Voraussetzungen für die Anwendungen aller mit der Stärkung der haushaltsnahen Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Regelungen ist eine Beschäftigung im Privathaushalt. Eine solche liegt nach § 8a S. 2 SGB IV vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch sonstige Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Gesetzeslage

Rz. 1 Im Zuge der "Hartz-Reformen" 2003 hatte der Gesetzgeber festgestellt, dass gerade in privaten Haushalten in großer Zahl Tätigkeiten ausgeübt wurden, die ohne sozialrechtliche Absicherung in der Illegalität stattfinden. Mit der Einführung des § 8a SGB IV sollen Einkünfte aus bisher an der Sozialversicherung vorbei ausgeübte "Schwarzarbeit" legalisiert werden, um Beschäf...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.26 Sonstige Betriebskosten

Rz. 213 § 2 Nr. 17 BetrKV Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Sonstige Betriebskosten sind nur umlegbar, wenn sich der Mieter – ausdrücklich oder konkludent – verpflichtet hatte, die Betriebskosten i. S. d. §§ 1, 2 BetrKV neben der Miete zu tragen und darüber hinaus die sonstige Betriebskoste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9]

Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pflege oder aus Altersgründen sind begünstigt. Wichtig Konkurrenzregelung bei der Betreuung von Kinde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick] Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.2.1 [Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9]

Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) i.Z.m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) sind begünstigt. Dazu zählen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsger...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.1 Allgemein

Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie mehrere O...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66]

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 64). Ab Zeile 65 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

[Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4 Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.5 Private Renten aus dem Inland

[Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen privaten Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 4 [Haushaltsbezogenheit der Höchstbeträge → Zeilen 10–14 und Anlage Sonstiges Zeile 21]

[Aufteilung der Höchstbeträge → Zeilen 10–14] Die Höchstbeträge sind haushaltsbezogen und ggf. auf mehrere Personen zu verteilen. Deshalb müssen Sie in Zeilen 10–11 die Namen der Mitbewohner benennen. Leben zwei Alleinstehende in einem gemeinsamen Haushalt, können Sie für den von Ihnen getragenen Kostenanteil die Höchstbeträge des § 35a EStG insgesamt nur einmal (einer allein,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.2 Weitere Werbungskosten

[Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeilen 42–45] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgut...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Dienstleistung: Auch Pflege und Betreuung darf nicht bar bezahlt werden

Zusammenfassung Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen gibt es künftig nicht mehr bei Barzahlung. Das ändert sich Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Inkrafttreten Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Dienstleistun... / Das ändert sich

Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Dienstleistun... / Zusammenfassung

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen gibt es künftig nicht mehr bei Barzahlung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Dienstleistun... / Inkrafttreten

mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 4 Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Nach § 35a Abs. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, wenn er haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.v. § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG oder haushaltsnahe Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in Anspruch genommen und unbar bezahlt hat.[1] Über die Betriebskostenabrechnung bezahlt der Mieter anteilig für haushaltsnahe Dienstleistungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / VIII. Erhaltungsrücklage als Teil des Gemeinschaftsvermögen

Die hier vertretene Auffassung über das steuerlich intransparente Gemeinschaftsvermögen i.S.d. § 9a Abs. 3 WEG hat auch eine Auswirkung auf die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage und deren spätere Verwendung. Alle Zahlungen an die GdW (auch in die Erhaltungsrücklage) fließen danach in das Gemeinschaftsvermögen steuerwirksam ab (§ 11 Abs. 2 EStG) und stellen aus Sicht des Wohnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Einzelne haushaltsnahe Dienstleistungen

3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen (§ 35a Abs. 2 EStG)

3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2 Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

1 Allgemeines 1.1 Systematische Einordnung der Vorschrift Rz. 1 § 35a EStG steht in dem Abschn. V über Steuerermäßigungen. Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die außerhalb der einzelnen Einkunftsarten steht. Die Steuerermäßigungen des Abschn. V sind Abzüge von der tariflichen ESt (mit Ausnahme des § 34c Abs. 3 EStG, bei dem ein Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2

Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf sich also nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG (Rz. 17) handeln. Auftrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.2 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 60 Neben den begünstigten Aufwendungen für Dienstleistungen, die innerhalb des Appartements (Haushalts, Rz. 76) erbracht werden, wie z. B. die Reinigung des Appartements, Pflege- oder Handwerkerleistungen im Appartement, sind u. a. die Aufwendungen für Hausmeisterarbeiten, Gartenpflege sowie kleinere Reparaturen, die Dienstleistungen des Haus- und Etagenpersonals sowie d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.4 Ort der Leistung (§ 35a Abs. 4 EStG)

Rz. 76 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung "in" einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Privathaushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang)[1] ausgeübt wird (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Zum räuml...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 95 Die Vorschrift des § 35a EStG dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der "Ohne-Rechnung-Geschäfte" (Rz. 3). Abs. 5 S. 3 enthält eine besondere Bestimmung, wie der Stpfl. die Aufwendungen, für die er die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragt, nachzuweisen hat. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei Handwerkerleistung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.2002 [1] eingeführt worden. Sie war erstmals für im Vz 2003 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zugrunde liegenden Arbeits- oder Dienstleistungen nach dem 31.12.2002 erbracht wurden. "Geleistet" sind die Aufwendungen, wenn sie nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen sind. Rz. 10 Die Steuerermäßigung in ihrer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.2 Konkurrenzverhältnis zu anderen Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten und Erwerbsaufwendungen

Rz. 85 Anders ist das Verhältnis zu § 33 EStG zu beurteilen, da § 35a Abs. 5 EStG insoweit darauf abstellt, ob Aufwendungen "berücksichtigt wurden" (Rz. 87ff.). Anders als bei den Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, bei denen § 35a EStG bereits dann nicht anwendbar ist, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach unter die genannten Vorschriften fallen (Rz. 84)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 65 Bis zu der Gesetzesänderung durch Gesetz v. 26.4.2006 (BStBl I 2006, 350) war umstritten, in welchem Umfang Handwerkerleistungen unter § 35a EStG fielen. Für Handwerkerleistungen, für die die Aufwendungen vor dem Vz 2006 geleistet wurden, soweit die zugrunde liegenden Leistungen bis zu dem 31.12.2005 erbracht worden sind, galt, dass handwerkliche Tätigkeiten, die im R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG

Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 33 EStG als auch bei § 35a EStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Aufwendungen wegen Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, § 35a Abs. 2 S. 2, 2. Alt.

3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.8 Sonderregelung für nicht eheliche Lebensgemeinschaften (§ 35a Abs. 5 S. 4 EStG)

Rz. 101 Die Steuerermäßigung kann auch beantragt werden, wenn im Haushalt Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben. Auch in diesem Fall ist die Steuerermäßigung haushaltsbezogen, d. h. sie wird für die Haushaltsgemeinschaft insgesamt nur einmal gewährt. Das gilt auch dann, wenn beide Partner Arbeitgeber des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Auftra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind auch auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.[1] So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gewi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 § 35a EStG steht in dem Abschn. V über Steuerermäßigungen. Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die außerhalb der einzelnen Einkunftsarten steht. Die Steuerermäßigungen des Abschn. V sind Abzüge von der tariflichen ESt (mit Ausnahme des § 34c Abs. 3 EStG, bei dem ein Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt), stehen also außerhalb der Ermittlung des zu versteuern...mehr