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Teilrente 99,99 % und Arbeitsentgelt - das Münchener Modell / III. Steuerwirksames im Rentenbezug

Stephan Rittweger
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Rz. 66

Nachfolgend wird aufgeführt, auf welche Ausgaben und auf welche steuerlichen Auswirkungen in der betroffenen Personengruppe ein Augenmerk zu legen ist. Stehen z.B. entsprechende Ausgaben für energetische Maßnahmen demnächst an, könnten diese im Zeitraum des Münchener Modells getätigt werden.

▪ § 9 EStG Werbungskosten

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rente, wie z.B. Honorare für Rentenberatung, Hilfe bei Steuererklärung, Kontoführungsgebühren 19 EUR/Jahr pauschal, Gewerkschaftsbeiträge – Werbungskostenpauschale 102 EUR/Jahr

▪ § 10 Sonderausgaben

Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungsbeitrag…

▪ § 10b Steuerbegünstigte Zwecke

Spenden

▪ § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag

36 EUR ohne Nachweis

▪ § 33 Außergewöhnliche Belastungen

Private Aufwendungen für Kranken- und Pflegekosten…

▪ § 33a EStG Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen

Pflegepauschbetrag…

▪ § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

Z.B. GdB 20: 384 EUR – GdB 100: 2.840 EUR

▪ § 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Ambulanter Pflegedienst, Mithilfe im Garten, Winterdienst, Handwerkerleistungen (20 % von max. 6.000 EUR)

▪ § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Energetische Maßnahmen an zu eigengenutzten Wohngebäuden

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