Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltshilfe / 1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 21

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Als Anlass für die Aufwendungen (> Rz 44) kommt ua ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis in Betracht (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG). Der Begriff des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses ist gesetzlich nicht näher definiert. Es muss zwischen dem Stpfl (> Arbeitgeber; siehe auch > Rz 4) und einer anderen Person (Haushaltshilfe als > Arbeitnehmer) entweder eine geringfügige Beschäftigung (> Rz 26 ff) oder eine Beschäftigung, die keine geringfügige Beschäftigung iSv § 8a SGB IV ist (> Rz 30 ff), zur Durchführung von haushaltsnahen Tätigkeiten im Privathaushalt des Stpfl (> Rz 25 f) vereinbart worden sein. Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis erfordert Tätigkeiten, die einen engen Bezug zur Haushaltsführung haben bzw damit im Zusammenhang stehen (vgl BFH 224, 255 = BStBl 2010 II, 166 mwN; BMF vom 09.11.2016, Rz 5, BStBl 2016 I, 1213, > Rz 9).

a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

 

Rz. 22

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtschafter(innen), Hausdamen oder Butlern wahrgenommen werden. Begünstigt sind auch Aufwendungen für ein haushaltsnahes Ausbildungsdienstverhältnis. Zu den begünstigten Arbeiten gehören zB die Zubereitung der Mahlzeiten (das Einkaufen und die Herstellung von Materialien, Kochen, Backen; nach EFG 2012, 126 aber nicht "Essen auf Rädern"), Reinigung und Pflege (Instandhaltung) der Wäsche und Kleidung (Waschen, Bügeln) sowie der Wohnung und deren Einrichtung (Hausrat), ebenso das Anfertigen einfacher Kleidung und von Heimtex...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.25 § 14 EStG (Veräußerung des Betriebs)
    2
  • Lohnsteuerhilfeverein: Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus
    2
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 28.2.2026) / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.9.1 Verfahren bei Eintritt von Arbeitslosigkeit
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.8.2 Wesen der Vollmachtserteilung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Video-Seminar: Einführung in die Erbschaftsteuer
Einführung in die Erbschaftsteuer (Video-Seminar)
Bild: Haufe Shop

Das neue Videoformat #steuernkompakt gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die Erbschaftsteuer. Entlang der Chronologie des Erbfalls erläutert der Referent die Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts und spricht alle wesentlichen Praxisfragen an. Mit vielen Beispielen und inkl. Skript.


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren