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Häusliches Arbeitszimmer absetzen


BFH Pressemitteilung

Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller

Der VIII. Senat des BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Aufwendungen für ein im Keller belegenes häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe als Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit abzuziehen sind, wenn der Kläger neben Einkünften aus dieser Tätigkeit Versorgungsbezüge als Pensionär bezieht. Weiter war streitig, wie der Flächenschlüssel für die auf das Arbeitszimmer entfallenden Gebäudekosten zu berechnen ist.















Außerhäusliches Arbeitszimmer

Um ein voll abzugsfähiges außerhäusliches Arbeitszimmer zu schaffen, werden schon mal separate Hauseingänge für das Büro eingeplant und Zwischentüren zu Privaträumen zugemauert. Der BFH hat diese „Steuergestaltung kraft Maurerkelle“ torpediert. Bleibt die Frage: Welche Räume sind noch komplett abziehbar?