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Häusliches Arbeitszimmer absetzen



































Laptop groß im Vordergrund auf Schreibtisch - dahinter Ablagekörb
Laptop groß im Vordergrund auf Schreibtisch - dahinter Ablagekörb
BFH Pressemitteilung

Kein Abzug für häusliches Arbeitszimmer bei gemischt genutzten Räumen

Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus. Dies hat der Große Senat des BFH entschieden.








Dirigent
Dirigent
FG Pressemitteilung

Arbeitszimmerkosten bei einem Dirigenten und Orchestermanager

Der 6. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Dirigent die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer jedenfalls dann in voller Höhe als Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit in Abzug bringen kann, wenn ihm zugleich als Manager der Orchester umfangreiche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind, die nur von zuhause aus erledigt werden können.







Senior sitzt mit Laptop auf Sofa
Senior sitzt mit Laptop auf Sofa
BFH Pressemitteilung

Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller

Der VIII. Senat des BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Aufwendungen für ein im Keller belegenes häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe als Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit abzuziehen sind, wenn der Kläger neben Einkünften aus dieser Tätigkeit Versorgungsbezüge als Pensionär bezieht. Weiter war streitig, wie der Flächenschlüssel für die auf das Arbeitszimmer entfallenden Gebäudekosten zu berechnen ist.