Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Hintergrund:
Der Kläger macht die anteiligen Raumkosten für einen großen, im Erdgeschoss seines Einfamilienhauses teilweise für betriebliche und private Zwecke genutzten Raumes als Betriebsausgaben geltend. Der Raum war in einer Ecke mit einem Schreibtisch und Büroregalen ausgestattet. Der andere Teil des Raumes war mit einem Sofa, einem Couchtisch sowie einem Esstisch und einem Fernseher ausgestattet.
Der Kläger führte aus, dass er den Schreibtisch für betriebliche Büroarbeiten benötige, der Rest des großen Raumes sei als Empfangs- und Konferenzraum für seinen Betrieb genutzt worden. Das Finanzamt hat die anteiligen Raumkosten nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Im Klageverfahren macht der Kläger geltend, dass die Rechtsprechung des BFH zum Aufteilungsverbot überholt sei.
Entscheidung:
Das FG hat entschieden, dass die auf die betriebliche Nutzung entfallenden Kosten für das Wohn-/Arbeitszimmer als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Es geht davon aus, dass aus der Rechtsprechung des BFH v. 21.9.2009 (GrS 1/06, BFHE 227 S. 1), wonach in Bezug auf Reisekosten die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG einer Aufteilung von gemischt veranlassten Reisekosten nicht entgegenstehe, folgt, dass auch für den Bereich der Arbeitszimmer eine Aufteilung in einen betrieblichen und einen privaten Anteil vorzunehmen ist, wenn die Privatnutzung nicht völlig untergeordnet ist. Der Umstand, dass das steuerliche Existenzminimum bereits zu einer Berücksichtigung von Wohnraumkosten führt, ändert nichts daran, dass die anteiligen Kosten für einen betrieblich genutzten Raum bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind. Lassen sich die insoweit entstandenen Kosten sachgerecht in einen privat und einen betrieblich veranlassten Anteil aufteilen, muss der betrieblich veranlasste Anteil den erzielten Gewinn mindern. Das FG geht darüber hinaus davon aus, dass aus dem Urteil des BFH vom 24.2.2011 (VI R 12/10) folgt, dass – soweit ein anderer Aufteilungsmaßstab nicht ersichtlich ist – eine hälftige Aufteilung der Kosten steuerlich zulässig ist.
(FG Köln, Urteil v. 19.5.2011, 10 K 4126/09)
Praxishinweis:
Die vom FG zugelassene Revision wurde eingelegt und wird unter dem Az. X R 32/11 beim BFH geführt. Eine positive Entscheidung des BFH würde dazu führen, dass bei Steuerpflichtigen, die aus Platzgründen kein separates Arbeitszimmer haben, der auf die "Schreibtischecke" entfallende Anteil der Raumosten als Werbungskosten abgezogen werden könnte. In ähnlich gelagerten Fällen sollten die Kosten für das "Arbeitszimmer" unter Hinweis auf das vorstehende Revisionsverfahren als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht, und der ablehnende Bescheid des Finanzamts durch einen Einspruch bis zur Entscheidung durch den BFH offen gehalten werden.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
300
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
278
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
276
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
187
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
135
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
131
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
123
-
Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft
13.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
13.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
13.04.2026
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026