Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Das Schreiben ersetzt das frühere Anwendungsschreiben v. 23.10.2017 und ist in Bezug auf die Änderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das JStG 2020 in allen offenen Fällen anzuwenden.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Die Finanzverwaltung erläutert in dem Schreiben die wichtigsten Grundsätze zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. So wird beispielsweise geklärt:
- Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
- Welche Anspruchsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
- Welcher Jahresbetrag gilt und was hat es mit der zeitanteiligen Gewährung auf sich?
Anhand von Praxisbeispielen werden die Grundsätze verdeutlicht.
BMF, Schreiben v. 23.11.2022, IV C 8 - S 2265 - a/22/10001 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.2195
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1.876
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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05.03.2026
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