Familienleistungen: Streit um Unterhaltsvorschuss beigelegt

Die Pläne zur Reform des Unterhaltsvorschusses waren ins Stocken geraten. Streitpunkt war unter anderem die Finanzierung. Jetzt haben sich Bund, Länder und Kommunen auf ein neues Finanzierungsmodell geeinigt.

Nach langem Hin und Her haben sich Bund, Länder und Kommunen auf die Finanzierung des erweiterten staatlichen Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende geeinigt. Wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am 23. Januar 2017 erläuterte, soll das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wenn der Partner nicht oder nicht genügend bezahlt, wie geplant von derzeit 12 auf 18 Jahre angehoben werden. Zudem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wegfallen.

Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 kommen

Die Sätze sollen je nach Alter zwischen 152 und 268 Euro monatlich liegen. Finanziert werden soll der Zuschuss insgesamt zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel. Die Neuregelung sollte eigentlich zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, nun soll sie zum 1. Juli 2017 kommen. Die Reform selbst kostet 350 Millionen Euro.

Anstieg der Anspruchberechtigten

Bisher bekommen rund 440.000 Kinder den Unterhaltsvorschuss, denn nicht jeder Berechtigte beantragt ihn. Das Ministerium rechnet damit, dass nach dem Ausbau bis zu 260.000 Kinder zusätzlich den Anspruch haben werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnete dagegen mit 400.000 mehr.

Unterhaltsvorschuss als Bestandteil der Bund-Länder-Finanzreform

Mit der Einigung hat Schwesig eines ihrer letzten Projekte dieser Wahlperiode unter Dach und Fach gebracht. Bund und Länder hatten bis zuletzt über die Finanzierung der deutlichen Ausweitung des Zuschusses gestritten. Denn Kinder werden erst richtig teuer, wenn sie älter werden. Die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil der Bund-Länder-Finanzreform.

Verrechnung mit Hartz-IV-Leistungen

Die meisten Betroffenen erhalten Hartz-IV-Leistungen und müssen den Unterhaltsvorschuss damit verrechnen, viele stellen sich also finanziell gar nicht unbedingt besser. Nun soll ab einem Bruttoeinkommen von monatlich 600 Euro der Unterhaltsvorschuss beantragt werden können, um einen Anreiz zu schaffen, aus den Sozialleistungen zu kommen. Die Kommunen warnten zuletzt neben hohen Kosten vor einem immensen bürokratischen Aufwand. Den sieht Schwesig jetzt nicht mehr.

Kommunen wollen Überprüfung nach einem Jahr

Der Deutsche Städtetag fordert eine Überprüfung des Kompromisses von Bund und Ländern nach einem Jahr. Denn derzeit lasse sich nicht beurteilen, ob die neuen Regelungen für die Kommunen zusätzliche Kosten verursachten, sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy. Kinderschutzverbände begrüßten die Einigung. Die Kommunen wurden bei den Verhandlungen durch die Länder vertreten. Der Städtetag begrüßte, dass der Beginn der Neuregelung nun um ein halbes Jahr auf den 1. Juli verschoben wird. Die Kommunen erhielten so einen Vorlauf, um die Auszahlung der Leistungen organisatorisch und personell vorzubereiten, argumentierte Dedy.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Unterhaltsvorschuss, Alleinerziehende, Reform