Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass automatisierte Fertigungsstraßen von Automobilherstellern keine "Bauwerke" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sind, sodass Baumaßnahmen an diesen Straßen keinen Bauabzugsteuereinbehalt auslösen.mehr
Das BMF hat dargelegt, wann bei Softwareauftragsentwicklungen eine Steuerabzugspflicht nach § 50a EStG besteht. Die Aussagen stehen im Lichte der umfassenden Urheberrechtsreform aus 2021.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das BMF hat seine Aussagen zum Steuerabzug bei Bauleistungen partiell überarbeitet. Unser Top-Thema gibt einen Überblick.mehr
Das BMF hat zum Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen nach den §§ 48 bis 48d EStG Stellung bezogen.mehr
Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um die im Inland verfolgten Zwecke zu erfüllen.mehr
Das BMF hat die Vereinfachungsregelung verlängert, nach der in bestimmten Fällen der zeitlich befristeten Rechteüberlassung kein Steuerabzug auf die Vergütungen vorzunehmen ist. Statt zum 30.9.2021 wird die Regelung demnach erst zum 1.7.2022 auslaufen.mehr
Werden Rechte überlassen, die in ein inländisches Register eingetragen sind, kann dies zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften führen. Das BMF legt dar, wie in diesem Fall der Steuerabzug auf die Lizenzgebühren geregelt ist.mehr
Zu den begrenzt abziehbaren Unterkunftskosten zählen bei einer beruflich bedingten Zweitwohnung nur die Aufwendungen für Miete und Betriebskosten. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat sind unbeschränkt abzugsfähig.mehr
Das BMF erklärt, dass Vergütungen für die Platzierung oder Vermittlung von Internetwerbung, die an ausländische Plattformbetreiber und Internetdienstleister gezahlt werden, nicht dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG unterliegen.mehr
Sie benötigen eine spezielle Ausbildung, müssen auf den Unterricht vorbereitet werden und sollen im besten Fall für tierisch gute Schule sorgen: Schulhunde helfen, den Unterricht zu verbessern und die Lernmotivation zu steigern. Trotzdem sind sie für Lehrer kein Arbeitsmittel – zumindest nicht im steuerlichen Sinne. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.mehr
Das BMF stellt mit Schreiben vom 27.10.2017 dar, wie die Regeln zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug nach § 50a EStG auf die grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken anzuwenden sind. Die Aussagen im Kurzüberblick.mehr
Eine Nutzungsüberlassung im Sinne des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist nur die Überlassung zur Nutzung, nicht die endgültige Rechteüberlassung.mehr
Gesundheitscheck, Ernährungsberatung, Sportkurse: Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen inzwischen zahlreiche Programme, wenn es um die Vorsorge geht. Wer von seiner Kasse einen Bonus oder Zuschuss erhält, muss sich künftig keine Gedanken mehr über den Steuerabzug machen. Denn die Versicherungsbeiträge dürfen auch in solchen Fällen vollständig geltend gemacht werden.mehr
Im BMF-Schreiben vom 8.7.2015 wurde die Regelung getroffen, dass durch die depotführenden Kreditinstitute gem. § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG eine Korrektur des bei der Abwicklung der Kapitalmaßnahme der Google Inc. vom April 2014 vorgenommenen Steuerabzugs vorzunehmen ist und die Anschaffungskosten der "Altaktien" auf die im Zuge der Kapitalmaßnahme eingebuchten jungen Aktien nach dem rechnerischen Bezugsverhältnis übertragen werden. In gleicher Höhe waren die Anschaffungskosten der "Altaktien" zu mindern.mehr
Der Große Senat hatte diese Fragen zu entscheiden: Setzt die Abziehbarkeit für die Kosten eines Arbeitszimmers die ausschließliche Nutzung für betriebliche/berufliche Zwecke voraus? Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aufzuteilen? Unser Topthema beleuchtet die Entscheidungen und die Hintergründe.mehr
Veranstaltet ein Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel eine Abschiedsfeier für Kollegen und Geschäftspartner, kann er die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Münster ist rechtskräftig.mehr
Das Niedersächsische FG hat untersucht, ob der Veranstalter eines ATP-Tennisturniers für nicht einbehaltene Abzugssteuern auf gezahlte Preisgelder in Haftung genommen werden kann. Zentrale Frage war, wer der Vergütungsgläubiger der Preisgelder war.mehr
Eins, zwei oder drei: Beim Thema Arbeitszimmer gilt der steuerliche Abzug nur einmal. Selbst wenn ein Steuerpflichtiger mehrere häusliche Arbeitszimmer in verschiedenen Wohnungen hat, darf er nur eines geltend machen. So sieht es das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.mehr
Nach den Feststellungen der durch die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vorgenommenen Prüfungen der Kapitalmaßnahmen der Google Inc. und der A.P. Moeller/Maersk A.S. vom April 2014 erfüllen beide Kapitalmaßnahmen die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG.mehr
Die Abzugsmöglichkeiten für das Home Office sind beschränkt: Unbegrenzt ist der Steuerabzug nur dann möglich, wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt. Dass dies auch für einen Handelsvertreter zutreffen kann, hat jetzt das Finanzgericht Münster entschieden.mehr
Die OFD Karlsruhe geht mit Verfügung vom 29.4.2014 der Frage nach, ob eine zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Rechteüberlassung von beschränkt steuerpflichtigen Fotomodellen eine Rechteveräußerung darstellt, die nicht dem pauschalen Steuerabzug des § 50a EStG unterliegt.mehr
Der BFH hat mit seinen Urteilen vom 27.7.2011 (Az. I R 32/10) und vom 25.4.2012 (Az. I R 76/10) zur Frage der Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Werbungskosten beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 1990/1997 (a. F.) Stellung genommen.mehr
Das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt steuerpflichtigen Personen liegt seit dem 1.1.2014 in neuen Händen: Seitdem ist die Zuständigkeit von den Finanzbehörden der Länder auf das Bundeszentralamt für Steuern übergegangen.mehr
Das Bundeszentralamt für Steuern übernimmt zum Jahresbeginn 2014 die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen. Bisher waren hierfür die Finanzbehörden der Länder zuständig.mehr
Bei Schachtelbeteiligungen kann der Schuldner der Kapitalerträge vom Steuerabzug Abstand nehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern vorlegt.mehr