Neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzug nach § 50a EStG
Das Verfahren wird derzeit für das BZSt entwickelt und wird zu einigen Änderungen führen. Über diese Änderungen informiert das BZSt auf seiner Homepage .
Versand von Informationsschreiben
Zudem wird darauf hingewiesen: "Sobald der Termin für den Start feststeht, werden entsprechende Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Steuernummer für den Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt haben, versendet. Derzeit ist geplant, das Verfahren Ende Februar 2024 produktiv zu setzen."
BZSt, Meldung v. 20.12.2023
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