Neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzug nach § 50a EStG
Das Verfahren wird derzeit für das BZSt entwickelt und wird zu einigen Änderungen führen. Über diese Änderungen informiert das BZSt auf seiner Homepage.
Versand von Informationsschreiben
Zudem wird darauf hingewiesen: "Sobald der Termin für den Start feststeht, werden entsprechende Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Steuernummer für den Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt haben, versendet. Derzeit ist geplant, das Verfahren Ende Februar 2024 produktiv zu setzen."
BZSt, Meldung v. 20.12.2023
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2.402
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
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