Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen
Steuerabzug bei Bauleistungen
Die Leistungsempfänger von Bauleistungen müssen im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen, wenn keine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
BMF-Schreiben zu den wichtigsten Grundsätzen
Die Finanzverwaltung erörtert in einem Schreiben die wichtigsten Grundsätze. Dabei geht es u.a. um folgende Punkte:
- Wann besteht Steuerabzugspflicht?
- Wer ist Abzugsverpflichteter?
- Wer ist Leistender (Auftragnehmer)?
- Wann kann auf den Steuerabzug verzichtet werden?
- Welches Finanzamt ist zuständig?
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.6045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.009
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7566
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
489
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
445
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
373
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
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Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
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