Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.57 § 49 EStG (Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte)

• 2019 Erbringung von Onlinewerbung durch ausländische Portalbetreiber an inländische Werbetreibende / Einbehaltung und Abführung von Quellensteuer / § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG / § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG / § 50d Abs. 3 EStG Bei der Erbringung von Onlinewerbung durch ausländische Portalbetreiber an inländische Werbetreibende (Anbieter) stellt sich die Frage, ob der inländische Werb...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.56 § 45a EStG (Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer)

• 2021 Verfassungsmäßigkeit / Erweiterung der Informationspflichten / Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeiten / § 45a Abs. 7 EStG / § 45b Abs. 2 EStG Durch das AbzStEntModG wurden § 45b Abs. 2 EStG und § 45a Abs. 7 EStG geändert. Die Informationspflichten der Kreditinstitute beim Steuerabzug nach § 45b Abs. 2 EStG wurden erweitert und die Haftungsvoraussetzungen für fehlerhaft...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.59 § 370 AO (Steuerhinterziehung)

• 2019 Unionsrechtliches Missbrauchsverbot / Steuerstrafrechtliche Folgen / Arbeitsteilige Unternehmen / § 370 AO Das unionsrechtliche Missbrauchsverbot besagt, das für Stpfl. das Recht zum Vorsteuerabzug bzw. das Recht auf Steuerbefreiung oder Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossen ist, wenn sie von der Steuerhinterziehung in der Leistungskette wussten oder wissen mussten. ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.24 § 10b EStG (Steuerbegünstigte Zwecke)

• 2022 Sonderausgabenabzug bei letztwilligen Zustiftungen/§ 10b Abs. 1a EStG Der Sonderausgabenabzug wird bei Zustiftungen zu Lebzeiten anerkannt, nicht aber bei letztwilligen Zustiftungen. Begründet wird dies damit, dass es bei letztwilligen Zustiftungen an der Leistung des Zuwendenden i.S.d. § 11 Abs. 2 EStG bis zum Ende der Steuerpflicht des Erblassers fehlt. Dieser Ausleg...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.1 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Ertragsteuerlich gibt es in der Baubranche als Besonderheit die sog. Bauabzugssteuer zu beachten.[1] Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung an einen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Steuerabzug nach § 50a EStG (§ 3 Abs 1 Nr 6 SolZG)

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei beschränkt StPfl, für die ein Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen ist, bemisst sich der SolZ gem § 3 Abs 1 Nr 6 SolZG nach dem ab dem 01.01.1998 vorzunehmenden Steuerabzug und erfasst sämtliche Fälle des § 50a Abs 1 EStG. Die Regelungen des § 3 Abs 3–5 SolZG zur Entlastung gering verdienender StPfl sind iRd § 3 Abs 1 Nr 6 SolZG nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Steuerabzug und nicht erfasste Einkünfte (§ 1 Abs 3 SolZG)

Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 1 Abs 3 SolZG entspricht § 51a Abs 3 EStG (s Rn 14). Ist die ESt oder KSt durch Steuerabzug zu erheben, gilt dies nach § 1 Abs 3 SolZG auch für den SolZ. Der Abzugsverpflichtete hat genauso wie die ESt oder KSt auch den SolZ einzubehalten und an das FA abzuführen. Ist die ESt oder KSt durch den Steuerabzug abgegolten, gilt dies auch für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 122. Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001, BGBl I 2001, 2267

Rn. 142 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Das G ist zu sehen im Zusammenhang mit dem im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführten u zwischenzeitlich wieder abgeschafften Steuerabzugsverfahren bei Vergütungen an ausl Werkvertragsunternehmer gem § 50a Abs 7 EStG aF, s Rn 133, zu ah) und s Rn 129, zu fc). Die nunmehrige Regelung versucht – beschränkt auf den Bereich des Baugewerbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Beschränkung der Höhe von Abzugsteuern des Quellenstaates in DBA

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 5 SolZG sind Ermäßigungen der Steuern vom Einkommen aufgrund eines DBA zuerst auf den SolZ zu beziehen. Hintergrund der Vorschrift ist, dass eine Vielzahl von DBA vorsehen, dass die Steuer im jeweiligen Quellenstaat der Höhe nach auf einen bestimmten Prozentsatz beschränkt wird. So wird zB häufig die KapSt im Quellenstaat auf 15 % begre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher Anwendungsbereich des § 45d Abs 1 S 1 EStG (Meldestelle)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einen Teil der Mitteilungspflichtigen bestimmt § 45d Abs 1 S 1 EStG durch die Bezugnahme auf die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 44 Abs 1 EStG. Dies ist der Schuldner der KapErtr in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2–4, 7a und 7b EStG, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und die ausz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 SolZG legt in seinem Abs 1 in 6 Nr für alle denkbaren Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlage für den SolZ fest und bildet damit letztlich die Kernvorschrift des SolZG. Die Beschränkung der Regelung auf VZ ab 1998 bzw auf die Zeit nach dem 01.01.1998 beruht auf der Reduzierung des Steuersatzes für den SolZ ab 1998 von 7,5 % auf 5,5 % der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zu meldende Beträge bei Vorlage einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für KapErtr, die nach dem 31.12.2012 (ab 01.01.2013) zufließen, ist die Mitteilungspflicht des § 45d EStG durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) auf Fälle erweitert worden, bei denen aufgrund einer NV-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Änderungen des Steuertarifs

Rn. 129f Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 32c Abs 4 S 2 EStG: Herabsetzung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 % auf 45 %. Die Herabsetzung tritt ein bei gewerblichen Einkünften ab DM 93 744 (bis 1998: DM 100 278). Ab dem Jahr 2000 ermäßigt sich der Spitzensteuersatz auf 43 %: § 52 Abs 45 EStG. § 37 Abs 3 S 3 EStG: Käme bei bilanzierenden StPfl eine Herabsetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Kapitalertragsteuer: §§ 43ff EStG

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Wegen der Änderungen durch das Gesetz z Änderung des StrefG vgl Rn 84.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 144. Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) vom 02.12.2004, BGBl I 2004, 3112

Rn. 164 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 § 50d EStG: In § 50d EStG wurde ein Abs 1a eingefügt, wonach bei zu hohem Steuerabzug der einbehaltene Mehrbetrag mit einer Karenzzeit von zwölf Monaten nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderlichen Nachweise vorliegen, frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer, zu verzinsen ist. Gemäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zu meldende Beträge bei erteiltem Freistellungsauftrag (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Seit 1999 sind nicht mehr die "freizustellenden" Beträge (also die Höhe des Freistellungsvolumens), sondern die "freigestellten" Beträge zu melden. Gemeint sind die KapErtr, bei denen aufgrund eines Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen wurde, bei denen die KapSt aufgrund eines Freistellungsauftrags erstattet wurde (§ 44b Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Freistellung im Steuerabzugsverfahren

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 50d Abs 2 S 1 EStG kann der Schuldner der KapErtr oder der Vergütungen in den Fällen der §§ 43b, 50a Abs 1, 50g EStG den Steuerabzug nach Maßgabe von § 43b EStG oder § 50g EStG oder des jeweiligen DBA unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen, wenn das BZSt dem Gläubiger bescheinigt, dass die Voraussetzungen dafür vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anzuwendende Regelungen des EStG und des KStG (§ 1 Abs 2 SolZG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 1 Abs 2 SolZG sind auf die Festsetzung und Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. § 1 Abs 2 SolZG ist, wie auch § 1 Abs 3–5 SolZG, durch das G zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern vom 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978 eingefügt worden, um die wesentlichen Regelungen des § 51a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Mitteilungspflicht inländischer Versicherungsvermittler (§ 45d Abs 3 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Mitteilungspflicht für inländische Versicherungsvermittler ist durch das JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) eingeführt worden, um die Besteuerung von nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG stpfl KapErtr sicherzustellen. Sie gilt gemäß § 52a Abs 16 S 10 EStG aF für Versicherungsverträge ab dem 31.12.2008 (Datum des Vertragsschlusses). Für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Lohnsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 3 SolZG)

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 1 Nr 3 SolZG regelt die Bemessungsgrundlage für den SolZ zur LSt. Die Regelung wird durch § 3 Abs 2a SolZG ergänzt, der bestimmt, wie die LSt beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn und beim LStJA zu ermitteln ist (s Rn 20ff). Soweit LSt zu erheben ist, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für den SolZ aus der nach § 3 Abs 2a SolZG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Bemessungsgrundlage bei der LSt (§ 3 Abs 2a SolZG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 2a SolZG bestimmt, wie sich die Bemessungsgrundlage beim LSt-Abzug und beim LStJA ermittelt. Die Regelung des § 3 Abs 2a SolZG war ursprünglich in § 51a Abs 2a EStG aF enthalten, ist jedoch mit Wirkung zum 01.01.2001 durch das G zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern vom 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978 in das SolZG üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des SolZ, DB 199...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtungspflichtiger

Rn. 9 Stand: EL 125 – ET: Als Quellensteuer wird die KapSt grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner beglichen, sondern auf dessen Rechnung von einer anderen Person einbehalten und an das FA abgeführt. Dieser Entrichtungspflichtige kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine PersGes sein. Wegen der dabei zu beachtenden Rechtsauffassung der Verwaltung s § 45a Rn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.1 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wird mit dem Teilbetrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn des gesamten Kalenderjahres entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss jahresbezogen vorgenommen werden, weil die Besteuerung nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Gru...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1 Abgrenzung zum laufenden Arbeitslohn

Die Unterscheidung ist für die zutreffende Ermittlung der Lohnsteuer unverzichtbar. Während der Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn an den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum geknüpft ist, berechnet sich die Steuer von sonstigen Bezügen unter Anwendung der Lohnsteuerjahrestabelle, um die Steuerprogression und damit die Steuerbelastung zu vermindern. 1.1 Kennzeichen für laufende...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / Zusammenfassung

Überblick Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen neben den laufenden Zuwendungen auch solche, die nicht regelmäßig zufließen, etwa einmalige Zahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Tantiemen. Zur Abgrenzung gegenüber dem laufenden Arbeitslohn wird hierfür die Bezeichnung "sonstige Bezüge" verwendet. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Lohnsteuerbere...mehr