Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.1 Steuerabzug nach den mitgeteilten ELStAM-Daten

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Firmenwagens rechnet, da er Monat für Monat anfällt, zu den laufenden Bezügen. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM-Daten nach der Monatstabelle zu berechnen.mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.10 Fehler beim Steuerabzug

Wurden seitens des inländischen Kreditinstituts ein fehlerhafter Steuerabzug vorgenommen, berichtigt das Institut diesen Fehler grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem der Fehler erkannt wird.[1] Diese Fehlerkorrektur kann auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anleger dem Finanzamt durch eine Bescheinigung der Bank nachweis...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.2 Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug

Praxis-Beispiel Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage311mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.1 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten, wenn die Erträge nicht einer anderen Einkunftsart (z. B. einem Gewerbebetrieb) zuzurechnen sind bzw. die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG vorliegen.[1] Die Abgeltungswirkung umfasst auch Zuschlagsteuern wie den Solidaritätszuschlag (SolZ) un...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.12 Anlage KAP-BET

Ist der Steuerpflichtige an vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, werden auf ihn entfallende Werte in der Anlage KAP-BET eingetragen. Anzurechnende Steuern im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten aus der Beteiligung an Personengesellschaften werden ebenfalls in der Anlage KAP-BET aufgenommen...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.2 Verluste im Rahmen der Veranlagung

Unterliegen die Kapitaleinkünfte nicht dem Steuerabzug (z. B. ausländische Depots, Verkauf von Lebensversicherungen oder GmbH-Beteiligungen, die nicht unter § 17 EStG fallen) bzw. ist deren Berücksichtung bei Steuerabzug untersagt[1], können die Verluste nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der Verlustverrechnung gibt die Rz. 11...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.4 Sonstige Erklärungsfälle

Neben ausländischen Konten und Depots ergeben sich weitere Fallgestaltungen, in denen kein Steuerabzug einzubehalten ist. Auch diese Erträge sind erklärungspflichtig (Zeilen 18-26a der Anlage KAP 2025). Praxis-Beispiel Kapitalerträge ohne Steuerabzug Zinsen aus Privatdarlehen[1] Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen (die nicht § 17 EStG unterliegen) Kapitalerträge über Internet-...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.5 Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG konnten seit dem VZ 2020 nur mit Einkünften aus Kapita...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.5 Zeilen 18–26a

In den Zeilen 18–26a sind die Kapitalerträge einzutragen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.[1] Hinweis Investmentfonds im Auslandsdepot Eine Ausnahme gilt hierbei für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht in den Zeilen 18–26a der Anlage KAP 2025, sondern in den entsprechenden Zeilen der Anlage KAP-INV zu erklären...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.4 Besonderheiten beim Kapitalertragsteuerabzug

a) Ersatzbemessungsgrundlage Wenn für die Ermittlung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung keine Anschaffungskosten vorliegen, ist nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG eine Ersatzbemessungsgrundlage i. H. v. 30 % des letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreises dem Steuerabzug zugrunde zu legen.[1] In der Veranlagung ist der zutreffende fiktive Veräußerungsgewinn z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.9 Überprüfung der Abzugspflicht

Neben den bisher genannten Punkten kann in der Veranlagung auch die Abzugsverpflichtung der Bank überprüft werden. Dies gilt z. B. für beim Steuerabzug nicht berücksichtigte Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen.[1] Aber auch in anderen Fällen kann der Steuerabzug überprüft werden. Wurden z. B. aufgrund von Verwaltungsanweisungen Kapitalerträge angenommen und Steuern einbehal...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.1 Allgemeines

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann eine Erstattung der einbehaltenen Abzugsteuer erfolgen, wenn z. B. die Kapitaleinkünfte geringer sind als beim Steuerabzug angenommen.[1] Der Antrag auf Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz wird über die Zeile 5 der Anlage KAP "gesteuert". Grundlage für die Überprüfung der abzugspflichtigen Erträge sind die Eintragungen in den Zeil...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Überblick Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) gehören zu den Überschuss­einkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Zum 1.1.2009 wurde mit der Abgeltungsteuer eine umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung mit einem 25-prozentigen Steuersatz zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Allerdings sind die bis Ende 2008 erworbenen Kapitalanlagen größtenteils von der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.3 Fremdwährungen

Bei nicht in EUR getätigten Geschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen.[1] Danach unterliegen alle Fremdwährungsgewinne in Zusammenhang mit Kapitalanlagen der Einkommensteuer. Dies gilt selbst dann, wenn kein Umtausch des in ausländischer Währung erzielten Veräußerungspreises in Euro ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.3 Weitere Erklärungspflicht in Sonderfällen

Erklärungspflichtig sind insbesondere Fälle, in denen die beim Kapitalertragsteuerabzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner ist als die tatsächlich erzielten Erträge. Die Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs tritt nach § 43 Abs. 5 EStG nur insoweit ein, als die Erträge der Höhe nach dem Steuerabzug unterliegen. Für den darüber hinausgehenden Betrag besteht eine...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.2 Sparer-Pauschbetrag

Von den positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen ist der Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (bzw. 2.000 EUR im Falle der Zusammenveranlagung) abzuziehen. Dabei gilt[1]: Der Abzug darf nicht zum Verlust führen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der nicht ausgeschöpfte Betrag bei der Einkunftsermittlung des anderen Ehegatten abgezogen werden. Der Sparer-Pauschbetrag kann...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.1 Überblick

Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2025 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben, Anträge und Erklärungen (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.4 Verluste aus Termingeschäften

Verluste aus Termingeschäften konnten seit dem VZ 2021 nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Einkünften aus Stillhalterprämien ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung war beschränkt auf 20.000 EUR. Nicht verrechnete Verluste konnten auf Folgejahre vorgetragen und jeweils i. H. v. 20.000 EUR mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit E...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.8 Zeilen 37-42

Steuerabzugsbeträge und ausländische Steuern, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG abgezogen wurden bzw. angerechnet werden können, werden in den Zeilen 37-42 der Anlage KAP 2025 eingetragen. Das gilt auch für evtl. Steuerabzugsbeträge im Zusammenhang mit erklärten Erträgen auf der Anlage KAP-INV. Inländische Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragste...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.3 Zeilen 7–15

Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden Kapitalerträge bei Einzelsteuerbescheinigungen (Muster II der Steuerbeschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.3 Neuverträge (Abschluss nach dem 31.12.2004)

Für Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, besteht eine generelle Einkommensteuerpflicht.[1] Es wird nicht mehr auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen abgestellt. Der zu versteuernde Betrag ermittelt sich zukünftig aus der Differenz zwischen Ablaufleistung und den gezahlten Beiträgen. Die Erträge müssen grunds...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.3.1 Grundsatz: keine Abgeltungswirkung

Werden Kapitalerträge über ausländische Konten oder Depots erzielt, muss die ausländische Bank/das ausländische Institut keine inländische Kapitalertragsteuer einbehalten. Hierzu ist nur ein inländisches Institut verpflichtet. Mangels Steuerabzug kann sich keine Abgeltungswirkung ergeben. § 43 Abs. 5 EStG findet somit keine Anwendung. Die über Auslandskonten oder Auslandsdepo...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.3 Verlustvortrag

Praxis-Beispiel Verlustvortrag Zum 31.12.2024 wurden Verluste aus Aktienveräußerungsgeschäften[2] i. H. v. 10.000 EUR durch das Finanzamt gesondert festgestellt.[3] In 2025 erzielt der Anleger 5.000 EUR Gewinne aus Aktienveräußerungen, die bei der Bank dem Steuerabzug unterworfen wurden. Die Aktienveräußerungsgewinne werden hierfür gesondert in der Steuerbescheinigung ausgewi...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.5 Anrechnung weiterer ausländischer Steuern

Grundsätzlich werden ausländische Steuern bereits in der zutreffenden Höhe vom inländischen Institut berücksichtigt. In bestimmten Fällen können diese aber nicht berücksichtigt werden. Dies gilt z. B., wenn keine oder nur geringe Kapitalertragsteuer aufgrund von Freistellungsaufträgen oder durch eine Verlustverrechnung einzubehalten ist bzw. im Ausland ein Erstattungsanspruch ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.2 Einkommensteuerveranlagung – Überblick

Der Kapitalertragsteuerabzug kann nicht in allen Fällen durchgeführt werden. Daher besteht in bestimmten Fällen eine Veranlagungspflicht im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung. Darüber hinaus können Sachverhalte, die beim Steuerabzug keine Berücksichtigung finden konnten, im Rahmen der Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz korrigiert werden bzw. der Anleger kann zu seinen Gu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.7.2 Kontenabruf für steuerliche Zwecke

Unterliegen die Einkünfte der Abgeltungsteuer, besteht seit 2009 grundsätzlich kein Überprüfungsbedürfnis der Finanzverwaltung mehr. Soweit deren Besteuerung durch den Steuerabzug abgegolten ist[1], können die Konteninhaber daher anonym bleiben. Nur in den folgenden gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen ist der Kontenabruf noch zulässig[2]: Eine Einkommensteuerveranlagung...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.7 Kirchensteuerveranlagung

Der Kirchensteuerabzug erfolgt auf Grundlage eines automatisierten Abrufverfahrens gegenüber dem BZSt. Wenn die Kirchensteuer erhoben wurde, entfaltet auch dieser Steuerabzug abgeltende Wirkung.[1] Wurde im Steuerabzugsverfahren keine Kirchensteuer einbehalten, wird eine Veranlagung zur Kirchensteuer durchgeführt. Dazu hat der Steuerpflichtige – so die Gesetzesfassung[2] – (n...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch seit 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entsch...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Steuerpflichtigen[1] werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %[2] führt (Günstigerprüfung). Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere für Kapitalanleger mit einer g...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus der bis 2017 geltenden Rechtslage, wonach ein Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer gewährt wurde und die Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen nach Ablauf der 1-jährigen Haltefrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Seit dem 1.1.2018 unterliegen bei diesen Anteilen sämtliche ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.1 Steuersatzspreizungen

Obwohl grundsätzlich alle Kapitalerträge der pauschalen Steuer auf Kapitalerträge unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber bestimmte Erträge (partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und sonstige Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 EStG) hiervon ausgenommen.[2] Mit dem in § 32d Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelten Tatbestand soll ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.3 Vorabpauschale

Seit 2018 ist bei (teil-)thesaurierenden Investmentfonds mit der Vorabpauschale[1] die risikolose Marktverzinsung zu versteuern, wenn diese höher ist als die Ausschüttung. Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basisertrag, der sich wie folgt errechnet: Der Basiszins ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffe...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.4 Termingeschäfte

Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionen, Futures, Forwards, Devisentermingeschäfte und Swaps sowie Contracts for Difference (CFDs).[1] Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt ...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 5 Vorauszahlungen

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag sind grundsätzlich zusammen mit den Beträgen zu entrichten, die im Voraus auf die Einkommensteuer zu leisten sind und dann später bei der Veranlagung angerechnet werden. Infrage kommen die festgesetzten Vorauszahlungen[1] die Lohnsteuer die Kapitalertragsteuer (Abschlagsteuer) und der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen.[2] So...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 1 Tatbestandsmerkmale

Die Rechtsnorm des § 46 Abs. 2 EStG greift nur bei Vorliegen folgender Tatbestandsmerkmale: Es liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Arbeitslohn) vor und es muss ein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden sein.[1] Wichtig Aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern Der BFH[2] hat klargestellt, dass die Veranlagung vorbehaltlich der Veranla...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 5 Gesetzliche Billigkeitsregelung – "Rentnerfälle"

§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO sieht eine Billigkeitsregelung für solche Fälle vor, in denen Steuerpflichtige bis zum Zugang einer nach Ablauf der allgemeinen Erklärungsfrist versandten Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung davon ausgehen durften, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein. In diesen Fällen soll der Verspätungszuschlag erst vom Ablauf der in...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1 Ausnahmen vom Steuerabzug

2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapi...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5 Abstandnahme vom Steuerabzug

Die Abstandnahme vom Steuerabzug regelt § 44a EStG. Abstandnahme bedeutet, dass der zum Steuerabzug Verpflichtete keinen Abzug vornehmen muss. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug ist regelmäßig aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer besonderen Bescheinigung des Finanzamts (Nichtveranlagungsbescheinigung/NV-Bescheinigung) zulässig. 5.1 Freistellungsauftrag 5.1.1 Allgemein...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten

Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapitalforderungen werden zur Vermeidung von Liqu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Eine abschließende Aufzählung der vom Steuerabzug betroffenen Kapitalerträge enthält § 43 EStG. Die jeweiligen Steuersätze hierzu nennt § 43a EStG. Im Wesentlichen unterliegen für das Jahr 2025 folgende Kapitalerträge dem Steuerabzug:mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.2 Berechnung des Steuerabzugs

Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalanlegern wird die Kirchensteuer auf Grundlage des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet. Da Kapitalerträge möglichst nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sollen, wurde der Sonderausgabenabzug auf Kirchensteuer – soweit dieser auf mit dem Abgeltungsteuersatz besteuerte Kapitalerträge entfällt – eingeschränkt.[...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.1 Allgemeines

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert werden.[3] Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Versicherungsgesellsc...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.2 Ausländische Steuer

Wird der Steuerabzug von inländischen Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen, wird beim Steuerabzug auch die ausländische Steuer berücksichtigt. Die Regelungen des § 32d Abs. 5 EStG gelten entsprechend.[1] Beim Steuerabzug ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anzurechnen, w...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.1 Grundsätzliches

Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvStG unterliegen, wird...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG wird (auf Antrag) Personen ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Güns...mehr