Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Stillhalterprämien (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 8 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach dieser Vorschrift richtet sich seit dem 01.01.2009 der Steuerabzug auf inländische und ausländische Stillhalterprämien gem § 20 Abs 1 Nr 11 EStG. Für ausländische Optionsprämien dürfte dies wohl nur bei Verbriefung in einem Optionsschein relevant werden, den ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut verwahrt. Rn. 166 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Inländische und ausländische Kapitalerträge (§ 43 Abs 3 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der inländischen KapErtr für Zwecke des gesamten KapSt-Abzugs; Gersch in K/S/M, § 43 Rz M1 (03/2010); ähnlich Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 43 EStG Rz 192a (11/2024). In allen übrigen Fällen handelt es sich um ausländische KapErtr. Rn. 281 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bedeutung hat dies für § 43 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / P. Einnahmen aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Zinsscheinen oder Zinsforderungen sowie sonstigen Kapitalforderungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 10 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Gutschrift der inländischen oder ausländischen KapErtr hat die inländische auszahlende Stelle auf die Einnahmen aus der Veräußerung von Zinsscheinen oder unverbrieften Zinsforderungen KapSt einzubehalten. Daneben muss die inländische auszahlende Stelle entweder an der Veräußerung mitwirken oder das WG "Zinsanspruch" verwahren oder verwalt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 164 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Unbeschränkt StPfl haben unter den Voraussetzungen des § 56 EStDV für den abgelaufenen VZ eine ESt-Erklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG). Wenn die Steuer nicht nach § 50 Abs 2 EStG durch den Steuerabzug abgegolten ist, sind auch beschränkt StPfl zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. EU-/EWR-Staatsangehörige können unter der Voraussetzung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Netto-Einzelberechnung

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Erklärt der ArbG bei einer > Außenprüfung von vornherein, dass er den ArbN von jeglicher Steuernachforderung freistellen, also sämtliche bei der Nachversteuerung anfallenden Steuerabzugsbeträge übernehmen will, und ist diese Erklärung auch dem ArbN gegenüber verbindlich (> Nettolohn Rz 3), so kann für die Übernahme der Steuerabzugsbeträge vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie schon grundsätzlich bisher unterliegen die nicht in Rentenleistungen bestehenden Leistungen aus einer Kapital bildenden Kapital- oder Rentenversicherung dem Steuerabzug. Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Altverträgen (Vertragsschluss vor dem 01.01.2005) gilt die Pflicht zum Steuerabzug nur ausnahmsweise. Meist sind die rechnungsmäßi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Heilbehandlung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Steuerabzug als > Außergewöhnliche Belastungen > Krankheitskosten, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff und > Kurkosten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Interbankengeschäfte (§ 43 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 260 Stand: Ist Gläubiger der KapErtr aus der Forderung gegen das inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder die inländische Zweigstelle eines entsprechenden ausländischen Instituts seinerseits ein inländisches Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut einschließlich der Deutschen Bundesbank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Postbank A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erträge aus inländischen Aktien ua Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher ist von den inländischen Einnahmen aus Beteiligungen an KapGes und Genossenschaften KapSt zu entrichten, also für Einnahmen aus Aktien sowie GmbH- und Genossenschaftsanteilen. Dies gilt jedoch nicht für Aktien und Genussscheine, die sich in Sammelverwahrung befinden (s Rn 70 f). Aktien gleichgestellt sind die aktienähnlichen Genus...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer

Rz. 37 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat der ArbG die LSt zwar zutreffend einbehalten, aber vorschriftswidrig nicht abgeführt, ist der Haftungstatbestand nach allgemeiner Meinung stets gegeben (vgl Schmidt/Krüger zu § 42d EStG Rz 3 aE; L/B/P/Nacke zu § 42d EStG Rz 8; Blümich/Wagner zu § 42d EStG Rz 52; Kirchhof/Eisgruber zu § 42d EStG Rz 14; das geht offenbar zurück auf BFH 78,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Filmgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ob ein Mitarbeiter selbständig oder > Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Zur Abgrenzung der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit im Einzelnen > Arbeitnehmer Rz 8 ff, 60 ff. Bei Filmschaffenden stellt der BFH auf die für > Künstler geltenden Grundsätze ab (BFH 109, 357 = BStBl 1973 II, 636; BFH...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagung verkürzte > Einkommensteuer (> Rz 51 ff) und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Laufende Erträge aus inländischen Wandelanleihen, inländischen Gewinnobligationen und bestimmten inländischen Genussrechten (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher unterliegen die laufenden Erträge aus bestimmten Kapitalforderungen gegen inländische Schuldner einem Steuerabzug in Höhe von 25 % durch den Schuldner der KapErtr. Bei den Wandelanleihen und Gewinnobligationen muss es sich zudem noch um Teilschuldverschreibungen handeln. Dafür ist die Ausgabe einer Mehrzahl von effektiven Stücken ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2a S 1 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ist nach § 51a Abs 2a S 1 EStG die Bemessungsgrundlage die LSt, selbst wenn keine Veranlagung nach § 46 EStG erfolgt und keine Jahres-ESt festgesetzt wird. Beim LSt-Abzug richtet sich die Zuschlagsteuer deshalb nicht (notwendig) nach der einbehaltenen LSt, sondern nach der Jahres-LSt. Sofern Korrekturen erfo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs

Rn. 6 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zweck des KapSt-Abzugs ist es, durch eine Erhebung bereits an der Quelle oder auf einer nachfolgenden Stufe vor Auszahlung der KapErtr an ihren Gläubiger die – meist später iR einer Veranlagung festzusetzende – ESt oder KSt zu sichern. Ähnlich wie bei der LSt wird gegenüber den Fällen eines reinen Veranlagungsverfahrens das Risiko vermieden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Schlotter/Jansen, AbgSt, 2008; Ronig, Einzelfragen zur AbgSt, DB 2010, 128; Rhodius/Lofing, KapSt und AbgSt verstehen, 2. Auflage 2013; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt, DStR 2013, 1357 und 1412; Intemann, Veräußerung obligationsähnlicher Genussrechte, NWB 2013, 3756; Intemann/Zöller, Handbuch privater...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Geltung von § 51a Abs 1–5 EStG für die KiSt nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften (§ 51a Abs 6 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 6 EStG bestimmt, dass für die KiSt § 51a Abs 1- Abs 5 EStG nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften gelten und wahrt damit die Gesetzgebungskompetenz der Länder, Ettlich in Brandis/Heuermann, § 51a EStG Rz 125 (12/2023). Die Länder haben in ihren jeweiligen KiStG § 51a Abs 2b-e EStG für die Besteuerung der KapErtr durch einen S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Keine Anzeige bei Nichtanmeldung

Rz. 83 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Inanspruchnahme des ArbN ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der ArbG LSt zwar einbehalten, aber nicht angemeldet und dementsprechend auch nicht abgeführt hat. Hiervon abweichend kann das FA den ArbN in Anspruch nehmen, wenn dieser positiv weiß (fahrlässige Unkenntnis genügt uE nicht), dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht vorsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69 ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87 ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 und 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 18...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Gewinne aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Anteilen an Investmentfonds (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Werden die Beteiligungen an inländischen oder ausländischen KapGes oder Genossenschaften oder Anteile an Investmentfonds von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet, hat diese vom Gewinn aus einer Veräußerung, wozu bei Anteilen von Investmentfonds auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a EStG in der durch das StMBG v 21.12.1993 (BGBl I 1993, 2310) geänderten Fassung ist seit dem VZ 1994 anzuwenden. § 51a EStG idF des JStG v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1259) findet ab dem VZ 1996 Anwendung. § 51a EStG in der durch das Gesetz zur Familienförderung v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) geänderten Fassung ist ab dem VZ 2000 anzuwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Identität von Gläubiger und Schuldner (§ 43 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ein KapSt-Abzug unterbleibt, wenn der Schuldner der KapErtr und der Gläubiger bzw beim Zinsabschlag die auszahlende Stelle und der Gläubiger dieselbe Person ist. Es handelt sich um eine persönliche Befreiung für den Abzugspflichtigen. Eine Ausnahme von der Befreiung gilt zum einen für die Fälle des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, wenn es sich um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Laufende Erträge aus typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher hat der inländische Schuldner der laufenden KapErtr aus typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen von diesen KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen. Für die Frage des inländischen Schuldners ist auf § 43 Abs 3 EStG abzustellen. Die inländische Zweigniederlassung reicht dafür nicht aus, es sei denn, dass es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch die Vorschrift des § 45a EStG werden in Ergänzung der §§ 44, 44a EStG die Anmeldung und die Bescheinigung der KapSt verfahrenstechnisch geregelt (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357/1361). Abs 1 trifft Bestimmungen zur Anmeldung der KapSt. Abs 2 sieht vor, dass dem Gläubiger der KapErtr auf Verlangen eine Bescheinigung mit festgelegtem Inhalt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 2), DSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 118 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Gem § 1 Abs 3 S 1 und 2 EStG werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt StPfl behandelt, die die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 EStG (Vorhandensein von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, s Rn 69 ff und s Rn 87 ff) nicht erfüllen, aber nahezu ihr gesamtes Einkommen im Inland erzielen. Ohne Antrag verbleibt es bei der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a EStG entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus den Entscheidungen des BVerfG BStBl II 1993, 413; 1990, 664 hinsichtlich der Kinderfreibeträge sowie der Entscheidung BVerfG BStBl II 1999, 182 hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs des Kindes bei dessen Eltern ergeben....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Finnland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Republik Finnland (Hauptstadt: Helsinki; Amtssprachen: Finnisch und Schwedisch) ist ein Staat in Nordeuropa. Finnland grenzt im Norden an > Norwegen, im Osten an > Russland, im Süden an die Ostsee und im Westen an > Schweden. Es gilt das DBA vom 19.02.2016 (BGBl 2017 II, 466 = BStBl 2017 I, 1527), welches durch Bekanntmachung vom 02.11.201...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, > Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Brutto-Einzelberechnung mit Übernahme der Steuer

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Will ein ArbG die Nachsteuern aufgrund einer > Außenprüfung nicht auf den ArbN als den > Steuerschuldner abwälzen, sondern selbst übernehmen, so handelt es sich bei der Übernahmeerklärung idR nicht um eine Nettolohnvereinbarung. Die Nachsteuern sind vielmehr zusätzlicher > Arbeitslohn (> Rz 4) des Kalenderjahres, in dem der ArbG sie an das FA...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Lohnsteuerabzug beim Hauspersonal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Steht die Haushaltshilfe in einem Dienstverhältnis (> Arbeitnehmer), unterliegt der > Arbeitslohn grundsätzlich dem üblichen LSt-Abzug (§§ 39b bis 39 f EStG; ergänzend > Steuerabzugsverfahren). Für teilzeit- und geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen können die Steuerabzüge nach § 40a EStG pauschaliert werden (zu Einzelheiten > Pauschalieru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Keine Verschuldenshaftung

Rz. 13 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Haftung nach § 42d EStG ist zur Sicherung des Steueraufkommens im Prinzip als reine Erfolgshaftung im Zuge eines vom ArbG selbstbeherrschten Risikobereichs angelegt (BFH 146, 253 = BStBl 1986 II, 768). Sie setzt keine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, also kein > Verschulden voraus (> R 42d.1 Abs 4 Satz 1 LStR; BFH/NV 2009...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur > Sozialversicherung, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) [...] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr