Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einmalzahlungen / 2.1 Zufluss bestimmt den Lohnsteuerabzug

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen, die persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Für die Lohnsteuerberechnung bei Einmalzahlungen sind die Lohnsteuera... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Der Freibetrag im Steuerabzugsverfahren

Rz. 30 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der > Freibetrag nach § 3 Nr 21 EStG ist bereits im > Steuerabzugsverfahren zu berücksichtigen. Ob die Voraussetzungen gegeben sind, hat der ArbG zu prüfen. Um sicherzustellen, dass der Freibetrag nicht mehrfach berücksichtigt wird, darf er den Freibetrag in der Steuerklasse VI nur berücksichtigen, wenn der ArbN ihm bestätigt hat, dass die S... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Verfahren zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 129 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der ArbN-Status kann auf verschiedene Weise festgestellt werden: mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitsgerichte

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zivilrechtliche Ansprüche aus Arbeitsverträgen haben > Arbeitgeber und > Arbeitnehmer grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geltend zu machen, die ein besonderer Zweig der Zivilgerichtsbarkeit sind. Dazu gehört die Entscheidung über die Höhe des Arbeitslohns (BFH 171, 515 = BStBl 1994 II, 182). Die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst Arbeitsgeric... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2.1.2 Nachweis über die Festsetzung und Entrichtung der Steuern

Rz. 66 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Nachweis über die Entrichtung der festgesetzten Steuern ist grundsätzlich durch Vorlage des Steuerbescheids der ausländischen Behörde und des Zahlungsbelegs (Überweisungs- bzw. Einzahlungsbeleg der Bank oder Finanzbehörde) zu erbringen. Sofern der andere Staat ein Selbstveranlagungsverfahren vorsieht und daher keinen Steuerbescheid erläs... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.2 Progressionsvorbehalt

Rz. 49 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Hat ein zeitweise oder während des gesamten VZ unbeschränkt Steuerpflichtiger oder ein beschränkt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG Anwendung findet, ausländische Einkünfte, die im VZ nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, oder Einkünfte, die nach einem DBA oder nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Ü... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Albanien

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Republik Albanien (Hauptstadt: Tirana; Amtssprache: Albanisch) liegt in Südeuropa auf der Balkanhalbinsel und grenzt an > Montenegro und das > Kosovo im Norden, an > Nordmazedonien im Osten und > Griechenland im Südosten; von > Italien ist sie durch die Adria im Westen getrennt. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung v... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.3.2 Nachweispflicht

Rz. 61 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Aufgrund seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO bei Auslandssachverhalten hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass seine Einkünfte im Ausland (ggf. in einem anderen VZ) der Besteuerung unterworfen wurden bzw. werden oder dass der Staat, dem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichte... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Algerien

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Demokratische Volksrepublik Algerien (Hauptstadt: Algier; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist flächenmäßig der größte Staat Afrikas. Algerien liegt am Mittelmeer im Norden und grenzt an > Marokko und die von Marokko beanspruchte Westsahara im Westen, an > Mauretanien und > Mali im Südwesten, > Niger im Südosten sowie an > Libyen und... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2.3.3 Reichweite und Grenzen der gesetzlichen Fiktion

Rz. 56 Die Fiktion wirkt nur für die steuerliche Prüfung des Abs. 1 S. 1 und nur in dem Umfang, in dem die bezeichneten Unterlagen nicht ohnehin Geschäftsplanbestandteil sind. Sie verändert weder ihren zivilrechtlichen Rang noch die aufsichtsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit. Vor allem heilt sie keine unwirksame oder unbestimmte Beitragsregelung und macht eine außerhalb d... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 11 Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahren

Rz. 423 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die vorstehenden Regelungen stehen der Umsetzung eines Ergebnisses aus einem Streitbeilegungsverfahren nicht entgegen. Rz. 424 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zur Beantragung und Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens (Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren) vgl. BMF-Schreiben vom 27. August 2021, BStBl I S. 1495. Rz. 425 Stand: EL 148 ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die steuerliche Regelung über die Haftung für nicht einbehaltene oder nicht abgeführte Steuerabzüge in § 42d Abs 6 bis 8 EStG baut auf den arbeitsrechtlichen Vorgaben des AÜG auf (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025, BGBl 2025 I Nr 369). Das AÜG bestimmt, was ArbN-Überlassung ist, wann sie erlaubt wird ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abwälzung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Arbeitsrechtlich ist es zulässig, die vom > Arbeitslohn pauschal erhobene > Lohnsteuer auf den > Arbeitnehmer abzuwälzen (> Rz 2), obwohl steuerrechtlich der > Arbeitgeber Schuldner der pauschalen LSt ist (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 HS 1 EStG). Um die Auswirkungen dieser arbeitsrechtlich zulässigen Abwälzung auf die steuerliche > Bemessungsgrundla... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beschränkung auf die Dauer der Überlassung

Rz. 65 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Haftung des Entleihers beschränkt sich ferner auf die Steuerabzüge für die Zeit, für die ihm der ArbN überlassen worden ist (§ 42d Abs 6 Satz 4 EStG). Rz. 66 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Haftung erstreckt sich mithin nur auf Steuerabzüge auf den > Arbeitslohn, den der ArbN von Beginn der Überlassung an den Entleiher bis zu ihrer Beendig... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 80 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zuständig für die Inanspruchnahme des Entleihers ist das für den Verleiher örtlich zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt (§ 42d Abs 6 Satz 9 EStG). Das ist das FA, in dessen Bezirk der Verleiher seine lohnsteuerliche > Betriebsstätte hat (vgl § 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff ). Bei einem im > Inland ansässigen Verleiher wird dieses... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.3 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen

Rz. 165 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Übernahme der Kosten für eine Arbeitnehmerentsendung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (BMF-Schreiben vom 6. Juni 2023, Kapitel III A, BStBl I S. 1093) entsprechen. Die Kosten sind nach dem Fremdvergleichsgrundsatz von dem Unternehmen zu tragen, in dessen Interesse die Entsendung erfolgt (s. Tz. 4.3.3.3.2, Rn. 159ff.). Hierzu gehören al... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ägypten

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Arabische Republik Ägypten (Hauptstadt: Kairo; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat im Nordosten Afrikas. Ägypten liegt am Mittelmeer im Norden sowie am Roten Meer im Osten und hat Landgrenzen zu > Libyen im Westen, dem > Sudan im Süden sowie > Israel und dem Gaza-Streifen im Nordosten. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung v... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial), die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Sicherungsmaßnahmen

Rz. 95 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das FA kann – ggf zunächst sogar mündlich (> Rz 100) – anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist (§ 42d Abs 8 EStG). Die Regelung ist aber nicht anwendbar, wenn der Leistungsempfänger > Bauabzugsteu... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitskammer

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Arbeits- bzw Arbeitnehmerkammern gibt es in den Bundesländern Bremen und Saarland. Sie sind Pflichtzusammenschlüsse der ArbN und als > Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person) organisiert. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Beratung der Mitglieder, der Gewerkschaften sowie betrieblicher ArbN-Vertretungen, der Politik ein... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 148. Aktualisierung der 4. Auflage

Die 148. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 21.06.2026. Folgende umfassende Be- und Überarbeitungen lassen sich aus diesem Update besonders hervorheben: Aktivrente (Erstkommentierung der konstitutiven Befreiungsregelung nach § 3 Nr. 21 EStG mit Erläuterungen zur Handhabung im Steuerabzugs- sowie im Veranlagungsverfahren und mit kritis... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene > Lohnsteuer (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 38 ff). In der Praxis wir... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Das Wesentliche vorab

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der > Arbeitgeber hat die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene > Lohnsteuer und andere Steuerabzüge spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums an das für ihn zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt abzuführen (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Je nach dem, ob der LSt-Anmel... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abschluss des Lohnkontos

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres hat der ArbG das für jeden ArbN zu führende > Lohnkonto abzuschließen (§ 41b Abs 1 Satz 1 EStG). Ist das Lohnkonto geschlossen und die LSt-Bescheinigung der FinVerw übermittelt, darf der ArbG den LSt-Abzug grundsätzlich nicht mehr ändern (§ 41c Abs 3 Satz 1 EStG). Eine Ausnahm... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeines

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Beschäftigt der Entleiher (> Rz 1/2) Zeit- oder Leih-ArbN und hat der Verleiher (> Rz 1/1) keine Erlaubnis zur ArbN-Überlassung nach § 1 AÜG, ist der Arbeitsvertrag zwischen ArbN und Verleiher, aber auch der Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher unwirksam (§ 9 Abs 1 Nr 1 AÜG). Dann gilt kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwi... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den > Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches G... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtliche Grundlagen in § 19 EStG, § 1 LStDV

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das EStG enthält keine Bestimmung des ArbN-Begriffs; dieser wird nur im Auslegungswege bestimmt (> Rz 3). Grundlage ist § 19 Abs 1 EStG, der in Satz 1 Nr 1 bestimmte > Einnahmen für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zuordnet. Beispielhaft werden "Gehälter, Löhne, Gratifikati... mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.3 Entrichtungspflichtiger

Rz. 18 Auch wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat ist Stpfl. Nach § 43 S. 2 AO kann die Steuerzahlungspflicht durch Gesetz vom Steuerschuldner auf einen Dritten übertragen werden. Dementsprechend kann der Entrichtungspflichtige nicht zugleich auch Steuerschuldner sein, da er als Dritter und gerade nicht als Berechtigter oder Verpflichtet... mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 3 Arbeitslohn bei Erben

Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehendem Arbeitslohn an die Erben oder andere Rechtsnachfolger werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern.[1] Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers gezahlt wird, wird grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den Besteuerungsmerkmalen des verstorbenen Arbeitnehmers versteuert. Zahlt also der Arbeitgebe... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.4.1.1 Antragsveranlagung

Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist in Fällen, in denen das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, nur durchzuführen, wenn die vom Steuerpflichtigen erzielten anderen positiven Einkünfte mehr als 410 EUR betragen. Dabei ist die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Ein... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.2 Höchstbeträge

Der Steuerpflichtige kann in seiner Einkommensteuer­erklärung auf Antrag Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen. Dabei müssen die haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen wegen der unterschied... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.1 Gemeinsame Fördertatbestände für haushaltsnahe Dienstleistungen

Auch die Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege fällt unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.[1] Die haushaltsnahen handwerklichen Tätigkeiten, etwa kleine Schönheitsreparaturen oder Ausbesserungsarbeiten, sind bei der Steuere... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Ab 2027 soll der Höchstbetrag... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.1 Begriff des Unterschiedsbetrags (Abs. 3 S. 1)

Rz. 85 Die Grundlage der Verzinsung ist das Prinzip der (eingeschränkten) Sollverzinsung. Für die Zinsberechnung bleiben – anders als bei der Ist-Verzinsung – die tatsächlichen Zahlungsvorgänge unberücksichtigt (vgl. schon Rz. 9). § 233a Abs. 3 AO bezieht sich nur auf die erstmalige Festsetzung der Steuer. Dies kann die endgültige, vorläufige[1] oder unter dem Vorbehalt der ... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.3 Eigene Beiträge

Beiträge als Versicherungsnehmer Nach den allgemeinen Grundsätzen für den Abzug von Sonderausgaben sind nur die Krankenversicherungsbeiträge abziehbar, die vom Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer[1] für sich selbst, seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seine bei ihm steuerlich zu berücksichtigenden Kinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner geleistet werden... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.1 Abflussprinzip

Für die zeitliche Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist der Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen ohne Bedeutung. In welchem Veranlagungszeitraum die Steuerermäßigung abgezogen werden kann, bestimmt sich nach dem Kalenderjahr der jeweiligen Zahlung. Es gilt das Abflussprinzip.[1] Praxis-Beispiel Steuerabzug bei Ratenzahlung A hat im November und Dezember 2026 in seinem Gart... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.2 Beschäftigung im Privathaushalt im Inland oder EU/EWR

Weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis in einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird.[1] Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen die örtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme von Pflege- oder... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Ab... mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.3 Keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung

Das Gesetz schließt die Steuerermäßigung für im Übrigen begünstigte Aufwendungen aus, wenn diese Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen bzw. soweit sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Diese Vorschriften haben entsprechend der Systematik des Einkommensteuergesetzes Vorrang. Achtung Zumutbare Belastung fällt unter § 35a EStG Für den Teil der A... mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt... mehr

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Nordmazedonien / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. Der Antrag auf ... mehr

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Nordmazedonien / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre... mehr

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Nordmazedonien / 1.9.4 Einkommensteuerveranlagung

Wird der Lohnsteuerabzug trotz Steuerbefreiung vorgenommen, kann der Arbeitnehmer im Rahmen einer Antrags- oder einer Pflichtveranlagung eine Erstattung beantragen. Unterbleibt der Steuerabzug wegen der Steuerbefreiung, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Steuererklärung abzugeben und eine Veranlagung durchzuführen, da die steuerfreien Einkünf... mehr

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Nordmazedonien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n... mehr

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Nordmazedonien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalertragsteuer

Literatur: Nickol, BB 1986, 1688; Herzig/Förster, Wpg 1986, 289; Lang, Ubg 2009, 468, 481 Bildet die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Anteilseigner einen Kapitalertrag, unterliegt sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 7a, 7b oder 7c EStG.[1] KapESt fällt auch dann an, wenn es auf der Ebene der Körperschaft nicht zu einer Hinzurechnung zum Einkommen gekommen ist, wei... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.8 Verdeckte Gewinnausschüttung und Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenzrichtlinie

Rz. 262a Bei einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung richtet es sich nach dem jeweils anwendbaren DBA, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Ist die Körperschaft im Inland ansässig, der begünstigte Gesellschafter im Ausland, fällt die verdeckte Gewinnausschüttung unter Art. 10 Abs. 3 Fallgruppe 3 OECD-MA. Danach sind aus Gesellschaftsanteilen stammen... mehr