Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Berücksichtigung der Pauschalen und Freibeträge bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 2 legt fest, welche Pauschalen und Freibeträge bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge zu berücksichtigen sind. Die Pauschalen und Freibeträge dienen nur der Ermittlung der Steuerabzüge. 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1) Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-P...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und trifft Vorgaben für die dabei zu berücksichtigenden Pauschalen und Freibeträge. Rz. 8 Zunächst legt Abs. 2 Satz 1 fest, dass Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Er...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.2 Vorsorgepauschale (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 regelt, unter welchen Maßgaben die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge zu berücksichtigen ist. Die Vorschrift enthält mit ihren 2 Alternativen eine Rechtsfolgenverweisung: Elterngeldrechtlich wird lediglich festgelegt, bei welchen Personengruppen welche einzelnen Teil...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens im Bemessungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 der Vorschrift enthält zusätzliche Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Bemessungszeitraum und stellt bei der Ermittlung der im Bemessungszeitraum zu berücksichtigen Gewinneinkünfte grds. auf die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinne ab. Für die elterngeldrechtliche Gewinnermittlung ist nach Abs. 2 Satz 1 – ents...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (sog. Werbungskostenpauschale) – steuermindernd – berücksichtigt. Dieser kann bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden, weil die mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag korrespondierenden Betriebsausgaben bereits im Rahmen der Gewinnermi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug

1 Allgemeines 1.1 Systematischer Zusammenhang Rz. 1 § 32 KStG ist die zentrale Norm zur Kodifizierung einer abgeltenden Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Anstelle einer Verweisung auf § 50 EStG, welcher die Abgeltungswirkung von Quellensteuern beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen regelt, ist im ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.3 Antrag bei Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 EStG

Rz. 19 Beschränkt stpfl. Körperschaften unterliegen generell dem Steuerabzug des § 50a Abs. 1 EStG, wonach erhobenen Abzugsteuern eine abgeltende Wirkung zukommt, ein Abzug von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den erzielten Einkünften findet hierbei regelmäßig nicht statt. Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine solche Ungleichbehandlung als euro...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2 Die Abgeltung der KSt durch den Steuerabzug (Abs. 1)

2.1 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Rz. 5 § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG gilt nur für gem. § 5 Abs. 1 KStG von der KSt befreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG stellt eine Ausnahme der ansonsten bestehenden Steuerbefreiung dar, indem die in § 5 Abs. 1 KStG begründete persönliche Steuerbefreiung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.1 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 5 § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG gilt nur für gem. § 5 Abs. 1 KStG von der KSt befreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG stellt eine Ausnahme der ansonsten bestehenden Steuerbefreiung dar, indem die in § 5 Abs. 1 KStG begründete persönliche Steuerbefreiung in sachlicher Hinsicht in der Form eingeschränkt wird, dass die Befreiungen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[...mehr

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Slowakei / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.1 Systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 32 KStG ist die zentrale Norm zur Kodifizierung einer abgeltenden Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Anstelle einer Verweisung auf § 50 EStG, welcher die Abgeltungswirkung von Quellensteuern beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen regelt, ist im KSt-Recht eine eigenständige Norm geschaffen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.1 Übersicht

Rz. 17 § 32 Abs. 2 KStG enthält in vier Tatbeständen Ausnahmen von dem Abgeltungsprinzip(neben der Ausnahme nach Abs. 1 Nr. 2). In diesen Fällen hat der Steuerabzug keine Abgeltungswirkung. Die Abgeltungswirkung tritt danach nicht ein, wenn während desselben Kalenderjahrs sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat (Abs. 2 Nr. 1), der Gläubiger beim S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2 Beschränkt stpfl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betra...mehr

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Slowakei / 1.10.4 Einkommensteuerveranlagung

Wird der Lohnsteuerabzug trotz Steuerbefreiung vorgenommen, kann der Arbeitnehmer im Rahmen einer Antrags- oder einer Pflichtveranlagung eine Erstattung beantragen. Unterbleibt der Steuerabzug wegen der Steuerbefreiung, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Steuererklärung abzugeben und eine Veranlagung durchzuführen, da die steuerfreien Einkünf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Aufgabe des Anrechnungsverfahrens in das Gesetz eingefügt worden. Sie entspricht weitgehend § 50 KStG 1999. Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] ist Abs. 2 mit Wirkung ab Vz 2002 um Nr. 2 ergänzt worden. Durch Gesetz v. 9.12.2004[3] ist in Abs. 2 Nr. 2 die Verweisung von "§ 34 Abs. 9" auf "§ 34 Abs. 12" g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.4 Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wegen der Abzugsbeträge

Rz. 26 Den Schuldner der Vergütungen trifft ein steuerliches Haftungsregime, sofern der Steuerabzug vorschriftswidrig nicht vorgenommen oder trotz Einbehaltung nicht an das FA abgeführt wurde. Gesetzesgrundlage ist § 44 Abs. 5 S. 1 EStG [1] für die nicht abgeführte KapESt bzw. § 50a Abs. 5 S. 4 EStG [2] für die Steuer nach § 50a EStG. Demnach gilt für den Abzugsverpflichteten ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

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Slowakei / 1.10.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

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Slowakei / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 88 Neben den persönlichen Erstattungsvoraussetzungen, müssen auch sachliche Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2, 3 sowie S. 2 Nr. 1–3 KStG geregelt sind. Dies macht die Regelung relativ unübersichtlich und verwaltungsintensiv. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG verlangt zunächst für Einkünfte aus Gewinnausschüttungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG,...mehr

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Slowakei / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

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Jahresabrechnung / 2.8 Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen

Nach § 35a Abs. 2 EStG kommt für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen eine Ermäßigung der Einkommensteuer in Höhe von 20 %, höchstens aber 600 EUR in Betracht. Der Steuerabzug kommt bei Handwerkerleistungen in Betracht, sofern es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Auch sog. "Kontrollaufwendungen" wie etwa Schornsteinfegergebühren und ins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 1 Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Für Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerschuldverhältnis, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen sowie körperschaftsteuerrechtliche Pflichten der Körperschaftsteuersubjekte benötigt auch das KStG einen entsprechend verfahrensrechtlichen Teil. Analog zur Einkommensermittlung verweist § 31 KStG insoweit auf die Vorschriften des EStG, was die Vorschriften der E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 4 Regelung für Zuschlagsteuern

Rz. 19 § 31 Abs. 1 S. 1 KStG enthält auch eine Regelung für Zuschlagsteuern. Grundlage ist § 51a EStG, der über die Verweisung in § 31 Abs. 1 KStG auch entsprechend für Zuschlagsteuern zur KSt gilt. Eine Zuschlagsteuer ist eine Steuer, die nach der veranlagten KSt bemessen wird. Gegenwärtig wird nur der Solidaritätszuschlag als Zuschlagsteuer erhoben. Zuschlagsteuern entsteh...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 10 Anlage FE-KAP-INV

Die Anlage FE-KAP-INV dient der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Im Einzelnen geht es um Aktienfonds i. S. d. § 2 Abs. 6 InvStG (Zeilen 3 bis 31), Mischfonds i. S. d. § 2 Abs. 7 InvStG (Zeilen 32 bis 60), Immobilienfonds i. S. d. § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG (Zeilen 61 bis 89), Auslands-Immobili...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 9.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft/Gemeinschaft

Die Zeilen 3 bis 11 sind für Kapitalerträge vorgesehen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bei ab dem 1.1.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. v. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG – Zeile 6 – (vor dem 1.1.2009 erworbene und seitdem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freib...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 9 Anlage FE-KAP

Die Abgabe der Anlage FE-KAP ist erforderlich, weil die von der Gesellschaft/Gemeinschaft erzielten Kapitalerträge trotz Abgeltung durch den Steuerabzug weiterhin gesondert und einheitlich festzustellen sind. Die Zeilen 1 bis 51 betreffen die Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft/Gemeinschaft, die Zeilen 52 bis 102 die Besteuerungsgrundlagen der Beteiligten, d. h. diese sin...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Die Mehrwertsteuer kann auf zweierlei Weise erklärt werden: entweder einer gesonderten Mehrwertsteuererklärung oder in der Einkommensteuererklärung, die nicht nur die Mehrwertsteuer erfasst, sondern auch die Arbeitgeberabgaben und Steuerabzüge. Die Mehrwertsteuererklärung kann in zwei Zeiträumen abgegeben werden: monatlich oder jährlich. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.7 Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds

Zeile 12a In dieser Zeile haben Steuerpflichtige bei einer Beteiligung an einem Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Eintragungen haben nur Steuerpflichtige vorzunehmen, die auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb haben können. Inländische Immob...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 11 Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 folgende EStG

Zeile 40a In dieser Zeile ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, dass auf Vergütungen des beschränkt Steuerpflichtigen eine Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EstG einbehalten und abgeführt worden ist und dass diese Steuer anrechenbar ist.mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 3 Steuerabzug

Eine ausländische Steuer kann in 2 Fällen als Betriebsausgabe abgezogen werden: Der Steuerpflichtige wählt statt der Steueranrechnung den Steuerabzug[1] (Zeilen 41 und 42). Von Amts wegen in den Fällen des § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG, in denen keine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich ist (Zeilen 5, 8, 11, 14, 17, 20, 23, 26 und 30). Der Abzug der Steuer...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.10 Einkünfte, für die der Antrag nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG gestellt wird

Vor Zeilen 17 – 18 Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staat...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige oder in den Fällen des § 10 Steueroasen-Abwehrgesetz

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen

Zeile 8 In dieser Zeile ist die Abzugsteuer einzutragen, den der Vergütungsschuldner von den dem beschränkt Steuerpflichtigen geschuldeten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG (dies nur auf Anforderung des Finanzamts) einbehalten hat. Dieser Steuerabzug ist bei der die Vergütung empfangenden Körperschaft im Rahmen der Veranlagung grundsätz...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Für Leiharbeitnehmer gelten gegenüber dem Verleiher (Arbeitgeber) die allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, z. B. Mitteilung der Identifikationsnummer und des Geburtstags für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale; Mitteilung, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt; Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag abg...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.14 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z. B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- un...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage WA enthält weitere Angaben, die zur Entlastung der Körperschaftsteuererklärung gesondert zusammengefasst werden. Der Vordruck ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie zum Steuerbescheid konzipiert und enthält mehrere Teile, die sich nicht aufeinander beziehen. Diese Teile sind: Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG (Zeilen 2–7); An...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr