Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i. d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Veranlagung bei Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht (Abs. 2 S. 2 Nr. 3)

Rz. 118 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG ist auch in den Fällen des § 2 Abs. 7 S. 3 EStG die Abgeltungswirkung ausgeschlossen. Es handelt sich um Fälle, in denen während eines Kj., d. h. eines Vz, sowohl unbeschränkte als auch beschr. Steuerpflicht bestanden hat. Erfasst wird sowohl der Wechsel von der unbeschränkten zur beschr. Steuerpflicht als auch der umgekehrte Wechsel....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.3 Veranlagung von Angehörigen der EU- und EWR-Staaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b, S. 7, 8)

Rz. 122 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b EStGkönnen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Angehörige der EU- bzw. EWR-Staaten sind, die Veranlagung zur ESt beantragen und damit die Abgeltungswirkung der abgezogenen LSt ausschließen. Rz. 123, 124 einstweilen frei Rz. 125 Die Antragsveranlagung gilt für beschr. stpfl. Arbeitnehmer mit Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4 Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 2 S. 2 Nr. 4)

4.3.4.1 Allgemeines Rz. 119 § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG regelt, in welchen Fällen der Steuerabzug bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG keine Abgeltungswirkung entfaltet. Voraussetzung für den Ausschluss der Abgeltungswirkung ist, dass beschr. stpfl. Einkünfte der in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG bezeichneten Art vorliegen. Welche der Teil-Einkun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.2 Veranlagung bei einem Freibetrag nach § 39a Abs. 4 EStG als Lohnsteuerabzugsmerkmal (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. a)

Rz. 120 Keine Abgeltungswirkung tritt ein, wenn der LSt-Abzug des beschr. stpfl. Arbeitnehmers im Inland aufgrund elektronischer LSt-Abzugsmerkmale durchgeführt worden ist, die Werbungskosten, Sonderausgaben oder ein Freibetrag bzw. Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 4 EStG berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn statt des elektronischen LSt-Abzugsmerkmals eine Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 Ausnahmen von der Abgeltungswirkung

4.3.1 Ausnahme für Betriebsstätteneinkünfte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1) Rz. 108 § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG enthält eine Ausnahme von der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Betriebsstätten. Eine weitere Ausnahme von der Abgeltungswirkung der KapESt ist in § 33 Abs. 3 S. 3 InvStG enthalten. Danach hat der Abzug von KapESt durch einen Spezial-Investmentfonds auf die in den ausgesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.4 Veranlagung bei mehreren Arbeitgebern bzw. sonstigen Bezügen (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. c)

Rz. 130a Durch G. v. 12.12.2019[1] ist Nr. 4 um einen neuen Tatbestand in Buchst. c erweitert worden. Die Abgeltungswirkung ist danach ausgeschlossen, wenn der Stpfl. nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat oder wenn die LSt für einen sonstigen Bezug berechnet worden ist, also in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 2, 5, 5a EStG. Es kann sich um Arbeitsloh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Veranlagung von beschr. Stpfl. gelten grundsätzlich keine Besonderheiten. Eine Zusammenveranlagung von Ehegatten ist nach § 26 EStG nur bei unbeschränkter Steuerpflicht möglich, kommt bei beschr. Steuerpflicht also nicht in Betracht.[1] Daher ist bei beschr. stpfl. Ehegatten auch nicht § 26b EStG anwendbar, wonach die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.5 Veranlagung bei außerordentlichen Einkünften (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. d)

Rz. 130c Durch G. v. 27.3.2024[1] wurde in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 der Buchst. d) mit Wirkung ab 1.1.2025 angefügt. Die Ergänzung steht im Zusammenhang mit der Streichung des § 39b Abs. 3 S. 9, 10 EStG. Nach dieser Vorschrift konnte die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte bereits im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt werden. Dies machte jedoch komplizierte Berechnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.6 Einschränkung der Abgeltungswirkung bei bestimmten Versicherungen (Abs. 2 S. 2 Nr. 6)

Rz. 170a § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG, der durch G. v. 12.12.2019[1] eingefügt wurde, steht im Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Versicherungsbeiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen stpfl. Wird die Versicherungsleistung jedoch erst nach Vollendung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.7 Verfahrensvorschriften für die Veranlagung der Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 3–6, 11)

Rz. 131 § 50 Abs. 2 S. 3–6, 11 EStG enthalten Verfahrensvorschriften, die für alle Tatbestände der Veranlagung nach Abs. 2 S. 2 Nr. 4 gelten. Zuständig für die Veranlagung ist danach das Betriebsstätten-FA, das nach § 39 Abs. 2 S. 2 oder S. 4 EStG für die Bildung und Änderung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale zuständig ist. Bestehen mehrere Betriebsstättenfinanzämter (z....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.2 Steuerabzug oder anderweitige Mitteilungspflicht

Rz. 16c Kein Interesse an einer Mitteilung besteht, wenn das Steuersubstrat bereits durch einen Steuerabzug ausreichend gesichert ist oder eine Mitteilung nach einer anderen Rechtsvorschrift in Betracht kommt.[1] Wird die Leistung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gezahlt, so unterfällt diese dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber bzw. der Lohnsteuerpauscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.9 Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Rz. 16j Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Honorare für Leistungen freier Mitarbeiter (z. B. freiberuflich tätige Mitarbeiter, Sportler und Künstler) mitzuteilen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung, Herstellung oder Verbrei­tung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen erbracht werden.[1] Ausgenommen nach den allgemeinen Regeln sind Leistungen, ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / III. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 16 bis 30)

1. Eintragungsmodalitäten In Zeilen 16 bis 30 (s. Abb. unten) sind Angaben zu Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug durch ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterlegen haben. In Zeile 16 werden (fast) die gesamten Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug eingetragen, ohne Prozess- und Verzugszinsen (Zeile 24) Gewinne/Verluste aus der ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / II. Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 6 bis 15)

1. Eintragungssystematik Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 15 (s. Abb. unten) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 8 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die für die Zeile 8 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus der Feststellung der Einkünfte. D...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / I. Einführung

In der Anlage KAP-BET sind die Angaben zu privaten Kapitaleinkünften zu machen, die sich aus Beteiligungen an (vermögensverwaltenden) Gesellschaften ergeben. Die Angaben zu den Kapitalerträgen ergeben sich regelmäßig aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Feststellungsverfahren gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO). In der Anlage KAP-BET ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungssystematik

Die Eintragungsmodalitäten in den Zeilen 6 bis 15 (s. Abb. unten) entsprechen im Grundsatz denen der Anlage KAP. In Zeile 8 sind die gesamten Kapitalerträge aus der einzelnen Beteiligung, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die für die Zeile 8 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus der Feststellung der Einkünfte. Dies ist grundsätzlich de...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Eintragungsmodalitäten

In Zeilen 16 bis 30 (s. Abb. unten) sind Angaben zu Kapitalerträgen zu machen, die nicht dem inländischen Steuerabzug durch ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut unterlegen haben. In Zeile 16 werden (fast) die gesamten Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug eingetragen, ohne Prozess- und Verzugszinsen (Zeile 24) Gewinne/Verluste aus der Veräußerung anteiliger WG...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Wirkungsweise des Feststellungsverfahrens

Im Rahmen der Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften aus Kapitalvermögen, werden die Einkünfte i.d.R. gesondert und einheitlich festgestellt (vgl. §§ 179 ff. AO). Häufig handelt es sich bei diesen Personenvereinigungen um Erbengemeinschaften oder um andere Bruchteilsgemeinschaften; zum Begriff der Personenvereinigung wird auf die Regelungen in § 14a AO verwiesen. Di...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gliederung der Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 12. Sparer-Pauschbetrag

Die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag sind in der Anlage KAP (Zeile 17) zu machen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 20)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 6. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 22)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 8. verwiesen. Diese Verluste sind nicht in den Angaben zu den Zeilen 16, 20 oder 21 enthalten. Sie dürfen in den anderen Zeilen nicht enthalten sein.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 11. Erfassung von Investmenterträgen

Investmenterträge sind nach Anwendung des Teilfreistellungsverfahrens gem. § 20 InvStG zu erfassen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Korrektur einer Ersatzbemessungsgrundlage

Angaben zur Korrektur einer Ersatzbemessungsgrundlage – vergleichbar den Eintragungsmöglichkeiten in Zeile 11 der Anlage KAP – sieht die Anlage KAP-BET nicht vor. Etwaige Korrekturen werden bereits auf Ebene der Gemeinschaft/Gesellschaft vorgenommen und fließen in das Ergebnis zur Zeile 8 ein.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 17)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 2. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 19)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 5. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 21)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 7. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Uneinbringlichkeit von Forderungen und wertlose oder verfallene Wirtschaftsgüter (Zeile 23)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 9. verwiesen. Diese Verluste werden losgelöst von den Verlusten, die in den Zeilen 16, 20, 21 oder 22 enthalten sind, berücksichtigt. Sie dürfen in den anderen Zeilen nicht enthalten sein.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Sparer-Pauschbetrag

Um den Sparer-Pauschbetrag für die Erträge lt. Anlage KAP-BET in Anspruch nehmen zu können, sind gesonderte Angaben notwendig. Diese Angaben können ausschließlich auf der Anlage KAP in Zeile 17 gemacht werden.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 18)

Inhaltlich wird auf die Ausführungen in Abschn. II. 4. verwiesen.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Prozess- und Verzugszinsen (Zeile 24)

Prozess- und Verzugszinsen werden ab 2024 gesondert über die Eintragung in Zeile 24 erfasst. Beraterhinweis Mit Urteil v. 12.3.2024 hat der BFH entschieden, dass über die Steuerpflicht von im VZ zugeflossenen Zinsen (Prozesszinsen/Erstattungszinsen) ohne Bindung an den Zinsbescheid im ESt-Bescheid entschieden wird (BFH v. 12.3.2024 – VIII R 10/20, BFH/NV 2024, 911). Dort ist ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 5. Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 11)

Die Angaben zur Zeile 11 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 13)

Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 13 werden gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des beschränkten Verlustausgleichs gem. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Demnach dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Uneinbringliche und wertlose Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG (Zeile 15)

Verlustverrechnungskreis für uneinbringliche Forderungen und Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG: In Zeile 15 sind die Verluste anzugeben, die in den Anwendungsbereich des Verlustverrechnungskreises für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung w...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter und/oder aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft (Zeilen 25 bis 30)

Gesondert einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung anteiliger Wirtschaftsgüter bei Veräußerung einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft. Dabei ist in Zeile 25 die Summe der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter einzutragen. Das gilt auch für Verluste aus uneinbringlichen Forderungen oder wertl...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 9)

Die Angaben zur Zeile 9 (Gewinne aus Aktienveräußerungen) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 9 ausgewiesenen Gewinne aus Aktienveräußerungen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG in den Erträgen zur Zeile 8 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Zeile 9 dient dazu, die Höhe der ausgleichsfähigen oder verrechenbaren Verluste gem. § 20 A...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften) sind als "Davon-Ausweis" gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die in Zeile 10 ausgewiesenen positiven Erträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG (Stillhalterprämien) und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG (Termingeschäfte) in den Erträgen zur Zeile 8 enthalten sind. Der gesonderte Ausweis in Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Zeile 12)

Nicht ausgeglichene Verluste (ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien) lt. Zeile 12 werden gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des beschränkten Verlustausgleichs gem. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG. Beraterhinweis Die Vorlage einer Verlustbescheinigung i.S.d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG ist i.R.d. Einkommensteuererklärun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 14)

Verluste aus Termingeschäften werden in Zeile 14 gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des ab 2021 neu eingeführten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Verluste aus Termingeschäften, insb. aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, konnten seit VZ 202...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berücksichtigung von Korrekturen im Steuerabzug in der Veranlagung (§ 20 Abs 3a S 1 EStG)

Rn. 1416 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 3a S 1 EStG sind Korrekturen iSd § 43a Abs 3 S 7 EStG erst zu dem dort genannten Zeitpunkt zu berücksichtigen. Hierdurch soll erreicht werden, dass zwischen dem Steuerabzugsverfahren und einem Veranlagungsverfahren keine Divergenz entsteht, indem die Korrektur im Steuerabzugsverfahren auch materiell-rechtlich für die Veranlag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Talkshow

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei Hörfunk und Fernsehen sowie uE bei entsprechenden Online- und Streaming-Produktionen sind Diskussionsleiter und Gesprächsteilnehmer idR keine > Arbeitnehmer (BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Künstler und Schriftsteller erzielen durch ihre Teilnahme als Interviewpartner in Talkshows > Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr 3 EStG). Diese unterliegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Erträge aus Investmentfonds im PV

Rn. 470f Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Inländische Investmentfonds Investmenterträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, werden auf der Ebene der auszahlenden Stelle unter Berücksichtigung der Teilfreistellung ermittelt und in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Sie sind auf der Anlage KAP einzutragen. Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Struktur

Rn. 1200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 EStG erweitert die Einkünfte aus KapVerm um die Veräußerung von Kapitalanlagen. Hiermit durchbricht der Gesetzgeber die grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von im PV realisierten Veräußerungsgewinnen. Rn. 1201 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 EStG erfasst die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der aufgezählten WG des PV oh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind idR in das Unternehmen eingegliedert und erzielen > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG, sind also – ggf befristet beschäftigte – > Arbeitnehmer . Das gilt auch, wenn der Künstler ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 470i Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und 2018 gelten nach § 56 Abs 2 InvStG 2018 alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG 2018 fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD He EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Erzielt der neue Inhaber von Wertpapieren die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 470c Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den Investmenterträgen gem § 16 InvStG 2018 gehören Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG 2018, Vorabpauschalen gem § 18 InvStG 2018 und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gem § 19 InvStG 2018. Ausschüttungen gem § 2 Abs 11 InvStG 2018 Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG 2018 die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen, Gutschri...mehr