Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Anpassung des Lohnkontos nach Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fordert das FA für ein noch nicht abgeschlossenes Kalenderjahr Steuerbeträge außerhalb einer Veranlagung des ArbN mit einem gegen den ArbN gerichteten Nachforderungs- oder Haftungsbescheid LSt nach (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 215 ff) oder berechnet der ArbG von sich aus Steuerbeträge nach, so hat er den nachversteuerten Arbeitslohn u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Weitere Anwendungsbeispiele

Rz. 485 [Autor/Stand] Keine abschließende Aufzählung. Jenseits der bereits angesprochenen Konstellationen (Rz. 444 ff.) verbleiben im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 eher seltene Sonderkonstellationen, von denen nachfolgend eine nicht abschließende Auswahl dargestellt werden soll.[2] Rz. 486 [Autor/Stand] Doppelansässigkeit im Nicht-DBA-Staat. Praxis-Beispiel Bei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Barzuschüsse

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die über § 8 Abs 2 EStG für die Bewertung anwendbare SvEV (> Rz 15) gilt nur für Sachbezüge (> Rz 11 ff), die vom ArbG oder im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten (> Arbeitslohn Rz 155 f, > Rabatte Rz 71 ff) gewährt werden und gleichgestellte Sachverhalte (> Rz 14). Gibt der ArbG dem ArbN einen Barzuschuss für die Einnahme einer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 13.12.2024, Rz 65, BStBl 2025 I, 64). Unberücksichtigt bleiben di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die > Sozialversicherung und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der > Bundeswehr BFH 233, 171 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebssport

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Möglichkeit, mit betrieblichen Mitteln Sport zu treiben, führt nicht zu > Arbeitslohn, wenn der Sport Teil der Berufsarbeit ist (> Dienstsport). Die Tatsache, dass jemand gern Sport treibt, schließt die berufliche Befassung damit nicht aus (zu "angenehmer Arbeit" > Arbeitslohn Rz 35). Dies ist zB der Fall bei einem > Berufssportler, aber ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VI. Keine Anwendung auf Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (§ 1 Abs. 5 Satz 7)

"[7]Auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder zwischen einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft sind die Sätze 1 bis 4 nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligung unmittelbar besteht oder ob sie nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes mittelbar besteht; für diese Geschäftsb...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG stellt > Einnahmen bis zu 3 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nac...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Sonderfall personallose Betriebsstätten

Rz. 2939.1 [Autor/Stand] Betriebsstätten ohne Personalfunktionen. Die Personalfunktionen stellen den wesentlichen Anknüpfungspunkt für die Zuordnung der einzelnen Zuordnungsgegenstände dar und haben daher eine unmittelbare Wirkung auf die Ergebniszuordnung der Betriebsstätte. Können einer Betriebsstätte weder maßgebliche noch andere Personalfunktionen zugeordnet werden (insb...mehr

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Darauf müssen Sie als Arbei... / 3.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

Der Lohnsteuer unterliegt grundsätzlich jeder gezahlte Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt und in welcher Form sie gewährt werden. Der Arbeitgeber hat Lohnsteuer unabhängig davon einzubehalten, egal, ob der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird oder nicht. Bei laufendem Arbeitslohn kommt es für die Beurteilung, ob ...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / c) Subsidiarität des Anzeigeverfahrens und der Nachforderung

Das BMF ist in Rz. 251c der Auffassung, nach dem Wortlaut der Norm (gemeint ist § 44 Abs. 1 S. 10 EStG) und dem Sinn und Zweck des (Anzeige-)Verfahrens sei es ausgeschlossen, die Steuerabzugsbeträge von vornherein nicht vom Gläubiger der Kapitalerträge anzufordern und sogleich in das Anzeigeverfahren (§ 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG) einzutreten. Dieser Auffassung ist zuzustimm...mehr

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Einzelfragen zur Abgeltungs... / e) Anzeige spätestens bis Ende Februar des Folgejahres

Der zum Steuerabzug Verpflichtete darf durch eine vorherige Anforderung beim Gläubiger der Kapitalerträge nach Rz. 251c (neu) das Anzeigeverfahren nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG auch unter Berücksichtigung des Ziels der Verfahrensvereinfachung zeitlich nicht unbegrenzt zurückstellen, weil ansonsten die Veranlagung beim Gläubiger der Kapitalerträge (jedenfalls formell) bestandsk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / b) Milderes Mittel zum Anzeigeverfahren

Schon bisher gab das BMF in Rz. 251b a.F. dem zum Steuerabzug Verpflichteten das gegenüber dem Anzeigeverfahren (§ 44 Abs. 1 S. 10 und 11 EStG) mildere Mittel an die Hand (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [50]), den Gläubiger der Kapitalerträge aufzufordern, den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen, um die entsprechend in § 44 Abs. 1 S. 7 EStG normierte Pflicht zu erfüllen. E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 15. Erhebung der KapESt bei Sachwertleistung (§ 44 Abs. 1 S. 7-11 EStG)

Die KapESt entsteht auch dann, wenn die Kapitalerträge nicht in Geld, sondern in Form von Sachwerten geleistet werden.[47] Diese Fälle treten auf bei Sachleistungen und Sachausschüttungen.[48] Derartige Leistungen stellen den zum KapESt-Abzug Verpflichteten vor gewisse Herausforderungen, kann dieser doch die KapESt nicht unmittelbar durch Minderung des Kapitalertrags – und mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / d) Nur individualisierter Hinweis verhindert Anzeigeverfahren

Nach zutreffender Meinung des BMF ist ein allgemein gehaltener, nicht personalisierter Hinweis an mehrere Gläubiger einer Kapitalanlage nach Rz. 251c (neu) nicht ausreichend. Denn ohne einen derartig individualisierten Hinweis an den jeweiligen Gläubiger der Kapitalerträge wird diesem nicht hinreichend deutlich werden, dass ohne Tilgung des Nachforderungsbetrags das Anzeigev...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / d) Billigkeitsregelung bleibt erhalten

Ist eine Freistellung nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 EStG (unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigung oder Vermögensmasse sind Gläubiger von Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 EStG [27]) oder gem. § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG (Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 EStG sind Betriebseinnahmen inländischer Betriebe[28]) nicht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 9 Lohnsteuerprüfung, Nachforderung, Haftung

Der Lohnsteuer-Außenprüfung unterliegen alle Arbeitgeber. Hierbei wird geprüft, ob sämtliche Arbeitnehmer erfasst wurden und alle zum Arbeitslohn gehörigen Einnahmen, gleichgültig in welcher Form sie gewährt wurden, dem Steuerabzug unterworfen wurden und ob bei der Berechnung der Lohnsteuer von der richtigen Lohnhöhe ausgegangen wurde. Der Arbeitgeber haftet für die richtige Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 11. Erklärung zur Freistellung vom KapESt-Abzug nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG

Bei Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8-12 sowie S. 2 EStG ist kein Steuerabzug vorzunehmen, wenn die Kapitalerträge Betriebseinnahmen oder Erträge aus Options- und Termingeschäften i.R.d. VuV-Einkünfte sind und der Gläubiger der Kapitalerträge dies gegenüber der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Muster erklärt. Nach Rz. 176 a.F. zählten – ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 16. NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge bei nicht steuerbefreiten Körperschaften

Auch einer unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse steht, wenn sie Kapitaleinkünfte erzielt, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG) von 1.000 EUR i.R.d. Veranlagung zu.[56] Um eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug zu erreichen, haben unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuer...mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / 2. Aufbau des Anwendungsschreibens

Das BMF-Schreiben gliedert sich in folgende Hauptkapitel:mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / VIII. Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen und unbaren Kapitalerträgen (Rz. 251a ff.)

Die Verwaltung hat zu den Regelungen, welche die Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen gem. § 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG betreffen, Stellung genommen. Demnach gelten die folgenden Regelungen: Werden Kapitalerträge in Sachwerten geleistet oder reicht der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der Kapitalertragsteuer nicht aus, kann der zum Steuerabzug Verpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 3. Änderungen im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer

Die bisherigen Ausführungen zum Umgang mit Verlusten i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. wurden aus dem überarbeiteten BMF-Schreiben entfernt. Nach den Ausführungen in Rz. 118 des BMF-Schreibens gelten für die Verlustverrechnung in der Veranlagung nunmehr folgende Regelungen:mehr

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Neues Anwendungsschreiben z... / III. Nutzungsersatz bei Rückabwicklung von Darlehensverträgen und auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie gezahlte Prozess und Verzugszinsen (Rz. 8b)

Bei dem Bezug eines Nutzungsersatzes i.R.d. reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Widerruf handelt es sich um einen nicht steuerbaren Kapitalertrag. Eine Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG kommt ebenfalls nicht in Betracht. Dies gilt entsprechend für geleisteten Nutzungsersatz in anderen Fällen (z.B. Zinsen auf erstattete Kontoführungsgebühren, Darlehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50c Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen

Schrifttum: Kempf/Loose/Oskamp, Welche Praxisrelevanz besitzen Art 29 DBA-USA und vergleichbare Regelungen anderer DBA?, IStR 2017, 854; Haase, Irrungen und Wirrungen rund um die Antragsfrist nach § 50d Abs 1 S 9 und S 10 EStG, DStZ 2019, 240; Käshammer/Kindler, Auswahlermessen und Aufrechnung beim Quellensteuereinbehalt – ein verfahrensrechtlich praktikabler Ansatz für den Fal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausnahmen vom Steuerabzug (§ 50c Abs 2 EStG)

A. Grundsätzliches Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anordnung des Steuerabzugs (§ 50c Abs 1 EStG)

A. Grundsätzliches Rn. 25 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 1 S 1 EStG regelt (wie auch schon § 50d Abs 1 S 1 EStG aF), dass bei Einkünften, die dem Steuerabzug v KapErtr (§§ 43 ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG iVm § 73e EStDV unterliegen, der Steuereinbehalt nach innerstaatlichem Recht vorzunehmen ist, ohne Rücksicht darauf, dass aufgrund abkommensrechtlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 25 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 1 S 1 EStG regelt (wie auch schon § 50d Abs 1 S 1 EStG aF), dass bei Einkünften, die dem Steuerabzug v KapErtr (§§ 43 ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG iVm § 73e EStDV unterliegen, der Steuereinbehalt nach innerstaatlichem Recht vorzunehmen ist, ohne Rücksicht darauf, dass aufgrund abkommensrechtlicher Vereinbarungen od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gem der §§ 43b, 50g EStG sowie gem der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr bei K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfahren der Freistellung

Rn. 32 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gem § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger, dh entweder der zivilrechtliche Vertragspartner oder der wirtschaftliche Eigentümer nach § 39, 42 AO als steuerliches Zurechnungssubjekt ( BFH v 18.05.2021, I R 77/17, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freistellung bei Vergütungen für Rechteüberlassungen (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 2 EStG normiert die Voraussetzungen einer Freistellung im Steuerabzugsverfahren ohne das Erfordernis einer Freistellungsbescheinigung durch das BZSt. Die Regelung ersetzt das Kontrollmeldeverfahren in § 50d Abs 5 EStG aF und soll für Einkünfte aus Rechteüberlassungen von nur geringfügiger Bedeutung ein vereinfachtes Verfah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auszahlung des Erstattungsbetrags und Sicherung von Steueransprüchen nach § 50a EStG (§ 50c Abs 3 S 4 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der zu erstattende Betrag wird grundsätzlich nach Bekanntgabe des Freistellungsbescheides ausbezahlt. Ist der Vergütungsgläubiger seinerseits verpflichtet, Steuer einzubehalten, sieht § 50c Abs 3 S 4 EStG (wie zuvor § 50d Abs 1 S 6 EStG aF) zur Sicherung des Steueranspruchs die Möglichkeit von Auszahlungsauflagen vor: Hat der Vergütungsgläub...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Erstattung von Abzugsteuer analog § 50c Abs 3 EStG

Rn. 56 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Erstattung von Abzugsteuern notwendig wird, die nicht unmittelbar in § 50c Abs 3 EStG geregelt ist. Dies sind Fälle, in denen sich der Rechtsgrund für eine Erstattung nicht aus den §§ 43b, 50g EStG oder einem DBA, sondern zB allg aus dem Fehlen einer Steuerpflicht oder bei Drittstaatsangehörigen au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsfolgen bei Freistellung sowie bei Verstoß gegen die Abzugsverpflichtung

Rn. 46 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt und wurde diese durch das BZSt erteilt, kann der Steuerabzug unterbleiben bzw zu einem niedrigeren Steuersatz vorgenommen werden. Wichtigste Folge für den Schuldner ist die damit einhergehende zukunftsbezogene Entbindung von der Haftung für die Steuerabzugsbeträge (s § 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempf/Loose/Oskamp, Welche Praxisrelevanz besitzen Art 29 DBA-USA und vergleichbare Regelungen anderer DBA?, IStR 2017, 854; Haase, Irrungen und Wirrungen rund um die Antragsfrist nach § 50d Abs 1 S 9 und S 10 EStG, DStZ 2019, 240; Käshammer/Kindler, Auswahlermessen und Aufrechnung beim Quellensteuereinbehalt – ein verfahrensrechtlich praktikabler Ansatz für den Fall eines man...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zu DBA-Regelungen/EU-Recht

Rn. 26 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Geltendmachung von abkommensrechtlichen Quellensteuervergünstigungen in zwei Stufen (zunächst Steuerabzug, dann Erstattung) ist in vielen DBA ausdrücklich zugelassen oder im gegenseitigen Einvernehmen regelbar (vgl Art 10, 11 OECD-MA sowie die Übersicht bei Lohbeck in Vogel/Lehner, DBA, Vor Art 10–12 Rz 59 (7. Aufl 2021)). In den Fällen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellung im Abzugsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rn. 30 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gem der §§ 43b, 50g EStG sowie gem der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsgegenstand und Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der durch das AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) neu gefasste § 50c EStG übernimmt die bislang in § 50d EStG aF enthaltenen Regelungen, die das Verfahren zur Entlastung von KapSt und v Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage der §§ 43b, 50g EStG oder einer DBA betreffen. Durch den Umzug der Verfahrensvorschriften, die in den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 21 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut betrifft die Vorschrift nur steuerabzugspflichtige Einkünfte, für die sich eine Beschränkung der Besteuerung entweder aus den §§ 43b und 50g EStG oder aus einem DBA ergibt. Sie greift nicht ein, wenn dem Steuerabzug unterworfene Zahlungen aus anderen Gründen richtigerweise keine deutsche Steuer auslösen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerbescheinigungen (§ 50c Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 3 S 3 legt fest, welche Steuerbescheinigungen als Voraussetzungen für die Erstattung bzw die Erteilung eines Freistellungsbescheids notwendig sind. Für die KapSt ist dies die Vorlage einer Bescheinigung nach § 45a Abs 2 und 3 EStG bzw die elektronische Übermittlung der entsprechenden Bescheinigungsdaten nach § 45 Abs 2a EStG; dies ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Liegt ein Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis vor, so hat der Verband/Verein als Arbeitgeber grundsätzlich (wenn keine Steuerfreiheit vorliegt, siehe dazu Rz. 2) die Pflicht, den Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen und die einbehaltene Lohn- und Lohnkirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag beim Finanzamt anzumelden und abzuführen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / (2) Leistungen an Dritte

Rz. 184 [Autor/Stand] Eine Leistung an Dritte liegt vor, wenn der Leistungsempfänger nicht mit dem Inhaber des Forderungsrechts identisch ist. Solche Leistungen haben grundsätzlich keine Erfüllungswirkung.[2] Rz. 185 [Autor/Stand] Es gibt jedoch Fälle, in denen der Schuldner nur durch Leistung an den Dritten von seiner Verpflichtung frei wird; so z.B. bei einer zugunsten des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 63 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Körperschaft (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Körperschaftsteuer-Option -... / 2 Inhalt

Optionsfähig sind Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Sie können ihre Geschäftsleitung im In- oder im Ausland haben. Befindet sich die Geschäftsleitung im Ausland, ist die Option nach § 1a Abs. 1 S. 6 Nr. 2 KStG nur möglich, wenn die Gesellschaft im Staat ihrer Geschäftsleitung einer der KSt entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht mindern dürfen. Diese Betriebsausgaben werden dad...mehr