Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indien (Hauptstadt: Neu-Delhi; Amtssprachen: Hindi und Englisch sowie weitere Sprachen auf regionaler Ebene) umfasst den größten Teil des indischen Subkontinents. Der Staat grenzt an > Pakistan, Tibet (gegenwärtige Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik > China völkerrechtlich umstritten), > Nepal, > Bhutan, > Myanmar und > Bangl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den für das > Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Ecuador (Hauptstadt: Quito; Amtssprache: Spanisch – vgl auch > Rz 17 – sowie für Teilbereiche die indigenen Sprachen Kichwa und Shuar) liegt im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien im Norden und > Peru im Süden respektive Osten sowie dem Pazifischen Ozean im Westen; zu Ecuador gehören auch die etwa 1 000 km westlich der Kü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran sowie die aserbaidschanische Exklave Nachitschewan im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetun...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / VI. Lohnsteueraußenprüfung

Rz. 118 Ob der Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nachkommt, können die Finanzbehörden im Wege der Lohnsteueraußenprüfung prüfen. Hierfür gelten die §§ 193 bis 207 AO. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine abschließende Prüfung i.S.d. § 164 AO. Daher ist bei einer Prüfung der Vorbehalt der Nachprüfung, unter der die Lohnsteueranmeldung steht, gem. § 180 AO aufzuheben. R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift fasst die Sondervorschriften für die Besteuerung der beschränkt StPfl zusammen. § 50 EStG gilt für beschränkt stpfl natürliche Personen, wobei die Antragsveranlagungen gem § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b und Abs 2 S 2 Nr 5 EStG gem Abs 2 S 7 lediglich EU- und EWR-Bürgern offenstehen. Über die Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erlangt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit für die Besteuerung der beschränkt StPfl Einkünfte zu ermitteln sind und nicht wie beim (abgeltenden) Quellensteuerabzug grds an die Einnahmen angeknüpft wird, gelten die allg Vorschriften: Anwendung des objektiven Nettoprinzips und Abstellen auf die Veranlassung von BA und WK. Rn. 11 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Aufwendungen müssen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002, Änderungen bei beschränkt StPfl, IStR 1999, 193; Schnitger, Das Ende der Bruttobesteuerung beschränkt StPfl, FR 2003, 745; Endres, Die Fußball-WM einmal aus anderer Sicht: Steuerfragen rund um das runde Leder, PIStB 2006, 143; Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl, DStR 2008, Beiheft zu Heft 17, 25; Hartmann, Neuregelung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Sparer-Pauschbetrag soll sich schon iRd KapSt-Abzugsverfahrens auswirken. Nur so lässt sich die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs flächendeckend umsetzen. Rn. 20 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die freizustellenden KapErtr dürfen nicht zu anderen Einkünften als den Einkünften aus KapVerm gehören, weil nur bei diesen der Sparer-Pauschbetrag a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zu § 173a AO

Rz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für Bescheide, die nach dem 31.12.2016 ergangen sind, gilt § 173a AO . Danach sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn die > Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler enthält und das FA deshalb dem Bescheid unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt hat. Die Definition eines Schreib- oder Rechenfehlers entspricht der zu § 129 AO (> R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50a EStG wurde durch Gesetz v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) wurde vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwick...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung ausländischer Steuern (§ 50 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 In bestimmten Fällen wird auch beschränkt StPfl die Möglichkeit zur Berücksichtigung ausländischer Steuern entsprechend § 34c Abs 1 bis 3 EStG eröffnet. Es erfolgt wahlweise eine Steueranrechnung oder ein Abzug der Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, also von der Bemessungsgrundlage. Das Ziel der Vorschrift besteht darin, eine Doppelbes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen > Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs 2 AO)...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.4 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 42 Dem Steuerabzug vom Kapitalertrag, dem Steuerabzug nach § 32 Abs. 3 KStG und dem Steuerabzug bei beschränkt Stpfl. i. S. d. § 50a EStG unterliegen die vollen Einnahmen ohne jeden Abzug.[1] Damit bleiben etwaige Werbungskosten, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen, grundsätzlich außer Ansatz.[2] Eine analoge Regelung enthält § 8 Abs. 6 KStG.[3] Die KSt für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 28 Auch bei § 2 Nr. 2 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Auch § 2 Nr. 2 KStG hat Objektsteuercharakter.[1] Die inländischen Einkünfte ergeben sich im Einzelnen aus der Aufzählung in § 49 EStG sowie aus der speziellen Ergänzung durch den letzten Halbsatz de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.1 Allgemeines

Rz. 34 § 3 Abs. 2 wurde eingeführt, um die unterschiedliche Behandlung von Realgemeinden zu beseitigen, die sich daraus ergab, dass Realgemeinden nach einzelnen Landesgesetzen die Stellung von juristischen Personen hatten, nach anderen dagegen nicht. Die Sonderregelung wurde nicht allein im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Realgemeinden, sondern auch zur Verein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Wegen der Komplementarität von § 2 KStG und § 1 KStG [1] ist für den nicht näher definierten persönlichen Anwendungsbereich von § 2 KStG hinsichtlich des Bedeutungsgehalt der verwendeten Begriffe auf die Aufzählung der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte in § 1 Abs. 1 KStG zurückzugreifen.[2] Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Geschäftsleitun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.2 Einkommensermittlung, Steuersätze, Veranlagung

Rz. 44 Die Einkünfte der in vollem Umfang von der Körperschaftsteuer freigestellten Realgemeinden werden im Wege der gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO den beteiligten Mitgliedern zugerechnet und sind von ihnen zu versteuern. Dasselbe gilt für etwaige Steuerabzugsbeträge, die auf von der Realgemeinde erzielte Einnahmen entfallen. Unterhält die Realgemeinde je...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.2 Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 8 Auch für das Ende der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht fehlen im KStG ausdrückliche Regelungen. Da die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen jedoch nur dann eintritt, wenn dieser Personenkreis inländische Einkünfte bezieht, muss sie stets in dem Zeitpunkt enden, in dem im Fall des § 2 Nr. 1 KStG keine i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 2.1 Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 7 Ebenso wie bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht enthält das deutsche KStG (im Gegensatz zu § 34 österreichisches KStG) auch keine Regelung für den Beginn der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Während die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht beginnt, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bildet das Gegenstück zu § 1 Abs. 1, 2 KStG. Während dort die unbeschränkte Steuerpflicht definiert wird, behandelt § 2 KStG die komplementäre beschränkte Steuerpflicht. Anders als § 1 KStG, der nur eine einzige Form der unbeschränkten Steuerpflicht kennt, unterscheidet § 2 KStG zwei Arten der beschränkten Steuerpflicht: die beschränkte Steuerpflicht von...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts sein. Ergänzend wird auch bestimmten Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.2 Einkünfte der beschränkt Steuerpflichtigen nach Nr. 1

Rz. 14 Im Fall der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG werden alle inländischen Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG erfasst (vgl. § 8 Abs. 1 KStG). Es handelt sich dabei um Einkünfte, die einen hinreichend starken Inlandsbezug aufweisen, um hieran die inländische (beschränkte) Steuerpflicht zu knüpfen. Die Besteuerung ausländischer Rechtsträger setzt völkerrechtli...mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 2 Änderungen im Investmentsteuergesetz

Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, soll in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt werden, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Körperschaftsteuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 [Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26]

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 [Kapitalerträge mit Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 7–15]

In den Zeilen 7–15 erklären Sie Ihre Kapitalerträge, bei denen die Bank 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie Solidaritätszuschlag und ggf. KiSt einbehalten hat. Die Beträge können Sie i. d. R. der Bescheinigung der Bank entnehmen. Dazu gehören auch Gewinne aus Börsengeschäften (Spekulationsgeschäfte und die Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 13 Anlage KAP-INV

Allgemeines In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds (Ass...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann muss die Anlage KAP ausgefüllt werden? Durch Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig. In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 8 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

[Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der Steuersatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 4 [Veranlagungsarten → Zeile 19]

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2024 ein z. v. E. bis zu 11.784 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

Kurzinformation zu ausländischen Einkünften Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [538-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick] Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 3 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–29]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 14 [Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27]

Soweit in der jeweiligen Vorzeile Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG enthalten sind, sind diese hier zu vermerken, damit der personenbezogene Freibetrag von 100.000 EUR abgezogen und fortgeschrieben werden kann. [Fiktive Veräußerungsgewinne zum 31.12.2017 → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28] Steuerlich gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

[Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2.2 Steuerabzug nach anderen Vorschriften

Rz. 77 Soweit Zinserträge aus verbrieften Kapitalforderungen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. a) EStG bereits nach anderen Vorschriften dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, geht der Steuerabzug nach diesen anderen Vorschriften dem Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a) vor. Das wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[1] für den Steuerabzug nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.4 Besonderer Steuerabzug bei Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 142 Für thesaurierende ausl. Investmentfonds wird der KapESt-Abzug erst bei Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils unter Einschaltung einer inländischen auszahlenden Stelle von den nach dem 31.12.1993 als zugeflossen geltenden, aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträgen, erhoben. Die Bemessungsgrundlage knüpft an § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG an. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3 Erstattung der KapESt bzw. Abstandnahme vom Steuerabzug

1.2.3.1 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung Rz. 12 Dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger der Kapitalerträge, für den eine Veranlagung voraussichtlich nicht in Betracht kommt, wird bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung auf Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet (§ 44 b EStG) bzw. in den Fällen des § 44 a EStG wird vom Steuerabzug von vornherein A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.7 Steuerabzug bei teilthesaurierenden Investmentfonds (Abs. 2)

Rz. 150 Werden die Erträge nur z. T. ausgeschüttet, gilt für den ausschüttungsgleichen Teil der Erträge, dass sie wie ausgeschüttete Erträge behandelt und entsprechend Abs. 1 dem Steuerabzug unterworfen werden. Von den ausgeschütteten Erträgen wird somit KapESt sowohl für ausgeschüttete Erträge als auch für ausschüttungsgleiche Erträge abgezogen. Die auszahlende Stelle kann ...mehr