Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 10.3 Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs

Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteht grundsätzlich die Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs. Aufgrund dieser ist im Rahmen der Veranlagung keine Anrechnung einer Lohnsteuer möglich (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG). Allerdings bestehen folgende Veranlagungsmöglichkeiten:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 203 führt das BMF-Schreiben[1] die 24 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen Fä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 8.4.3 Praxis der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hatte ursprünglich in den „Einführungsschreiben Lohnsteuer zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004“[1] und dem BMF-Schreiben v. 14.03.2017 [2] die Auslegung der Finanzverwaltung vorgenommen. Das Anwendungsschreiben v. 12.12.2023[3] fasst die Grundsätze zusammen und nimmt auch die Rechtsprechung auf. Hiernach gelten folgende Grundsätze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Veranstalter (Steuerabzug) – ABC IntStR

Vgl. Frotscher, in Frotscher/Geurts, EStG, § 50a EStG Rz. 46ff.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen: für Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; für Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Kapitalerträge, wenn die Steuer durch KapESt-Abzug abgegolten ist, bei pauschaliertem Arbeitslohn (§§ 43 Abs. 5 S. 1, 40 Abs. 3 S. 3 EStG); für Verluste, die im Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Kapitalerträge, die lediglich teilweise dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterlegen haben

Nicht abschließend geklärt ist bisher die Frage, ob auch solche Kapitalerträge nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG deklariert werden müssen, die lediglich teilweise einem zu niedrigen abgeltenden Steuerabzug unterlegen haben (s. z.B. Kühner in H/H/R, EStG/KStG, 5/2017, § 32d EStG Rz. 67). Ausweislich der Begründung zum JStG 2010 v. 21.6.2010 trifft die Veranlagungspflicht i.S.d. §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG jedenfalls eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP

Die Anlage KAP ist umfangreich ausgestaltet und erfasst sowohl solche privaten Kapitalerträge, die dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen als auch solche, auf die der Tarif nach §§ 32a ff. EStG Anwendung findet. Die umfangreichen Angaben auf drei Seiten dienen der zutreffenden Erfassung der Kapitaleinkünfte. Die Anlage KAP gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2024 in den Anlagen KAP, KAP-B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Überprüfung des Steuereinbehalts lt. Zeile 5 (§ 32d Abs. 4 EStG)

Im Rahmen der Überprüfung des Steuereinbehalts hat der Stpfl. die Möglichkeit, für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung wie sie in § 32d Abs. 3 Satz 2 EStG vorgesehen ist, zu beantragen. Der Steuersatz wird in diesen Fällen nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelt. Von der Überprüfung des Steuereinbehalts ist die Günstigerprüfung n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Erklärungspflicht der Ersatzbemessungsgrundlage nach dem EStG und dem InvStG

Einzelfragen zur Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG: Nach Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 183 (BMF v. 19.5.2022) ist für Fälle der Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG geregelt, dass für den Fall, dass die beim KapESt-Abzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner als der tatsächlich erzi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Eintragungsmodalitäten

Die Eintragungen zu den privaten Kapitaleinkünften erfolgen alternativ in den Formularen "Anlage KAP", "Anlage KAP-BET" oder "Anlage KAP-INV". Zu beachten bleibt, dass jeder Kapitalertrag grundsätzlich nur einmal in eines der o.g. Formulare eingetragen wird. Das heißt, die mehrfache Eintragung von Kapitalerträgen ist grundsätzlich nicht notwendig. Daher muss stets vor der Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Grundsatz

Mithilfe der Anlage KAP werden auch Fälle der Pflichtveranlagung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erfasst. Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem KapESt-Abzug unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige (Stpfl.) in seiner ESt-Erklärung anzugeben, vgl. § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG und BMF v. 19.5.2022, Rz. 144; s. dazu auch A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Wahlrechte

Ausübung von Wahlrechten: Mithilfe der Angaben in den Zeilen 4 und 5 können die Veranlagungswahlrechte gem. § 32d Abs. 4 EStG (Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts) und gem. § 32d Abs. 6 EStG (Antrag auf Günstigerprüfung) ausgeübt werden. Im System der abgeltenden Besteuerung von Kapitalerträgen mit einem einheitlichen Steuersatz stellen die Veranlagungswahlrechte nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Unerheblichkeit der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Hintergrund für die Änderung ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / g) Ausnahmen vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG in den Fällen des § 32d Abs. 2 EStG

Die Pflicht zur Erklärung von Kapitaleinkünften liegt über die o.g. Fallvarianten hinaus vor, wenn die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs und die Anwendung des Tarifs nach § 32d Abs. 1 EStG aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 EStG verbindlich vorgeschrieben nicht in Betracht kommt. Hiervon sind folgende Konstellationen betroffen: § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a EStG: Na...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fördervereine für Schulen

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Fördervereine für Schulen (s. § 58 Nr. 1 AO, Anhang 1b) können nur dann die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten, wenn sie selbstlos handeln, d. h. nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen (s. § 55 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Werden private Schulen gefördert, müssen diese selbst als steuerbegünstigt anerkannt sein....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten

Tz. 101 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Tz. 99, 100 (s. Tz. 99, s. Tz. 100) hat der Verein als Arbeitgeber die Pflicht, die Lohnsteuerabzugsbeträge bzw. die Sozialabgaben zu berechnen, einzubehalten, dem Finanzamt anzumelden und die angemeldeten Beträge entsprechend abzuführen. Werden Tätigkeiten im Rahmen eines "Mini-Jobs" ausgeübt, sind die Pauschalbeträge (So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 325 Neben der Erweiterung der sachlichen Steuerpflicht um sog. erweiterte Inlandseinkünfte (s. Rz. 150ff.) werden durch § 2 Abs. 5 AStG zwei weitere Besteuerungsfolgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht angeordnet. Dies betrifft in erster Linie die Anwendung des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer (S. 1, s. Rz. 331ff.). In di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.3 Entfallen der Abgeltungswirkung für Einkünfte i. S. v. § 50a (§ 2 Abs. 5 Satz 2)

Rz. 340 Gem. § 2 Abs. 5 S. 2 AStG ist auf Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen, § 50 Abs. 2 EStG nicht anzuwenden. Damit zielt die Norm insb. darauf ab, die Anwendung des im Rahmen des abgeltenden Steuerabzugs nach § 50a Abs. 2 S. 1 EStG geltenden niedrigen Steuersatzes zu verhindern und stattdessen eine progressive Besteuerung im Rahmen der Veranlagung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 54 Bei § 2 AStG EStG handelt es sich um eine Vorschrift zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Der Anwendungsbereich der Norm und der Anwendungsbereich der unbeschränkten Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus.[1] Dies gilt gleichermaßen für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie nach § 1 Abs. 2 EStG [2], wenngleich die Aufgabe der erwei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 186 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 AStG findet S. 1 – d. h. die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht – nur für Vz Anwendung, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als EUR 16.500 betragen. Damit sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 2 AStG ausgenommen werden.[1] Technisch handelt es sich bei der Ausnahmevorschrift um eine Freigrenze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.2 Berechnung der Steuer unter Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 Satz 1)

Rz. 331 § 2 Abs. 5 S. 1 AStG regelt den anwendbaren Steuersatz. Die Norm ordnet die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht an, indem der "Steuersatz [...], der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt", zur Anwendung kommt. Dies gilt auch in Fällen, in denen § 2 Abs. 1 AStG nicht zu einer Ausdehnung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 3 Verfahren

Rz. 370 § 2 AStG auferlegt dem Stpfl. keine besonderen Erklärungspflichten. Es bleibt insoweit bei den allg. Erklärungspflichten gem. § 25 Abs. 3 EStG.[1] Rz. 371 Die Besteuerung im Rahmen des § 2 AStG erfolgt grds. durch Veranlagung (§ 25, § 50 Abs. 1 EStG). Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn ausschließlich Einkünfte erzielt werden, die einem abgeltenden Steuerabzug un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.9 Verhältnis zu den Vorschriften des StAbwG

Rz. 77 Wenngleich Personen i. S. d. § 2 AStG der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen können (s. Rz. 48), ist eine Überschneidung mit der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG ausgeschlossen. Letztere Vorschrift gilt explizit nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Rz. 78 Ebenso wie § 2 Abs. 1 AStG wird die beschränkte Steuerpflicht auch durch §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem die zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 2 AStG regelt die sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht. Die Norm besteht aus insgesamt 6 Absätzen. Im Anwendungsbereich des § 2 AStG ist auch § 5 AStG zu berücksichtigen. Rz. 2 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG regelt sowohl die – teilweise in den Folgeabsätzen erläuterten – Tatbestandsvoraussetzungen als auch die wesentliche Rechtsfolge der Vorschrift, namentlich di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.4 Behandlung von Kapitalerträgen (§ 2 Abs. 5 Satz 3)

Rz. 345 § 2 Abs. 5 S. 3 AStG betrifft die Behandlung von Kapitalerträgen im Rahmen der Besteuerung nach § 2 Abs. 5 AStG. Ausweislich der Vorschrift bleibt § 43 Abs. 5 EStG unberührt. Damit wurde eine Vorschrift ins Gesetz aufgenommen, die eine Spezialregelung gegenüber § 50 Abs. 2 EStG mit Blick auf die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 43 EStG darstellt.[1] Rz. 346 G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage: Steuerabzug für Hausgeld erst bei Ausgabe

Vermieter von Eigentumswohnungen können Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft erst dann als Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn das Geld ausgegeben wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft – etwa im Rahmen der mona...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung

Leitsatz 1. Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an Senatsurteil vom 20.02.1990 ‐ IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789). 2. Dies gilt auch, wenn die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in mehreren Bescheiden unterschiedlicher Finanzbehörden erfolgt ist. Normenkette § 41 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 19 Steuerabzug bei dem Organträger

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen Ausgewählte Literaturhinweise: Walkhoff, Tarifermäßigung nach § 14 Abs 1 des 3. VermBG bei Organschaft, DB 1981, 1258; Maas, St-Abzugsermäßigungen in Fällen der Organschaft mit Ergebnisabführung, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inländische Einkünfte, die dem Steuerabzug ganz oder teilweise unterliegen (§ 5 Abs 2 Nr 1 KStG)

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch die Regelung in § 5 Abs 2 Nr 1 KStG verbleibt es für die dem St-Abzug unterliegenden Eink, die st-befreite Kö beziehen, grds bei der Belastung mit der Abzug-St (KapSt), soweit die Eink nicht in einem wG oder iR partieller StPflicht anfallen und damit der KSt aufgr der Einkommensbesteuerung unterliegen. Die KapSt erhält dadurch den Charak...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsverhältnis zum Arbeitnehmer

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nach hM handelt der private ArbG auch hinsichtlich des LSt-Abzugs im Innenverhältnis zum ArbN privatrechtlich (so das BAG seit dem Urteil in AP Nr 1 zu § 670 BGB, vgl BAG vom 19.01.1979, DB 1979, 1281 = BB 1979, 1040; Riepen, Die Rechtsstellung des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren, Diss Köln 1967; Walz, BB 1991, 880 [883]). Beamte, R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Verfahren zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 129 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der ArbN-Status kann auf verschiedene Weise festgestellt werden: Der als ArbN behandelte Stpfl kann, wenn Zweifel an seiner ArbN-Eigenschaft bestehen, gegen die Lohnsteuer-Anmeldung seines ArbG Einspruch einlegen. Zu Einzelheiten > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 18 ff. Hat der ArbG die Steuerabzüge bereits an das FA überwiesen, kann der ArbN beim FA...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichtverfügbarkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der > Arbeitgeber kann die persönlichen elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim > Bundeszentralamt für Steuern nur abrufen, wenn er die > Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des ArbN kennt. Zu Einzelheiten vgl ua BMF vom 13.12.2024, BStBl 2025 I, 64. Um seine > Informationelle Selbstbestimmung zu wahren, kann der > Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Nachzahlung sonstiger Bezüge

Rz. 4 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zum Begriff > Sonstige Bezüge Rz 8–12 und > R 39b.2 Abs 2 LStR. Nachzahlungen sind sonstige Bezüge, wenn sich der Gesamtbetrag – oder ein Teilbetrag – einer Nachzahlung (gilt entsprechend bei Vorauszahlungen) auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Kalenderjahr als dem der Zahlung enden. Beispiel 3: Im Beispiel zu > Rz 1 wird d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Portugal

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Portugiesische Republik (Hauptstadt: Lissabon; Amtssprache: Portugiesisch) ist ein westeuropäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Portugal grenzt im Norden und Osten an > Spanien sowie im Süden und Westen an den Atlantik. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 15.07.1980 nebst Protokoll (BGBl 1982 II, 129 = B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzicht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzichtet der > Arbeitgeber auf ihm zustehende Ansprüche gegen den > Arbeitnehmer, so liegt darin nur dann kein > Arbeitslohn, wenn es sich um einen unfreiwilligen Forderungsausfall handelt (BFH 143, 332 = BStBl 1985 II, 437; > Darlehen Rz 65 ff). Ergänzend > Gehaltsverzicht und > Gehaltsumwandlung sowie BFH 171, 566 = BStBl 1993 II, 884; zu weite...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Anzeigepflichten des Arbeitgebers

Rz. 8 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der ArbG hat dem > Betriebsstätten-Finanzamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen, dass der Barlohn eines ArbN zur Deckung der Steuerabzüge nicht ausreicht und der Fehlbetrag nicht aufgebracht werden kann (§ 38 Abs 4 Satz 2 EStG). Zeigt der ArbG einen solchen Sachverhalt dem FA nicht an, haftet er nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG (> Haftung für Lohn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Waisengelder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Waisengelder sind > Versorgungsbezüge (vgl § 19 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG; > Rz 2), die ein Kind eines verstorbenen Beamten erhält. Entsprechende Zahlungen aus der > Sozialversicherung werden demgegenüber als Waisenrente (> Renteneinkünfte Rz 84 f) bezeichnet. Waisengeld ist > Arbeitslohn des Kindes (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG; vgl § 2 Abs 2 Nr ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Rechtlicher Status des Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Mitwirkung bei der Erhebung der LSt ist der ‚Arbeitgeber’ im Verhältnis zum FA (Außenverhältnis) kraft öffentlichen Rechts verpflichtet. Ihm obliegt die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (> Arbeitslohn) sowie die Einbehaltung und Abführung der Steuerabzüge (vgl §§ 38ff EStG; zu einem Gesamtüberblick > Lohnsteuer, > Steuerabzugsverfahre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Übertragung der Arbeitgeberfunktion durch Verwaltungsakt

Rz. 32 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Übernimmt ein Dritter für den ArbG die Erhebung der Steuerabzüge – idR auch der Beiträge für die > Sozialversicherung verbunden mit der Auszahlung des Arbeitslohns – als Dienstleistung, muss er unter bestimmten Voraussetzungen auch den LSt-Abzug und andere ArbG-Pflichten übernehmen (vgl § 38 Abs 3a EStG). Kann der ArbG beim > Betriebsstätten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vielflieger

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einzelne oder bestimmte Fluggesellschaften gemeinsam, aber auch andere Dienstleister, vergeben Bonuspunkte für die Inanspruchnahme ihrer Dienste. Die Punkte werden auf einem persönlichen Konto des Fluggastes gesammelt, und zwar unabhängig davon, ob er selbst oder ein Dritter (ArbG) die Flugkosten getragen hat. Die Punkte können grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 21 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Vorsorgepauschale wird in allen > Steuerklassen I bis VI berücksichtigt. Sie setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: Teilbetrag für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV – § 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Buchst a EStG); zu Einzelheiten > Rz 24 ff; Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale > Pflegeversicherung (GKV/PflV – § 39b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches Güt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pfändung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Lohnpfändung erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner (> Arbeitnehmer) aus der im Pfändungsbeschluss bezeichneten Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, unabhängig davon, wie sie benannt oder berechnet werden (§ 850 Abs 4 ZPO). Das schließt den Erstattungsbetrag aus dem vom > Arbeitgeber durchzuführenden betrieblichen LStJA (§ 42b EStG...mehr