Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.2 Steuerabzug auf ausgeschüttete Erträge (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 136 Die auszahlende Stelle hat von den ausgeschütteten Erträgen i. S. d. § 2 Abs. 1 InvStG grundsätzlich einen Steuereinbehalt vorzunehmen. Der Umfang der Erträge aus dem Sondervermögen wird dabei nicht durch eine Positivliste definiert, sondern durch eine Negativliste. Der kapitalertragsteuerpflichtige Betrag besteht bei transparenten Investmentfonds aus den ausgeschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21 Voller Steuerabzug trotz Teileinkünfteverfahren (S. 3)

Rz. 120 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist der volle Kapitalertrag, unabhängig davon, ob die Bezüge bei einer natürlichen Person als Anteilseigner i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG nur zur Hälfte bzw. 60 % der Besteuerung nach dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen oder bei einer Körperschaft als Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Einkommensermittlung gan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren

Rz. 30 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1i. V. m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde die KapESt für Gewinnanteile und sonstige Bezüge von 20 % auf 25 % heraufgesetzt. Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug von Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 sowie der Nr. 2 EStG ist der volle Kapitalertrag, unabhän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.8 Steuerabzug vom Dividendenanteil etc. (Abs. 3)

Rz. 152 Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 InvStG wird der Steuerabzug von ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen inländischen Dividenden, Ausschüttungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sowie Anteilen an einer GmbH (inländische Erträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) vorgenommen. Erträge aus Vermietung und Verpachtung von und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit im Inland be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Abgeltung der ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 17 Die ESt bzw. KSt für die steuerabzugspflichtigen Einnahmen gilt bei beschränkt Stpfl. durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag als abgegolten (§ 36 EStG Rz. 77ff.; § 50 EStG Rz. 92ff.), wenn der Gläubiger der Kapitalerträge mit diesen Einnahmen nur der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 50 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) oder wenn die steuerabzugs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2 Steuerabzug von Zinsen aus verbrieften oder registrierten Forderungen (Nr. 7 Buchst. a)

3.10.2.1 Allgemeines Rz. 72 Dem Steuerabzug nach dieser Vorschrift unterliegen in- und ausländische Erträge aus Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn es sich um Zinsen aus Anleihen oder Forderungen handelt, die in ein öffentliches Schuldbuch oder in ein ausl. Register eingetragen oder über die Sammelurkunden i. S. d. § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldvers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3 Steuerabzug bei verdeckten Gewinnausschüttungen

3.2.3.1 Allgemeines Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.15 Steuerabzug auf Zinsen aus Forderungen im Rahmen von Internet-Dienstleistungsplattformen / "crowd-lending" (S. 1 Nr. 8a)

3.15.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c) EStG a. F. (2021–2022) Rz. 98 Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde ursprünglich ein neuer § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c) EStG a. F. eingefügt, der mit inhaltlicher Änderung durch das JStG 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Der Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt)

1.2.1 Allgemeines Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Erträgen aus Investmentanteilen (§ 7 InvStG)

4.1.1 Allgemeines Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3 Steuerabzug durch inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute (Nr. 7 Buchst. b)

3.10.3.1 Allgemeines Rz. 78 Werden die Kapitalerträge nicht vom Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a) (Rz. 72ff.) erfasst, sondern handelt es sich um Kapitalerträge, denen nicht verbriefte, d. h. einfache Kapitalforderungen zugrunde liegen, bei denen Schuldner der Kapitalerträge ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut ist, hat das betre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.20.2 Steuerabzug vom Kapitalertrag

Rz. 118 § 43 Abs. 1 S. 2 EStG unterwirft dem Steuerabzug auch die Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, d. h. die besonderen Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Nrn. 1 bis 12 bezeichneten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden. Rz. 119 Für den Steuerabzug gelten die gleichen Vorschriften, die auch auf den jeweiligen Haupttatbestand der in § 43 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.5 Steuerabzug auf den Zwischengewinn (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 146 Die auszahlende Stelle hat bei der Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils auch auf den Zwischengewinn KapESt einzubehalten, abzuführen und anzumelden. Die Definition des Zwischengewinns in § 1 Abs. 4 InvStG ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] an die Neudefinition der ausschüttungsgleichen Erträge angeglichen worden, um einen möglichst weitreichenden Gle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.3 Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 33 Handelt es sich dagegen um einen beschränkt stpfl. Anteilseigner, wird die Körperschaft, die die vGA an ihn bewirkt hat, als Haftungsschuldnerin für die KapESt in Anspruch genommen. Dies wird damit begründet, dass bei einem beschränkt stpfl. Anteilseigner die ESt bzw. KSt für Einkünfte, die dem KapESt-Abzug unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten gilt und de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.3 Steuerabzug bei der Rückgabe oder Veräußerung von "Steuer-Spar-Fonds" (§ 21 Abs. 2b InvStG)

Rz. 161 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 2b in § 21 InvStG eingefügt, wonach auch vor dem 1.1.2009 erworbene Fondsanteile im Fall der Veräußerung dem Steuerabzug unterliegen. Betroffen sind Fonds, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer Geldmarktrendite ausgerichtet ist und deren Erträge überwiegend aus einer Kombination von Termingeschäfts- und Wertpapier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.2 Steuerabzug bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 32 Im Allgemeinen wird die KapESt auf vGA bei Kapitalgesellschaften als Haftungsschuldnern nicht erhoben, wenn der Anteilseigner ohnehin veranlagt wird und somit bei ihm unmittelbar die Berichtigungsveranlagung erfolgen kann. Dem endgültigen Verfahren der Veranlagung des Gläubigers der Einkünfte zur ESt bzw. KSt wird Vorrang vor dem nur vorläufigen Verfahren des Steuerab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.7.2 Steuerabzug bei Policendarlehen

Rz. 64 Durch G. v. 25.2.1992[1] wurde die Steuerabzugspflicht auf Zinsen aus Lebensversicherungen ausgedehnt, die dazu dienen, betriebliche Darlehen zu sichern oder zu tilgen; aus diesem Grunde können die Beiträge zu diesen Lebensversicherungen auch nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.[2] Rz. 65 Nach S. 2 der Vorschrift ist die KapESt in diesen Fällen nur zu erheben, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Steuerabzug vom Kapitalertrag nach dem InvStG (bis 2017)

4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Erträgen aus Investmentanteilen (§ 7 InvStG) 4.1.1 Allgemeines Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5 Steuerabzug vom Kapitalertrag nach dem InvStG (ab 2018)

5.1 Allgemein Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 8 Sonderregelung für den Steuerabzug gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b) EStG

Rz. 194 § 53 KWG stellt die inländische Zweigstelle eines ausl. Kreditinstituts, das die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland hat, einem inländischen Kreditinstitut gleich. Auch die inländische Zweigstelle eines ausl. Unternehmens, das die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat, gilt für Kapitalerträge, die nach dem 28.10.1997 zuflie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.4 Steuerabzug auf Zinsen aus Forderungen im Rahmen von Internet-Dienstleistungsplattformen / "crowd-lending" (Nr. 7 Buchst. c) a. F.)

Rz. 81a Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019,[1] wurde ein neuer § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c) EStG eingefügt. Die Vorschrift wurde aber durch die "Verschiebung" des Tatbestands in den § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 8a EStG durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[2] aufgehoben. Vgl. da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3 Befreiung vom Steuerabzug (S. 3ff.)

6.3.1 Allgemeines Rz. 172 Der KapESt-Abzug hatte bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die erfassten Erträge einen wesentlich geringeren Umfang. Die "neuen" KapESt-Tatbestände i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG erweitern diesen Kreis stark und sind darauf ausgerichtet, die Besteuerung der Kapitalerträge in möglichst großem Umfang bereits im Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 9 Steuerabzug bei Zurechnung der Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (§ 43 Abs. 4 EStG)

Rz. 198 Der KapESt-Abzug ist nicht nur dann vorzunehmen, wenn die Einnahmen beim Gläubiger der Kapitalerträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden, sondern auch dann, wenn die Kapitalerträge nach der Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs. 3 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 272ff.) beim Gläubiger zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus sel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1 Allgemeines zum Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt)

1.1 Rechtsentwicklung 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 Abs. 1 EStG)

3.1 Allgemeines Rz. 25 § 43 Abs. 1 EStG zählt die einzelnen Kapitalerträge abschließend auf, bei denen die ESt bzw. KSt durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird. Nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug; dies i. d. R. auch nur dann, wenn es sich dabei um inländische Kapitalerträge handelt (zum Begriff "inländische" Kapitale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Steuerabzug bei der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 8 Abs. 6 InvStG)

Rz. 154 Die Vorschrift wurde durch das UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] in das InvStG aufgenommen und ist gem. § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Die Rückgabe oder Veräußerung vor diesem Zeitpunkt erworbener Investmentanteile ist bei Privatanlegern allenfalls dann stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug

1 Allgemeines zum Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt) 1.1 Rechtsentwicklung 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2 Fremdwährungskonten/ -beträge, -guthaben

3.10.3.2.1 Allgemein Rz. 80a Die Finanzverwaltung hat sich mit dem vom 19.5.2022 überarbeiteten Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer[1] in Rz. 131 ausführlich zu der in der Praxis bedeutsamen Besteuerung von Fremdwährungskonten geäußert. Im Kern wurden in der geänderten Rz. 131 Währungsgewinne und -verluste aus Fremdwährungsguthaben bzw. aus (verzinslichen) Fremdwährungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.1 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung

Rz. 12 Dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger der Kapitalerträge, für den eine Veranlagung voraussichtlich nicht in Betracht kommt, wird bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung auf Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet (§ 44 b EStG) bzw. in den Fällen des § 44 a EStG wird vom Steuerabzug von vornherein Abstand genommen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs (§ 43 Abs. 5 EStG)

10.1 Grundlagen Rz. 199 § 43 Abs. 5 EStG wurde als zentrale Vorschrift i. V. m. der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt. Die Erhebung der KapESt durch den Steuerabzugsverpflichteten ersetzt ab dem 1.1.2009 für den privaten Anleger das Veranlagungsverfahren zur ESt. Soweit die KapESt allerdings wegen fehlen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.6 Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen

Rz. 39 Die isolierte Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Stammrechtsinhaber ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG KapESt-pflichtig. Dies gilt gem. § 52 Abs. 53a EStG für alle Entgelte, die nach dem 31.12.2004 zufließen, es sei denn, die Veräußerung ist vor dem 29.7.2004 (Datum des Kabinettsbeschlusses) erfolgt. KapESt-Pflicht tritt ebenfalls e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.2 Freistellungsauftrag

Rz. 13 Nach § 44 a EStG kann vom Steuerabzug abgesehen bzw. nach § 44 b EStG die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle einen Freistellungsauftrag ("FSA") erteilt hat.[1] Rz. 13a Kapitalerträge, die dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG unterliegen, wurd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.3 Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid

Rz. 14 Für Zwecke der vollständigen Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 44a Abs. 4, 4a, 4b, 7 und 10 EStG für nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreite Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich die Vorlage einer NV-Bescheinigung erforderlich (die Finanzverwaltung verwendet hierfür die Abkürzung "NV 2 B").[1] Dasselbe gilt für die teilweise ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.5 Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid

Rz. 16 Unterhalten steuerbefreite Körperschaften einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Freibeträge und Freigrenzen überschreitet, sind sie jährlich zur KSt zu veranlagen.[1] In diesen Fällen ist die Steuerbefreiung nach § 5 KStG für den steuerbegünstigten Bereich in Form einer Anlage zum KSt-Bescheid zu bescheinigen. Die Abstandnahme vom KapESt-Abzug ist zulässig ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den in § 43 EStG im E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.2 Meldeverfahren gem. § 43 Abs. 2 S. 7 EStG

6.3.2.2.1 Allgemein Rz. 182 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde im Rahmen der Einfügung des Ausnahmetatbestands vom KapESt-Abzug zum betrieblich freigestellten Vermögen in § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG auch ein für die auszahlende Stelle verpflichtendes Meldeverfahren in § 43 Abs. 2 S. 7 EStG eingefügt. Die Finanzbehörden sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auf diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.20 Besondere Entgelte oder Vorteile (S. 2)

3.20.1 Allgemeines Rz. 116 Dem KapESt-Abzug unterliegen auch besondere Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 12 EStG bezeichneten steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden. Zu den neben oder anstelle der ausdrücklich benannten Kapitalerträge gewährten besonderen Entgelten oder Vorteilen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22 Übertragung von Wirtschaftsgütern (S. 4 bis 6)

3.22.1 Allgemein Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräuß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.7 Zinsen aus Versicherungen (S. 1 Nr. 4)

3.7.1 Allgemeines Rz. 60 Nach der bis einschließlich Vz 2004 geltenden Rechtslage (§ 20 EStG n. F. Rz. 168) bzw. bei vor dem 31.12.2005 abgeschlossenen Versicherungsverträgen gehören außerrechnungs- und rechnungsmäßige Zinsen aus Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragszahlung mit S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.3 Meldeverfahren gem. § 43 Abs. 1 S. 6 EStG i. V. m. § 93c AO (ab 2017)

3.22.3.1 Allgemein Rz. 132 Rechtslage ab 1.1.2017: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wird mit m. w. V. 1.1.2017 in § 93c AO eine grundlegende Regelung für Datenübermittlungen an Dritte eingefügt. § 93c AO regelt mit Ende Februar des Folgejahres einen einheitlichen Übermittlungstermin (Abs. 1 Nr. 1), legt die zu übermittelnden Daten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Rechtsentwicklung

1.1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrückl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10 Einnahmen aus sonstigen Kapitalforderungen (S. 1 Nr. 7)

3.10.1 Allgemeines Rz. 68 Soweit Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Gläubiger nach dem 31.12.1992 und vor dem 1.1.2009 zufließen, hat die auszahlende Stelle davon den Zinsabschlag zum Steuersatz von 30 % bzw. (bei Tafelgeschäften – vgl. § 44 EStG Rz. 40ff.) von 35 % einzubehalten. Auch für die ab 1.1.1994 steuerabzugspflichtige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG

5.3.3.1 Allgemein Rz. 161o Anleger müssen zukünftig während der Haltedauer eine sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern, die an die Stelle der bisherigen ausschüttungsgleichen Erträge tritt.[1] Die Vorabpauschale ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 InvStG der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kj. den Basisertrag für dieses Kj. unterschreite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2 Freistellung betrieblicher Konten bzw. Depots von natürlichen Personen und Personengesellschaften

6.3.2.1 Allgemein Rz. 178 Gehören die oben in Rz. 176 aufgelisteten Kapitalerträge zu den Einnahmen eines inländischen Betriebsvermögens, so können die betreffenden Stpfl. die Zugehörigkeit der Kapitalerträge zum Betriebsvermögen mit einer "Freistellungserklärung" bestätigen (§ 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG). Dasselbe gilt, wenn diese Kapitalerträge zu den Betriebseinnahmen einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17 Veräußerung von Zinsscheinen und sonstigen Kapitalforderungen (S. 1 Nr. 10)

3.17.1 Allgemeines Rz. 102 Nr. 10 berücksichtigt die durch das Gesetz 2008 v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG aufgenommenen Kapitalerträge. Dabei ersetzt Nr. 10 nicht nur Nr. 8 in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung, sondern erweitert die KapESt-Pflicht für die Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen. Rz. 102a Ab dem 1.1.2009 kommt es nicht mehr darauf an, ob ein so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2 Entwicklung der Verwaltungsauffassung/BMF-Schreiben

1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben Rz. 4n Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4 Zinsen aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechten (S. 1 Nr. 2)

3.4.1 Allgemeines Rz. 41 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG) Zinsen aus Teilschuldverschreibungen (zum Begriff "Teilschuldverschreibungen" Hinweis auf Rz. 43), bei denen neben der festen Verzinsung ein Recht auf Umtausch in Gesellschaftsanteile gewährt wird (Wandelanleihen) oder ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.2 Wandelanleihen

3.4.2.1 Allgemeines Rz. 45 Wandelanleihen, auch als Wandelschuldverschreibungen bezeichnet, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), bei denen den Gläubigern neben der festen Verzinsung ein Umtausch-(Wandlungs-)recht auf Aktien des Emittenten eingeräumt wird, das innerhalb einer im Voraus bestimmten Umtauschfrist zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungsverhältn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.3 Meldeverfahren gem. § 43 Abs. 2 S. 7 EStG i. V. m § 93c AO (ab 2017)

6.3.2.3.1 Allgemein Rz. 182d Rechtslage ab 1.1.2017: Zum 1.1.2017 kommt es durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] zur Einfügung des § 93c AO, der grundlegend sog. "Datenübermittlungen an Dritte" regelt. § 93c AO regelt einen einheitlichen Übermittlungstermin (Abs. 1 Nr. 1), legt die zu übermittelnden Daten fest (Abs. 1 Nr. 2), normiert e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.2 Meldeverfahren gem. § 43 Abs. 1 S. 6 EStG (bis 2016)

3.22.2.1 Allgemein Rz. 130 Im Rahmen des UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde in § 43 Abs. 1 S. 6 EStG ein Mitteilungsverfahren eingeführt, wonach die auszahlende Stelle unentgeltliche Depotüberträge (Rz. 121ff.) dem Betriebsstätten-FA zu melden hat. Rz. 130a Durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wurde das Meldeverfahren nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG grundlegend um weitere an di...mehr