Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Haftung

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wurde der Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so haftet der Leistungsempfänger für den nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag, § 48a Abs. 3 EStG. Haftung bedeutet im steuerlichen Sinn das Einstehen für eine fremde Schuld. Der Auftraggeber hat für eine Steuerschuld des Auftragnehmers einzustehen. Über die Inanspruchnahme des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Staatliche Transferleistungen

Rn. 57 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Staatliche Transferleistungen (zB Sozialhilfe, § 3 Nr 11 EStG oder Kindergeld, § 3 Nr 24 EStG, §§ 62ff EStG) steuerfrei zu stellen, mag ursprünglich damit begründet worden sein, dass es in sich widersprüchlich wäre, staatliche Unterstützungsleistungen durch Steuerabzug zu kürzen – dh mit der einen Hand zu geben und mit der anderen wieder zu ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Welche Vorgänge werden durch die Bauabzugsteuer erfasst?

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Bauabzugsteuer (= der Steuerabzug) ist auf alle Gegenleistungen für Bauleistungen, die im Inland an einen Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbracht werden, anzuwenden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es gleichgültig, ob es sich um einen in- oder ausländischen Auftragnehmer hand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.3 Meldepflicht für die Abstandnahme vom Steuerabzug (Abs. 6 S. 2)

Rz. 65 Daneben legt § 45b Abs. 6 S. 2 EStG eine Meldepflicht für die (teilweise) Abstandnahme vom Steuerabzug fest. Wurde für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a oder Nr. 2 S. 4 EStG vom Steuerabzug ganz oder teilweise Abstand genommen, sind nach § 45b Abs. 6 S. 2 EStG neben den Angaben gem. § 45b Abs. 2, Abs. 3 S. 2 und Abs. 5 EStG auch die Ordnungsnummer, die b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12 Ergänzende Meldungen für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen bzw. nicht übermittelte Angaben und für die Abstandnahme vom Steuerabzug (Abs. 6)

12.1 Allgemein Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veran...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.1 Allgemein

Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veranlasst wurde. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Hintergrund der Einzelregelungen

Rz. 3 Durch § 45b Abs. 3 S. 1 und 2 EStG soll der Finanzverwaltung in Bezug auf ADR und andere Hinterlegungsscheine die Kontrolle erleichtert werden, dass der Bestand der bei einer inländischen Hinterlegungsstelle verwahrten Wertpapiere mit den für diese Wertpapiere ausgegebenen Hinterlegungsscheinen korrespondiert und keine Hinterlegungsscheine ausgegeben wurden, für die ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.5 Kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 67 § 45b Abs. 6 EStG regelt ein kompliziertes Nebeneinander von Jahresmeldungen, deren Abgrenzung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, und daher nicht praktikabel ist. § 45b Abs. 6 S. 1 EStG bezieht sich nur auf Fälle, in denen keine Steuerbescheinigung gern. § 45a Abs. 2 EStG bzw. keine Angaben gem. § 45a Abs. 2a EStG übermittelt wurden. § 45b Abs. 6 S. 2 EStG r...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 2. Anlage WA-ESt

Die Anlage WA-ESt wurde inhaltlich geändert. Im Einzelnen haben sich folgende Änderungen ergeben: Zeile 8 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht): In Zeile 8 wird in sog. "Wegzugsfällen" geprüft, ob Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorhanden sind. Mithilfe dieser Abfrage wird gem. § 6 Abs. 1 AStG sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.2 Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Steuerpflichtige bzw. nicht übermittelte Angaben (Abs. 6 S. 1)

Rz. 64 § 45b Abs. 6 S. 1 EStG normiert eine Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Stpfl. bzw. nicht übermittelte Angaben. Wurde für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG zwar KapESt einbehalten und abgeführt, aber für diesen Steuerabzug bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres weder eine Beschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.2.1 Allgemein

Rz. 83 § 45b Abs. 10 S. 1 EStG enthält nach dem klaren Wortlaut ("Das BZSt speichert […]") keine Befugnis zur Speicherung und Analyse (also kein "kann"), sondern ein klares Gebot (ein "hat" zu speichern). Darauf folgt, dass das BZSt ab Anwendbarkeit des § 45b Abs. 10 EStG, d. h. für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2024 zufließen. die Daten speichern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.4 Frist

Rz. 66 Nach § 45b Abs. 6 S. 3 EStG schließlich muss die Datenübermittlung nach § 45b Abs. 6 S. 1 und 2 EStG "abweichend von § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO" bis spätestens zum 31.7. des auf den Zufluss des Kapitalertrages folgenden Kalenderjahres erfolgen. Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 6 S. 3 EStG wird daher ausdrücklich von der Frist des § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO, wonach eigentlich bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.4 Übermittlung der Ordnungsnummer nach anderen Vorschriften

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat in mehreren Vorschriften die verpflichtende Übermittlung der individuellen Ordnungsnummer festgeschrieben. Die individuelle Ordnungsnummer ist etwa dem BZSt im Rahmen des § 45b Abs. 3. S. 1 Halbs. 1 i. V. m. § 93c AO zu übermitteln (Rz. 35). Weiter ist die Ordnungsnummer auch Bestandteil der Übermittlung nach § 45b Abs. 6 S. 2 EStG in den Fällen, i...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / IX. Anlage Mobilitätsprämie

Die Anlage "Mobilitätsprämie" wurde neu aufgelegt. Dies ist vor dem Hintergrund erfolgt, als durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2886) neben der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale auch erstmalig eine Mobilitätsprämie zur Anwendung kommt. Die Mobilitätsprämie dient den Pendlern, die mit ihrem zu v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Intention des Gesetzgebers

Rz. 4 Mit § 45b EStG wird insb. bei Kapitalerträgen aus girosammelverwahrten Aktien der Umfang der in Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben erweitert. Um die Finanzverwaltung frühzeitig über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten in Kenntnis zu setzen, sind diese nach Maßgabe des § 93c AO an das BZSt zu übersenden.[1] Dem BZSt sind zudem durch die auszahle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.1 Nicht vorliegende bzw. unvollständige Angaben

Rz. 7 Eine zentrale Schwierigkeit für die Umsetzung ist die in § 45b Abs. 7 S. 3 EStG geforderte Vollständigkeitsprüfung. Diese ist so uneingeschränkt in der Praxis wohl nicht umsetzbar. Die Ausstellung einer Steuerbescheinigung wird in vielen Fällen damit faktisch unmöglich. Als Folge könnte KapESt weder angerechnet noch erstattet werden. Zudem entstünde ein strukturelles H...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Die Mehrwertsteuer kann auf zweierlei Weise erklärt werden: entweder einer gesonderten Mehrwertsteuererklärung oder in der Einkommensteuererklärung, die nicht nur die Mehrwertsteuer erfasst, sondern auch die Arbeitgeberabgaben und Steuerabzüge. Die Mehrwertsteuererklärung kann in zwei Zeiträumen abgegeben werden: monatlich oder jährlich. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.2 Abzugsteuern

Rz. 52 Bei Abzugsteuern steht der Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht dem Entrichtungspflichtigen, sondern dem Steuerschuldner zu, für dessen Rechnung die Steuer einbehalten und an das FA abgeführt wurde.[1] Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Entrichtungspflichtige aufgrund einer von ihm abgegebenen Steueranmeldung oder aufgrund eines als Folge der Nichtabgabe der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5 Erstattungsanspruch

Rz. 14 Erstattungsansprüche sind der (allgemeine) Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO sowie die in den Einzelsteuergesetzen geregelten (besonderen) Erstattungsansprüche. Zu den besonderen Erstattungsansprüchen gehören z. B. die Ansprüche gemäß § 36 Abs. 4 S. 2 EStG für Abrechnungsüberschüsse zugunsten des Stpfl. aus der ESt-Veranlagung, § 44b Abs. 5 EStG für Kapitalertragst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.1 Allgemeines

Rz. 58 Die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten (vgl. Rz. 46) gelten auch in Gesamtschuldverhältnissen. Erstattungsberechtigt ist daher der Gesamtschuldner, für dessen Rechnung die zu erstattende Zahlung nach dem für die Finanzbehörde erkennbaren Willen des Leistenden bewirkt wurde. Da regelmäßig jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schulde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.3.2 Zusammenveranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner

Rz. 62 Die Grundsätze zur Bestimmung des Erstattungsberechtigten in Gesamtschuldverhältnissen gelten auch für nach § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten bzw. ihnen nach § 2 Abs. 8 EStG gleichgestellte Lebenspartner. Sie sind weder Gesamtgläubiger i. S. des § 428 BGB noch Mitgläubiger i. S. des § 432 BGB. Vielmehr steht der Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.4 Steuervorauszahlungen und Steuerabzug

Rz. 55 Die Leistung von Steuervorauszahlungen [1] bringt nur die Vorauszahlungsschuld, nicht aber die Steuerschuld zum Erlöschen.[2] Die Steuerschuld erlischt erst mit der Anrechnung der Vorauszahlungen auf die Steuerschuld.[3] Entsprechendes gilt für die durch Steuerabzug erhobene ESt. Die Einbehaltung und Abführung der LSt und der Kapitalertragsteuer durch den zum Abzug Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.17 Verjährungshemmung bei Steuerentrichtungspflicht Dritter, Abs. 15

Rz. 205 Durch Gesetz v. 26.6.2013[1] wurde in Abs. 15 ein neuer Tatbestand der Ablaufhemmung eingeführt. Hintergrund der Neuregelung ist, dass die Handlung, die die Ablaufhemmung hervorrufen soll, bisher gegenüber demjenigen Stpfl. vorgenommen werden musste, gegen den die Ablaufhemmung wirken soll. Hat ein Dritter die Steuer für den Steuerschuldner zu entrichten, bedeutete d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.4 Leistungsentgelt

Rz. 22 Abs. 2 Nr. 4 geht von der Überlegung aus, dass ein Arbeitnehmer in einem 2. Dienstverhältnis nach der Lohnsteuerklasse VI besteuert wird. Beim Teil-Alg soll die Lohnsteuerklasse den Steuerabzug bei der Berechnung des Leistungsentgelts bestimmen, die für das verlorene Beschäftigungsverhältnis zuletzt maßgebend war. Damit hat es der Arbeitnehmer in der Hand, durch Änder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 127 Eine Ablaufhemmung tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuer- oder Zollfahndungsprüfung nach § 208 AO beim Stpfl. begonnen wird.[1] Die in der AO eingeführte Ablaufhemmung für Steuer- und Zollfahndungsprüfungen macht die ältere Rspr. des BFH[2] gegenstandslos, wonach für die Frage der Verjährung eine solche Prüfung als Betriebsprüfung anzusehe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Auswahl- und Entschließungsermessen bei vorgeworfenen Schwarzlohnzahlungen

Soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers einstehen müssen, steht dem Betriebsstätten-FA ein Auswahl- und Entschließungsermessen zu. Dabei betrifft das Entschließungsermessen die Frage, ob nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer geltend gemacht werden soll. Im Rahmen des Auswahlermessens ist zu entscheiden, wer von mehr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines (Sinn und Zweck)

Rz. 1 Die Vorschrift steht zu Beginn des Dritten Abschnittes "Berechnung der Steuer" und regelt die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe, die von derselben Person innerhalb von 10 Jahren anfallen. Rz. 2 Zweck der Vorschrift ist es, Vorteile auszuschließen, die durch die Aufteilung einer beabsichtigten Zuwendung in mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Teilübertragungen eintreten ...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 2 Inhalt

Lizenzgebühren, die an einen beschränkt Stpfl. gezahlt werden, sind nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Steuerabzug zu unterwerfen. Erfasst werden Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Steuerabzug betrifft damit den ges...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Lizenzgebühren sind Einnahmen aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) oder von nicht geschützten Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (Know-how). Sie können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG, zu Einkünfte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu Probl...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 4 Beratungshinweise

Der Steuerabzug erfasst den Bereich der Lizenzgebühren und der Know-how-Vergütungen praktisch lückenlos. Auch soweit der Abzugssteuersatz durch DBA reduziert oder durch DBA bzw. den auf der Mutter-Tochter-Richtlinie beruhenden § 50g EStG beseitigt ist, ist der Steuerabzug nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG vorzunehmen. Der Vergütungsgläubiger muss vor Zahlung eine Freistellungsbesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Steuerabzug... / Literaturtipps

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 1 Systematische Einordnung

Lizenzgebühren sind Einnahmen aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) oder von nicht geschützten Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten (Know-how). Sie können zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG, zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG, zu Einkünften aus Vermietung und Verpa...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Der Steuerabzug greift auch, wenn Einkünfte des Künstlers aus der Darbietung und den Nebenleistungen einer anderen Person zufließen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Steuerabzug umgangen wird, indem eine einheitliche Leistung in Haupt- und Nebenleistungen aufgespalten wird. Das ist nicht der Fall, wenn ein Dritter diese Nebenleistungen selbstständig erbringt, z. B. L...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine künstlerische Tätigkeit setzt eine eigenschöpferische Leistung voraus, die individuelle Gestaltungskraft und Anschauungsweise und über das Beherrschen der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe zum Ausdruck bringt.[1] Dem Steuerabzug unterliegen die Einkünfte, wenn sie aus einer inl. Darbietung stammen. Es muss sich um eine Darbietung im Inland handeln. Eine Darbie...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Beschränkt stpfl. Künstler, die mit Einkünften aus einer Darbietung im Inland dem Steuerabzug unterliegen, haben mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können den Steuerabzug, der von der Bruttovergütung vorgenommen wird, hinnehmen; die Steuer ist dann durch den Steuerabzug abgegolten. Um die Abgeltungswirkung auszuschließen, können sie im Inland eine Betriebsstätte gründen;...mehr

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Künstler – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Tätigkeit selbstständiger Künstler fällt unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. Einkünfte eines im Inland ansässigen Künstlers sind nach § 34d Nr. 3 EStG ausl. Einkünfte, wenn die künstlerische Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. Die künstlerische Tätigkeit eines im Ausland ansässigen Stpfl. führt nach § 49 Abs. 1 Nr...mehr

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Kapitalertragsteuer – ABC I... / 2 Inhalt

Der KapESt unterliegen alle Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, also auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Trotz des Charakters der KapESt als Vorauszahlung auf die Steuerschuld bestimmt § 43 Abs. 1 S. 3 EStG, dass der Steuerabzug ungeachtet von § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG vorzunehmen ist. Die vollständige Steuerfreistellung nach § 8b Abs....mehr

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Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 3 Praxisfragen

Nach § 43b Abs. 2 S. 1 EStG muss die Mindestbeteiligung an der ausschüttenden Tochtergesellschaft "unmittelbar" gehalten werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Wird die Beteiligung über eine vermögensverwaltende nicht gewerblich geprägte Personengesellschaft gehalten, ist die Beteiligung "unmittelbar" in diesem Sinne. Die KESt ist daher entspre...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 3 Praxisfragen

Eine besondere Regelung für den "Steuerabzug zweiter Stufe" enthält § 50a Abs. 4 EStG. Der beschränkten Stpfl. und dem Steuerabzug unterliegen nicht nur die im Verhältnis zwischen Künstler usw. und Agentur, sondern auch die im Verhältnis zwischen Veranstalter und Agentur gezahlten Vergütungen. Maßgebend ist nur, dass die Darbietung im Inland stattfindet. Bei mehrstufigen Ver...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Neben darstellenden Künstlern, Sportlern usw. unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG auch Veranstalter einer im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen usw. Darbietung der beschränkten Stpfl., und zwar selbst dann, wenn sie im Inland keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter unterhalten. Die Einnahmen werd...mehr

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Veranstalter (Steuerabzug) ... / 4 Beratungshinweise

Vergütungen, die für Leistungen des Veranstalters gezahlt werden, unterliegen auch dann dem Steuerabzug, wenn sie Dritten zufließen. Hierdurch soll verhindert werden, dass die von dem Veranstalter zu erbringenden Leistungen aufgespalten und zur Vermeidung des Steuerabzugs auf Dritte übertragen werden. Es muss sich aber immer um Leistungen handeln, zu denen der Veranstalter v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Veranstalter (Steuerabzug) ... / 2 Inhalt

"Veranstalter" ist die natürliche Person oder Körperschaft, die die künstlerische, sportliche oder sonstige Darbietung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Hinsichtlich Stpfl. und Steuerabzug ist zu unterscheiden, ob der Veranstalter eine Darbietung erbringt oder verwertet. Erfolgt die Darbietung im Inland, unterliegt der Veranstalter, ebenso wie der darbiete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Veranstalter (Steuerabzug) ... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Veranstalter (Steuerabzug) ... / 1 Systematische Einordnung

Neben darstellenden Künstlern, Sportlern usw. unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG auch Veranstalter einer im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen usw. Darbietung der beschränkten Stpfl., und zwar selbst dann, wenn sie im Inland keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter unterhalten. Die Einnahmen werden unter weiteren Vorausse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerabzugsverfahren – ABC... / 2 Inhalt

Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG künstlerische Darbietungen ("Künstler"), sportliche und artistische Darbietungen ("Sportler, Artisten"), unterhaltende und ähnliche Darbietungen ("Unterhaltende und ähnliche Darbietungen"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG die Verwertung dieser Darbietungen ("Veranstalter (Steuerabzug)"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG Vergütun...mehr

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Sportler, Artisten – ABC In... / 2 Inhalt

Einkünfte aus im Inland ausgeübten sportlichen oder artistischen Darbietungen unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG dem Steuerabzug. "Sport" ist i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO als körperliche Ertüchtigung zu verstehen. Schach ist danach Sport, andere Spiele sind es nicht. Einkünfte von Personen, die nur anlässlich einer Sportveranstaltung tätig werden, wie Schiedsric...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sportler, Artisten – ABC In... / 3 Praxisfragen

Dem Steuerabzug unterliegen auch Einkünfte eines Sportlers oder Artisten aus der Darbietung samt Nebenleistungen, die einer anderen Person zufließen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Steuerabzug umgangen wird, indem eine einheitliche Leistung in Haupt- und Nebenleistungen aufgespalten wird. Es muss sich aber immer um eine Leistung handeln, die sachlich zu den von dem...mehr